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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2757</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>02.03.2021 07:54:03</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/">Link</a>)























































</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>SGB XII


































































</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf><p style="text-align: left;">Widerspruch



































</p>






















</Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2>1</SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99107009000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung><p style="margin-bottom: 7.5pt; background-image: initial; background-color: rgb(247, 247, 247); text-align: left;"><span style="font-size:10.0pt;font-family:" arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:="" text1;background:white"="">Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) im Alter oder bei
Erwerbsminderung für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu
müssen Sie einen Antrag stellen.</span><span style="font-size:10.0pt;
font-family:" trebuchet="" ms",sans-serif;color:black;mso-themecolor:text1"=""><o:p></o:p></span><span style="font-size:10.0pt;font-family:" arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:="" text1"=""><br>Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt
einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. <span style="background:white">Leistungen&nbsp;
der Grundsicherung im Alter und&nbsp; Erwerbsminderung können in Anspruch
nehmen:<br></span></span></p><ul><li><strong style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);"><span style="background-color: initial;" open="" sans",="" sans-serif;"="">Personen&nbsp;</span><span style="background-color: initial;" open="" sans",="" sans-serif;="" font-weight:="" 700;"="">wegen Alters</span></strong><span open="" sans",="" sans-serif;"="" style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);">, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html" title="Tabelle Altersgrenze" target="Tabelle Altersgrenze">Tabelle Altersgrenze</a>).</span></li><li><strong>Wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit</strong>, wenn das 18. Lebensjahr vollendet wurde und lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt.&nbsp;</li></ul><p style="margin-bottom: 10px; background-color: rgb(247, 247, 247); text-align: left;"><span style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34); font-family: " open="" sans",="" sans-serif;"="">Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.</span></p><span style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34); font-family: " open="" sans",="" sans-serif;"=""></span><p class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="font-size:10.5pt;line-height:107%;font-family:
" arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:text1"="">Die Antrags- und
Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in <u>besonderen Wohnformen</u> und
für Personen, die in <u>Werkstätten für behinderte Menschen</u> arbeiten,
erfolgt durch uns.<o:p></o:p></span></p><p style="color: rgb(34, 34, 34); text-align: left;" open="" sans",="" sans-serif;"="">Sofern Sie Grundsicherung für Menschen in Pflegeeinrichtungen beantragen, erfolgt die Bearbeitung durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (<a href="https://www.kreis-mettmann.de/Kreisverwaltung/Dienstleistungen/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen.php?object=tx,3718.2.1&amp;ModID=10&amp;FID=2023.90.1&amp;NavID=3718.31.1&amp;kat=3718.11.1&amp;k_sub=1">Kreissozialamt</a>).</p>


























































</Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p><strong>Was ist eine Erwerbsminderung? </strong><br>Erwerbsminderung bedeutet: Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen 
Arbeitsmarkt arbeiten. Und hat zu wenig Geld zum Leben. <br></p><p><strong>Was ist eine Grundsicherung?</strong>
<br>Grundsicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben. Menschen mit einer 
Erwerbsminderung können eine Grundsicherung bekommen. <br></p><p><strong>Das gehört zur Grundsicherung:</strong>

    <br></p><ul><li>Regelleistung: Man bekommt Geld. Von dem Geld kann man sein Essen 
bezahlen, seine Miete bezahlen und seine Heizkosten bezahlen. <br></li><li>Mehrbedarfe: Man bekommt Geld wenn man schwanger ist, oder neue 
Kleidung braucht, oder wenn man alleine mit seinem Kind lebt. <br></li></ul><p><strong>Wie lange bekommt man die Grundsicherung?</strong><br>
Man bekommt die Grundsicherung immer für ein Jahr. Vielleicht braucht 
man die Grundsicherung länger. Dann muss man nach einem Jahr einen neuen
 Antrag stellen.</p>




















</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Sozialhilfe, Grundsicherung, Alter, Rente, Erwerbsminderung, Soziale Hilfen,</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="line-height: 107%;" trebuchet="" ms",="" sans-serif;="" color:="" black;="" background-image:="" initial;="" background-position:="" background-size:="" background-repeat:="" background-attachment:="" background-origin:="" background-clip:="" initial;"="">Die
Grundsicherung ist eine </span>nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) den Bedarf decken kann.&nbsp;</p><p class="MsoNormal" style="margin-top: 15px; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(255, 255, 255); text-align: left;">Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen gewährt werden, die</p><ul style="margin-top: 15px; padding-left: 30px; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(255, 255, 255); text-align: left;"><li>ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst decken können,</li><li>die erforderlichen Hilfen nicht von anderen Personen (z.B. Angehörigen) erhalten</li><li>und die keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und</li><li><span style="color: rgb(51, 51, 51);">auf Dauer voll</span><span style="color: rgb(51, 51, 51);">&nbsp;erwerbsgemindert sind oder eine Rente wegen Alters beziehen.</span><br></li></ul><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>
























































</InformationenKurztext>
        <Teaser><p style="text-align: left;">Sie sind <u>voll</u>&nbsp;erwerbsgemindert und/oder beziehen eine Rente wegen Alters und Ihr Gesamteinkommen ist zu gering? Dann können Sie&nbsp;Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beantragen.</p>




































































</Teaser>
        <Volltext><p><strong><u>Allgemeine Informationen:</u></strong></p><p><span style="background-color: initial;">Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie:</span></p><p></p><ul><li>die entsprechende Altersgrenze (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html">Tabelle Altersgrenze</a>) erreicht haben oder</li><li>das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.</li></ul><p></p><p>Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.</p><p><u>Zum Einkommen</u> gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, insbesondere Renteneinkünfte.&nbsp;</p><p><u>Zum Vermögen</u> gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag in Höhe von EUR 10.000</a> für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag auf EUR 20.000</a>.</p><p><strong>Für die Höhe der Grundsicherung gilt folgende Faustregel:</strong> Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Unterlagen.</p><p><strong>Das ist die Grundsicherung</strong>: Die Grundsicherung wird nach Regelsätzen bemessen, die regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Regelsätze beziehen sich auf die notwendigen laufenden Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wäsche und Schuhe, Hausrat, Renovierung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.&nbsp;</p><p>Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für Menschen mit Behinderung.</p><p>Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen erhalten.</p><p><strong>Bewilligungszeitraum:</strong> Die Grundsicherung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum kann auf 6 Monate verkürzt werden wenn z. B. Einkommensschwankungen vorliegen.</p><p>Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie einen Folgeantrag. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden dann erneut geprüft. Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag beim Sozialamt eingeht.</p><p><strong>Mitteilungspflichten des Antragstellers:</strong> Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Grundsicherung ist zurückzuzahlen.</p>
</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li>Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen</li><li>Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)</li><li>Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos.</li><li>Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung</li></ul><p></p><p>Nachweise zum vorhandenen Vermögen:</p><p></p><ul><li>Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein)</li><li>Vermögenswirksame Leistungen</li><li>Bausparverträge</li><li>Wertpapiere</li><li>Sterbegeldversicherung</li><li>Bestattungsvorsorgeverträge</li></ul><p></p><p>Nachweise zu Lebensversicherungen:</p><p></p><ul><li>Police</li><li>Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und bislang eingezahlter Beiträge</li><li>Ggfs. Ruhendstellung</li></ul><p></p><p>Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:</p><p></p><ul><li>Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen.</li><li>Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.</li></ul><p></p><p>Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.</p>

</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p style="margin-top: 1em; margin-bottom: 1em;"><strong><u>Anspruch haben Personen:</u></strong></p><ul><li>Ab Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder</li><li>ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und</li><li>sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können.</li><li>Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.</li></ul>






























































</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Es fallen keine Gebühren an.</p>



































































</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf Antrag gewährt.</p>


























































</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.</p>



































































</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p style="margin-top: 15px; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(255, 255, 255);">Antrag auf Grundsicherung inkl. Anlagen zum Antrag</p>


























































</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr<br><span style="background-color: initial;">Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr</span></p><p>Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung</p>




</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>sozialhilfe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen</Lage>
        <Themenfeld>Arbeit & Ruhestand</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Sozialamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: OZG-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Leika-Leistung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10084</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.01.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>04.02.2021 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.07.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>18.04.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>23.05.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>23.05.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
        <FIMTypReferenzdatenfelder></FIMTypReferenzdatenfelder>
        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
</Table>