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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>1457</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>16.09.2021 14:07:31</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__39.html">§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)</a>

</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Personenstandsgesetz  












</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>PStG  












</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Ehefähigkeitszeugnis</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99059002000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.&nbsp;</p>











</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.</p><p>Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.</p>




</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.<span style="background-color: initial;">&nbsp;Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass keine Ehehindernisse der Eheschließenden nach deutschem Recht bestehen. Für die Ausstellung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.</span></p>











</Teaser>
        <Volltext><p><span style="background-color: initial;">Informationen über eine Eheschließung im Ausland erhalten Sie von den
 dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung.&nbsp;</span><span style="background-color: initial;">Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts.</span><span style="background-color: initial;">&nbsp;</span></p><p>Sofern von Ihnen lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung zur 
Eheschließung vorzulegen ist, erhalten Sie diese bei der zuständigen 
Meldebehörde in Form einer „Erweiterten Meldebescheinigung“.<br>Sofern
 von Ihnen jedoch die Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses 
verlangt wird oder die deutsche Auslandsvertretung eine Bescheinigung 
darüber ausstellen soll, dass keine Ehehindernisse bestehen (diese 
Bescheinigung darf nur nach Vorlage eines deutschen 
Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden), ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.<br>Für
 die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt 
zuständig, in dessen Bezirk der (deutsche) Eheschließende seinen 
Wohnsitz hat, bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz im 
Inland hatte.<br>Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt 
werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach 
deutschem Recht entgegensteht. Es erfolgt hierbei eine Prüfung der 
Voraussetzungen ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.</p><p>Sofern Sie im Ausland wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung wenden oder die notwendigen Unterlagen direkt an das zuständige Standesamt übersenden.</p>
<p><span style="background-color: initial;">Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter 
Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses an die</span></p><p><span style="background-color: initial;">Bezirksregierung Düsseldorf<br>Am Bonneshof 35&nbsp;</span><span style="background-color: initial;">(Postfach 30 08 65)<br>40408 Düsseldorf<br>Tel.: 0211/475-0</span></p><p><span style="background-color: initial;">Auf der Internetpräsenz der Bezirksregierungen finden Sie weitere Informationen zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.</span></p><p>Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.</p>











</Volltext>
        <Unterlagen><p>Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.<br>In Einzelfällen sind die einzureichenden Unterlagen mit dem Standesamt in einem direkten Kontakt zu besprechen. Im Rahmen des Online-Antrags auf Ausstellung eine Ehefähigkeitszeugnisses werden Betroffene hierzu gesondert aufgefordert.</p><p>Welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.</p>











</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p><span style="background-color: initial;">Gebühren, die im Rahmen der Eheanmeldung und Eheschließung erhoben werden, richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung der Stadt Hilden. <a href="https://www.hilden.de/de/stadt-rathaus/buergerservice/ortsrecht/">Hier</a>&nbsp;können Sie die Satzung einsehen.</span><br></p>











</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p>Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.</p>











</Fristen>
        <Formulare><a href="https://formulare.hilden.de/formcycle/form/alias/Stadt-Hilden/form_1_2_2_2/">Antrag Ehefähigkeitszeugnis</a>
</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p></p><ul><li>Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) stellen.</li><li><span style="background-color: initial;">Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Geburtsurkunde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 (Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: +49211 475-0).</span></li><li><span style="background-color: initial;">Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.</span></li></ul><p></p>




</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><strong>Telefonische Erreichbarkeit</strong><br>Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr</p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>Standesamt@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1329</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Ehefähigkeitszeugnis</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Eheschließung</Lage>
        <Themenfeld>Familie & Kind</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 4)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter>grundsätzliche Eignung für Verwendung eID</Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Anmeldung der Eheschließung: OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10025</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Umsetzung NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.03.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.11.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.08.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.05.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.08.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.11.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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