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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2487</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>20.01.2021 12:28:05</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000601306">§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)</a>









</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Bundeszentralregistergesetz
















</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>BZRG
















</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Führungszeugnis</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99049001000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache>Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.<p>Es gibt verschiedene Varianten:</p><ul><li>Führungszeignis für private Zwecke</li><li>Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde<br></li><li>erweitertes Führungszeugnis (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)</li><li>europäisches Führungszeugnis<br></li></ul>












</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Führungszeugnis für private Zwecke, Privatführungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, europäisches Führungszeugnis, Onlinetermin, Online-Termin</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie die Austellung bei uns vor Ort oder online beim Bundesjustizamt beantragen.</p><p>Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister. <br><span class="sbw-langtext">Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise </span></p> 
<ul class="sbw-langtext"><li><span class="sbw-langtext">strafgerichtliche Verurteilungen, </span></li><li><span class="sbw-langtext">bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder&nbsp;</span></li><li><span class="sbw-langtext">gerichtliche Entscheidungen und 
Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren 
wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne 
Verurteilung abgeschlossen worden ist. </span></li></ul> 
<p><span class="sbw-langtext">Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.</span></p><p>Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis 
relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". 
Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.<span class="sbw-langtext"></span></p>











</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.</p><ul><li>Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.</li><li>Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).</li><li>Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).</li><li>Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.</li></ul>








</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li><span style="background-color: initial;">Bundes- und EU-Bürger: Personalausweis oder Reisepass</span></li><li><span style="background-color: initial;">Ausländer/nicht EU-Länder: Nationalpass und Aufenthaltstitel</span></li><li>Für das erweiterte Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber oder Träger eine Bescheinigung ausgestellt, diese ist bei der Beantragung zwingend im Original vorzulegen







</li></ul><p></p>







</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p></p><ul><li>Vollendung des 14. Lebensjahres und</li><li>mit Hauptwohnsitz in Hilden gemeldet</li><li>das Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich</li><li>Das Führungszeugnis kann im Bürgerbüro auch ausnahmsweise schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt (gesiegelt) sein.</li><li>Das Führungszeugnis kann auch beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2</li><li>Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz der antragstellenden Person nach Hause</li></ul><p></p><p><strong>Erweitertes Führungszeugnis</strong></p><p>Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber oder Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.</p>



</Voraussetzungen>
        <Kosten><p></p><ul><li>13,00 € (erweitertes, einfaches und behördliches Führungszeugnis)</li><li>37,00 € für Internationales Führungszeugnis (Überbeglaubigung oder Apostille für das jeweilige Land muss bei Antragsstellung angegeben werden, Zusatzgebühr wird per Nachnahme eingenommen)</li></ul><p></p><p><strong>Gebührenbefreiung</strong></p><p></p><ul><li>Wer Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung (SGB II) erhält, wird unter Vorlage des Leistungsbescheids oder des Itter-Passes von der Gebühr befreit.</li><li>Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann dann gebührenfrei ausgestellt werden, wenn eine Bescheinigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben, vorgelegt wird.</li></ul><p></p>





</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Sie können den Antrag stellen:</p> 
<ul><li>persönlich bei uns im Bürgerbüro (wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hilden haben) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses</li><li>eine schriftliche Antragsstellung ist ausschließlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift zulässig</li><li>über das Onlineportal Onlineportal des Bundesamtes für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=2FB8B813AD0F7DAAE9BD <br>Dafür benötigen Sie:</li></ul> 
<ol><li>Ihren elektronischen Personalausweis oder&nbsp;Ihren elektronischen 
Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion</li><li>Ihre 6-stellige PIN</li><li>ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen</li><li>eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer<span class="sbw-langtext">, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2</span></li><li>gegebenenfalls&nbsp;ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können&nbsp;</li></ol> 
<p>Für jede Form der Antragstellung gilt:<br><span style="background-color: initial;">Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung</span><span class="sbw-langtext" style="background-color: initial;">, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind,</span><span style="background-color: initial;"> stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person&nbsp;zur Antragstellung zu bevollmächtigen.</span></p><p><span style="background-color: initial;">Bei der Antragstellung&nbsp;müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für 
private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.<br></span><span style="background-color: initial;"><br>Wenn Sie das Zeugnis für <u>private Zwecke</u> benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.</span></p> 
<p>Ein Zeugnis zur <u>Vorlage bei einer Behörde</u> wird direkt an diese geschickt. <br>Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.&nbsp;<span class="sbw-langtext">Sie können beantragen, dass Sie das&nbsp;Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe&nbsp;aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.</span></p>











</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.</p>















</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen>Keine.











</Fristen>
        <Formulare></Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br>Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr</p>










</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>buergerbuero@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1777</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Führungszeugnis</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Querschnitt Unternehmen</Lage>
        <Themenfeld>Querschnitt</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Führungszeugnis: Leika-Leistung Führungszeugnis (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Einwohner- und Meldeamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund, Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium der Justiz</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium der Justiz</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10562</OZG-ID>
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        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW></UmsetzungNRW>
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        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
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