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<Table name="Leika">
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        <#LeiKa-ID>1354</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.01.2022 14:39:13</Geändertam>
        <LeiKaTyp>4</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><ul><li><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&amp;menu=1&amp;bes_id=6784&amp;aufgehoben=N&amp;anw_nr=2">§ 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)</a></li><li><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2220041027082130082">Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)</a><br></li></ul>








</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><ul><li>Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)</li><li>Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)<br></li></ul>








</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel><p>GO NRW, VIVBVEG</p>








</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Bürgerbegehren</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99030001000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung><p>Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines <a href="?d=1357">Bürgerentscheids</a>. Die <strong>Unterschriftenliste</strong> muss eine Fragestellung, eine Begründung und eine Schätzung der Kosten enthalten, die einer Kommune bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen. Außerdem ist die Nennung von Vertretungsberechtigten erforderlich. <br></p><p>Zur Einreichung muss ein Bürgerbegehren die <strong>Unterschriften</strong> eines bestimmten Anteils aller Stimmberechtigten enthalten.<br>Die <strong>Fragestellung </strong>des Begehrens - z. B. "Soll die XY-Schule erhalten werden?" - muss im Sinne der Initiatoren des Bürgerbegehrens mit "Ja" beantwortet werden können.<br>Die <strong>Begründung </strong>muss die Argumente der Initiatoren eines Begehrens hinreichend darlegen und darf keine Falschdarstellungen enthalten.<br>Eine<strong> Kostenschätzung </strong>ist für jedes Bürgerbegehren notwendig, unabhängig davon, ob das Begehren tatsächlich höhere Ausgaben oder Einnahmeverluste für die Kommune zur Folge hat. Die Kostenschätzung wird von der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde nach Anmeldung des Bürgerbegehrens dort erstellt und von den Initiatoren der Bürgerbegehren auf deren Unterschriftenliste übernommen bzw. bei einem Ratsbürgerentscheid den Stimmberechtigten über die Abstimmungsinformation mitgeteilt. Sie ist für Bürgerbegehren kein Zulässigkeitskriterium, sondern dient lediglich der Information der Unterzeichner.</p><p>Die zu benennenden bis zu drei Vertretungsberechtigten sind für die Stadtverwaltung die Ansprechpersonen des Bürgerbegehrens und dessen rechtliche Vertretungsbevollmächtigte.<br>Damit ein Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag sich mit dem Inhalt eines Begehrens befasst, muss dieses von einer bestimmten Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden sein. In Nordrhein-Westfalen liegt die Unterschriftenhürde je nach Gemeindegröße zwischen 3 und 10 Prozent (in Kreisen zwischen 3 und 5 Prozent) der Stimmberechtigten einer Kommune. Für ein Bürgerbegehren müssen in Hilden die Unterschriften von 6% der bei einer Kommunalwahl Wahlberechtigten eingereicht werden: dies entspricht rund 2.800 notwendigen Unterschriften. Diese Unterschriften müssen im Normalfall innerhalb von drei Monaten gesammelt werden, wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss ("kassierendes Bürgerbegehren") richtet. Für Beschlüsse zu Satzungen sowie Bebauungs- und Flächennutzungsplänen gilt eine verkürzte Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Kommune. Bezieht sich das Begehren nicht auf einen Ratsbeschluss ("initiierendes Begehren"), ist es nicht an eine Frist gebunden.</p><p>Nach der Einreichung der Unterschriften werden diese von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Rat bzw. Kreistag entscheidet über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hinsichtlich Form und Inhalt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können aber auch schon vor Beginn der Unterschriftensammlung eine verbindliche Entscheidung des Rates oder Kreistages über die Zulässigkeit ihres Begehrens beantragen. Nach Einreichung der Unterschriften entscheidet die Gemeindevertretung dann zusätzlich nur noch, ob für das Bürgerbegehren genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Die Gemeindevertreter können beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.</p>







</Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Dieser Antrag wird in Form von Unterschriftlisten eingereicht.</p>


</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Unterschriftenliste</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Um einen Bürgerentscheid durch die 
Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. <br>Die
 hierfür erforderliche Unterschriftenliste muss <br></p><ul><li>eine Fragestellung, <br></li><li>eine Begründung und <br></li><li>eine 
Schätzung der Kosten <br></li></ul><p>enthalten, die einer Kommune bei einem Erfolg des 
Bürgerbegehrens entstehen. <br>Außerdem ist die Nennung von 
Vertretungsberechtigten erforderlich. Zur Einreichung muss ein 
Bürgerbegehren die Unterschriften eines bestimmten Anteils aller 
Stimmberechtigten enthalten - für Hilden sind es rund 2.800 
Unterschriften.<br>Nach Einreichung der Unterschriften hat der Rat 
festzustellen, ob für das Bürgerbegehren genügend gültige Unterschriften
 eingereicht wurden. Die Gemeindevertreter haben die Möglichkeit zu 
beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies
 nicht, kommt es im nächsten Schritt zu einem Bürgerentscheid.</p>




</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext></Volltext>
        <Unterlagen></Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen>Siehe auch: <a href="?d=1357">Bürgerentscheid</a><br>

</WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>I-01 Bürgermeisterbüro</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr<br>Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr</p>
</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>buergermeisterbuero@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
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        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1103</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Engagement & Beteiligung</Lage>
        <Themenfeld>Engagement & Hobby</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten></Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Bürgerbeteiligung: OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>Open-Government- und Kommunikationsplattform</VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10129</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Konzeption NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.09.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>04.04.2022 00:00:00</KonzeptionNRW>
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        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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