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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>1592</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>11.05.2022 12:35:15</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;bes_id=3894&amp;aufgehoben=N&amp;keyword=strwg">§ 6 Straßen- und Wegegesetz NRW</a></p>
</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>StrWG NRW<br>
</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Einziehung einer Straße</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99108023000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein 
Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Die Straße 
steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung.
</p>




</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Widmung, Einziehung, Teileinziehung, Straßenwidmung, Gemeindestraße, Anliegerstraße, öffentlicher Verkehr, Fußgängerzone, Liegenschaften

</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vor, so soll die Straßenbaubehörde die Einziehung der Straße verfügen.</p>




</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße 
(Straßen, Wege und Plätze) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße 
wieder verliert, d.h. die Straße wird nachträglich auf bestimmte 
Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt. <br>Dieses
 geschieht zum Beispiel, wenn aus einer Durchgangsstraße eine 
Fußgängerzone wird.

Eine Straße soll eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung 
mehr hat oder andere Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.
<br>Die Einziehung muss drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht 
werden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.</p>



</Volltext>
        <Unterlagen></Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist von den berührten Gemeinden auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben; dabei ist unter Angabe von Zeit und Ort darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Karten der betroffenen Straße zur Einsicht bereitliegen. <br>Von der Bekanntmachung kann abgesehen werden, wenn die zur Einziehung oder Teileinziehung vorgesehenen Strecken in dem in einem Planfeststellungsverfahren ausgelegten Plan als solche kenntlich gemacht worden sind.</p>




</Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen><p>Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)</p>



</WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag 	8:00 - 12:00 Uhr<br>Dienstag 	8:00 - 16:00 Uhr<br>Mittwoch 	8:00 - 16:00 Uhr<br>Donnerstag 	8:00 	- 	18:00 Uhr<br>Freitag 	8:00 	- 	12:00 Uhr</p>




</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>vermessung@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-601</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Widmung bzw. Einziehung einer Straße</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Tiefbauamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund, Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten>Tiefbauamt</RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Verkehr</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Verkehr</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10612</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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