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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>1796</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>20.01.2021 12:32:45</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p>§ 1747 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br>§ 51 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)<br>§ 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)</p>
</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99013007000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p style="text-align:left;">Wenn der Vater auf die elterliche Sorge verzichtet, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.</p>



</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Adoption, Einwilligung in Adoption, Ungewollte Schwangerschaft, Verzicht auf elterliche Sorge, Verzichtserklärung </BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Verzichtserklärung elterliche Sorge bei Adoption</p>
</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.</p><p>Der Vater kann gemäß § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB darauf verzichten, dass das Familiengericht nach Maßgabe von § 1672 Abs. 1 Satz 1 BGB die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge ihm allein überträgt. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII ist die Urkundsperson des Jugendamtes dazu befugt. Das Jugendamt hat den Vater vor der Verzichtserklärung gemäß § 51 Abs. 3 SGB VIII zu beraten.<br>Die Verzichtserklärung steht im Zusammenhang mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten. Der Vater kann die Adoption versuchen zu verhindern, indem er nach § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt.</p><p>Wenn er jedoch den Verzicht erklärt, macht er dadurch den Weg für die Adoption frei.</p>
</Volltext>
        <Unterlagen>            
            
        
        
                            <ul><li>Personalausweis oder Reisepass</li><li>Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft</li></ul>



</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.</p>
</Kosten>
        <Verfahrensablauf><ul><li><span><span><span><span><span>Sie müssen 
nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine 
Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind.
 Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater
 des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre 
Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam 
festgestellt worden ist.</span></span></span></span></span></li><li><span><span><span><span><span>Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf. </span></span></span></span></span></li><li><span><span><span><span>Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.</span></span></span></span></li><li><span><span><span><span>
	Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das 
heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von 
den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.</span></span></span></span></li><li><span><span><span><span><span>Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. </span></span><span>Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.</span></span></span></span></li></ul></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Zentrale Sprechzeiten:<br>Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr<br>Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr</p><p>Weitere Termine nach Vereinbarung.<br></p>
</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>beistandschaften@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Adoption</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Adoption & Pflegekinder</Lage>
        <Themenfeld>Familie & Kind</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Jugendamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium der Justiz</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Adoption: OZG-Leistung Adoption: Leika-Leistung Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10011</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Konzeption NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.11.2021 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.01.2022 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.05.2022 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.09.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.11.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.11.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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