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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2150</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>20.01.2021 14:20:41</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="[http://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__18.html">§ 18 Europawahlgesetz (EuWG)</a><br></p></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Europawahlgesetz




</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>EuWG




</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99128003037003</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Ergebnis der Europawahl feststellen.</p>


</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Europawahl: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses</p><ul><li>Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele 
Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend 
stellen der Kreiswahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des 
Kreises Mettmann die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. 
Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der 
Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der 
Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen 
fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und 
Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der 
Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. 
Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge 
und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der 
Bundeswahlausschuss&nbsp;<span style="background-color: initial;">darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.</span></li><li>zuständig: Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Landeswahlausschuss, Bundeswahlausschuss</li></ul>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext></Volltext>
        <Unterlagen></Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).</p>


</Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:</p><p></p><ul><li>Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.</li><li>Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.</li><li>Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.</li><li>Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.</li><li>Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.</li></ul><p></p>


</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>circa 4 Wochen</p>


</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen><ul><li>Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die 
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei 
der Wahl zum Europäischen Parlament</li><li>Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament</li><li>Anlage
 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und 
Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen
 Parlament</li><li>Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über 
die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung
 und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen 
Parlament</li><li>Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über 
die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung 
des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament</li><li>Anlage 
30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des 
Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des 
Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament</li></ul></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten>Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.<br>
</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>wahlamt@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-404</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1152</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Wahlergebnisse</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Engagement & Beteiligung</Lage>
        <Themenfeld>Engagement & Hobby</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Wahlergebnisse: Leika-Leistung Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10143</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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