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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2670</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.12.2021 10:54:34</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/">Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</a></p>




</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Asylbewerberleistungsgesetz







</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>AsylbLG







</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Gesundheitsversorgung von AsylbLG-Leistungsberechtigten - Beratung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99011012000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Beratung und Bewilligung von Leistungen der Gesundheitsversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<span style="color: rgb(0, 0, 0); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(255, 255, 255);"></span></p>






</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerber, AsylbLG, Baby-Erstausstattung, Behandlungsschein, Dolmetscherkosten, Flüchtlinge, Geburt, Grundleistungen,
Migration, notwendiger Bedarf, Schwangerschaft
</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><ul><li>    Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen 
und Schmerzzustände</li><li>Ärztliche und zahnärztliche Behandlung</li><li>Arznei- und Verbandmittel <br></li><li>Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt <br></li><li>Richtet sich an Leistungsberechtigte nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz <br></li><li>Zuständige Behörde: abhängig vom Bundesland; örtliche Zuständigkeit 
nach Verteilung, Zuweisung, Wohnsitzauflage, Aufnahmeeinrichtung oder 
tatsächlichem Aufenthaltsort</li></ul>




</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Die gesetzlich vorgesehene Gesundheitsversorgung ist für alle Gruppen 
geflüchteter Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt. Wenn 
Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
haben, können damit auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und 
Geburt gewährt werden. Abhängig von der Aufenthaltsdauer in der 
Bundesrepublik wird dabei zwischen Grundleistungen und Leistungen in 
besonderen Fällen unterschieden. Neben den der Behandlung akuter 
Erkrankungen und Schmerzzustände können dabei auch Leistungen bei 
Schwangerschaft und Geburt, Mehrbedarfe für werdende Mütter und sonstige
 Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der 
Gesundheit unerlässlich sind.<span style="background-color: rgb(255, 255, 255); color: rgb(43, 46, 51); font-family: Merriweather; font-size: 16px;"></span><span style="background-color: initial; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px;"></span></p>






</Volltext>
        <Unterlagen><ul><li>Nachweis über aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)</li><li>Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung <br></li><li>ggf. weitere Nachweis wie: Nachweis über Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kostenvoranschläge, Mutterpass

        oder Nachweis über frühere Sozialleistungen</li></ul>




</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit 
eines EU-Staates und Sie halten sich im Bundesgebiet auf. Sie erfüllen eines der folgenden Kriterien:</p><ul><li>Sie haben eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz. <br></li><li>Sie wollen über einen Flughafen einreisen und die Einreise ist 
(noch) nicht gestattet. </li><li>Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 (1), 24, oder 25 (4) 
S. 1 AufenthG. <br></li><li>Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5), sofern die 
Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch            nicht
 18 Monate zurückliegt. </li><li>Sie haben eine Duldung nach § 60a AufenthG. <br></li><li>Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig. <br></li><li>Sie sind Ehegatte, Lebenspartner:in oder minderjähriges 
Kind der zuvor genannten Personen. <br></li><li>Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 AsylG oder 
einen Zweitantrag nach § 71a AsylG.</li></ul><p>Sie haben Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen 
können, aufgebraucht oder dieses ist nicht ausreichend zur 
Sicherstellung des Lebensunterhalts. <br>Wenn Sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind, stehen Sie zur 
Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung. Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende (SGBII) oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt          oder
 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). <br></p><p>Bei Antragstellung in einer kommunalen Behörde, müssen Sie ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Kommune haben oder dieser zugewiesen 
sein.</p>



</Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Leistungen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können 
formlos beantragt werden. Es empfiehlt sich einen persönlichen Termin 
zur Beratung mit Ihrer zuständigen Stelle zu vereinbaren. Nehmen Sie zu 
dem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. Je nach Anliegen 
erhalten Sie ggf. direkt einen Behandlungsschein für einen Arztbesuch. <br></p><p>Andernfalls wird ein Antrag aufgenommen. <br></p><ul><li>Füllen Sie den Antrag auf Leistungen aus und reichen ihn 
möglichst vollständig ein. <br></li><li>Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt 
Ihnen das Ergebnis mit. <br></li><li>Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid 
von Ihrer zuständigen Behörde.
        <br>Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen 
Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
       In beiden Fällen enthält der Bescheid die Ursachen der 
Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit 
enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch erheben. <br></li><li>Dazu ist eine 
Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie ein Rechtsmittel einlegen 
können. <br></li></ul><p><strong>Achtung: </strong>Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und 
wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde 
mitzuteilen.</p>



</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p id="cleantext">
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.</p>



</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p class="MsoNormal" style="margin-top: 15px; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Die von der zuständigen Behörde für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.<br>Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.</p>






</Fristen>
        <Formulare>Formloser schriftlicher Antrag.<br>






</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr<br>Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr</p>





</Öffnungszeiten>
        <Straße>Herderstraße</Straße>
        <Hausnummer>33-35</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslininen: 03 / Haltestelle: Auf dem Sand</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>asyl@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-15671</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1000</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Gesundheitsleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen</Lage>
        <Themenfeld>Arbeit & Ruhestand</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Sozialamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Gesundheitsleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Leika-Leistung Gesundheitsversorgung von AsylbLG-Leistungsberechtigten - Beratung</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10606</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>zurückgestellt</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.09.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.12.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.11.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.08.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
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        <StartBundesweiterRoll-Out>01.08.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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