<?xml version="1.0" standalone="yes"?>
<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2088</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>21.04.2022 18:11:56</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__127.html">§ 127 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)</a><br></p>
</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>Baugesetzbuch, Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
</p>


</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel><p>BauGB, Erschließungsbeitragssatzung
</p>


</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Erschließungsbeitrag Erhebung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99012018111000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Erschließungsanlagen sind 
erforderlich, damit Grundstücke baulich, gewerblich oder in anderer 
Weise genutzt werden dürfen.</p>


</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Erschließungskosten, Kommunale Abgabe, Erschließungsbeitrag</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, 
Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von 
Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von 
den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die 
Erschließungsanlage erschlossen werden. Die von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.</p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.</p>


</Volltext>
        <Unterlagen><p>Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.&nbsp;</p>


</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.</p>


</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.</p>


</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.</p>


</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.</p>


</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.&nbsp; &nbsp;&nbsp;</p>


</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag: 08:00 - 12:00 Uhr<br>Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr<br>Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr<br>Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr</p>


</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauverwaltung@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-601</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 0)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Bauaufsicht, Anlieger- und Beitragsstellen</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten>Tiefbauamt, Anlieger- und Beitragsstellen</RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10515</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW></UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW></PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>Vorgelegt</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
        <FIMTypReferenzdatenfelder></FIMTypReferenzdatenfelder>
        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
</Table>