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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2831</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.12.2020 15:01:00</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/" target="_blank">Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)</a></p>































</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Kreislaufwirtschaftsgesetz

































</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>KrWG

































</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Hausmüll</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99001007000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Hausmüll wird in Tonnen oder Säcken gesammelt und regelmäßig abgeholt. Häufig wird der Restmüll als "graue/schwarze Tonne" (oder Sack) bezeichnet und der Verpackungsmüll als "gelbe Tonne" (oder Sack) bezeichnet.<br></p>






























</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Restmülltonne, Restmüll, Hausmüll, Abfall Haushalt, schwarze Tonne, graue Tonne, gelbe Tonne, Restmüllsack, Müllsack</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Entsorgen Sie Ihren Hausmüll in den zur Verfügung gestellten 
Abfallbehältern. Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll aus privaten 
Haushalten ist&nbsp;Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und 
kreisangehörigen Gemeinden. Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden sowie Gebührensatzung festgeschrieben. <br>Die Anmeldung und Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie
die Gebührenabrechnung erfolgt über die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer beim Amt
für Finanzservice der Stadt Hilden.<br>Beachten Sie hierzu auch die Leistung "<a href="?d=H20001">Grundabgaben</a>" </p>
































</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Restmüll aus privaten
 
Haushalten ist&nbsp;Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. 
Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt Hilden umfasst das Einsammeln und Befördern der&nbsp;<span style="background-color: initial;">Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert,&nbsp;</span><span style="background-color: initial;">verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Wiederverwertbare Abfälle werden getrennt eingesammelt und befördert, damit sie einer Verwertung zugeführt werden können.<br>Regelungen zur 
Entsorgung von Hausmüll sind in der Abfallentsorgungssatzung sowie der 
Gebührensatzung festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über 
die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene 
Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhof).</span></p><p><strong>Die Restmülltonnen, Biotonnen und Altpapiertonnen sowie angemeldetes 
Sperrgut müssen bis spätestens 7.00 Uhr  (frühestens ab 18.00 Uhr am 
Vortag) 
auf dem öffentlichen Gehweg oder am Rand der öffentlichen Straße
 zur Leerung bereitgestellt werden</strong>.<br>Die Deckel der Abfallbehälter müssen geschlossen sein. Überfüllte 
Behälter werden&nbsp; nicht geleert. Starkes Einpressen oder Einstampfen des 
Mülls in die Behälter ist nicht gestattet. Aus Arbeitsschutzgründen 
dürfen die Müllwerker nicht in die Gefäße greifen. Zu schwere Behälter 
können ebenfalls nicht geleert werden, da diese dann an den Schüttungen
 beschädigt werden.</p><p>Folgende <strong>Höchstgewichte</strong> sind laut Satzung zu beachten:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; 40 l Tonne = 20 kg<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; 60 l Tonne = 30 kg<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; 80 l Tonne = 40 kg<br>&nbsp; 120 l Tonne = 50 kg<br>&nbsp; 240 l Tonne = 80 kg<br>&nbsp; 660 l Tonne = 250 kg<br>&nbsp; 770 l Tonne = 280 kg<br>1100 l Tonne = 380 kg</p><p>Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter oder nicht abgeholtes 
(ausgeschlossenes Sperrgut) unverzüglich von der öffentlichen Straße 
bzw. dem Gehweg zu entfernen.</p><p>Graue städtische Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll erhalten Sie gegen eine
Gebühr von 5 € auf dem Zentralen Bauhof, Auf dem Sand 31.
Die städt. Müllsäcke werden an Ihrem Restmüllabfuhrtag mitgenommen. <br><strong style="background-color: initial;"><br>Veranstaltungsservice</strong><br></p><p>Bei bzw. nach Veranstaltungen und Festen im öffentlichen Straßenraum ist
 immer der Veranstalter für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und 
Reinigung der Veranstaltungsflächen verantwortlich.  

Der Zentrale Bauhof bietet diesbezüglich diverse Dienstleistungen an, 
die von der Gestellung und Abholung von Abfallgefäßen bis zur  Reinigung
 der betroffenen Flächen mit Kehrmaschinen reichen.

Weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen
 und Festen finden Sie unter "<a href="?d=4646">Veranstaltung</a>".</p>
































</Volltext>
        <Unterlagen>keine
































</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p></p><ul><li>Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.</li><li><span style="background-color: initial;">Für die Abgabe von </span><span style="background-color: initial;"><u>Kleinmengen Restmüll</u></span><strong style="background-color: initial;">&nbsp; </strong><span style="background-color: initial;">am Wertstoffhof wird eine Gebühr von 6 € pro 100 Liter erhoben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.</span></li></ul><p></p>
































</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>Zur An-, Ab- oder Ummeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular bei der Leistung <a href="?d=H20001">Grundabgaben</a>









</p>



</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0</p>


</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation><p><span style="background-color: initial;">Text von:&nbsp;https://meineverwaltung.nrw/leistung/99001007004000</span><br></p><p>https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-01%20Satzung%20%C3%BCber%20die%20Abfallentsorgung.pdf<br></p>
































</InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p class="pl-3"><strong>Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:</strong><span trebuchet="" ms",="" sans-serif;"="" style="font-size: 10.5pt;"><br>Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br>Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br>Samstag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<o:p></o:p></span></p><p class="pl-3"><strong>Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):</strong><span trebuchet="" ms",="" sans-serif;"="" style="font-size: 10.5pt;"><br>Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br>Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br>Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br>Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br>Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr</span></p>







</Öffnungszeiten>
        <Straße>Auf dem Sand</Straße>
        <Hausnummer>31</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>Bauhof@Hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1732
</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Abfallentsorgung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Wohnen & Umzug</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Hausmüll (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land, Kommunal</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10110</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW></UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW></PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>Vorgelegt</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
        <FIMTypReferenzdatenfelder></FIMTypReferenzdatenfelder>
        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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