<?xml version="1.0" standalone="yes"?>
<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2865</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>21.12.2020 09:38:17</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/">Link</a>)</p>





































</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>SGB XII








































</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf>Widerspruch







































</Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99107012000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung><p style="margin-bottom: 7.5pt; background-image: initial; background-color: rgb(247, 247, 247); text-align: left;"><span arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:="" text1;background:white"="" style="font-size: 10pt;">Wenn Ihr Einkommen (Erwerbsminderungsrente) für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, oder Sie über 6 Monate befristet voll erwerbsgemindert sind, können Sie Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie das Sozialamt in Kenntnis setzen bzw. einen Antrag stellen.</span><span trebuchet="" ms",sans-serif;color:black;mso-themecolor:text1"="" style="font-size: 10pt;"><o:p></o:p></span></p><p style="margin-bottom: 7.5pt; background-image: initial; background-color: rgb(247, 247, 247); text-align: left;"><span arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:text1;background:="" white"="" style="font-size: 10pt;">Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.</span><span arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:="" text1"="" style="font-size: 10pt;"><span style="background: white;"><br>Leistungen&nbsp; der Hilfe zum Lebensunterhalt können in Anspruch nehmen:</span></span><br><span arial",sans-serif;color:black;mso-themecolor:="" text1"="" style="font-size: 10pt;"><span style="background: white;"></span></span></p><ul open="" sans",="" sans-serif;"="" style="text-align: left;"><li><span style="background-color: initial;"><span open="" sans",="" sans-serif;"="" style="color: rgb(34, 34, 34); background-color: initial;">Personen u</span><span open="" sans",="" sans-serif;="" font-weight:="" 700;"="" style="background-color: initial;"><font color="#222222">nter 15 Jahren außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html" style="">SGB II</a>)</font></span></span><span open="" sans",="" sans-serif;"="" style="color: rgb(34, 34, 34); background-color: initial;">.</span></li><li><font color="#222222">Bei befristeter voller Erwerbsminderung über 6 Monate und&nbsp;außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html" style="outline: 0px;">SGB II</a>).&nbsp;</font></li><li><font color="#222222">Stationärer Aufenthalt in einer Einrichtung länger als 6 Monate <u>ohne</u> Erwerbsminderung.<br></font></li><li><font color="#222222">Wenn kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung auf Dauer besteht.</font></li><li><span style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);">Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können.</span><br></li></ul><p style="margin-bottom: 10px; background-color: rgb(247, 247, 247); background-image: none !important; text-align: left;"><span open="" sans",="" sans-serif;"="" style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);">Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.</span></p>





































</Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p><strong>Was ist eine befristete Erwerbsminderung?<br></strong>Erwerbsminderung bedeutet: Jemand kann für einen Zeitraum nicht gut auf 
dem öffentlichen Arbeitsmarkt arbeiten. Und hat zu wenig Geld zum Leben. <br></p><p><strong>Was ist die Hilfe zum Lebensunterhalt?</strong><br>Hilfe zum Lebensunterhalt bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben. Menschen
 mit einer befristeten Erwerbsminderung können Hilfe zum Lebensunterhalt
 bekommen.</p><p><strong>Das gehört zur Hilfe zum Lebensunterhalt:

    </strong><br></p><ul><li>Regelleistung: Man bekommt Geld. Von dem Geld kann man sein Essen 
bezahlen, seine Miete bezahlen und seine Heizkosten bezahlen. <br></li><li>Mehrbedarfe: Man bekommt Geld wenn man schwanger ist, oder neue 
Kleidung braucht, oder wenn man alleine mit seinem Kind lebt. </li></ul><p><strong>Wie lange bekommt man die Hilfe zum Lebensunterhalt?
<br></strong>
Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorübergehend oder für längere Zeit 
gewährt – je nach der Dauer der persönlichen Notlage. 
</p>











</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Sozialamt, HzL, Hilfe,</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p style="text-align: left;">Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine sog. nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen den Bedarf decken kann. Insbesondere eine Abgrenzung zu der vorrangigen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist daher wichtig.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: left;">Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen
gewährt werden, die<span style="background-color: initial;">&nbsp;</span></p>

<ul style="text-align: left;"><li>ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst decken können, </li><li>die erforderlichen Hilfen nicht von anderen Personen (z.B. Angehörigen)
erhalten </li><li>und die keinen Anspruch auf vorrangige Sozialleistungen haben.<br></li></ul><o:p></o:p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>



















































</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Sie sind für mind. 6 Monate&nbsp;<u>voll</u>&nbsp;erwerbsgemindert und/oder beziehen eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung <span style="background-color: initial;">und Ihr Gesamteinkommen ist zu gering? Dann können Sie&nbsp;Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.</span></p>




















































</Teaser>
        <Volltext><p><u><strong>Allgemeine Informationen: </strong></u><br>Anspruch auf Leistungen haben Personen, die 
keine ausreichende Hilfe durch andere Sozialleistungen (insbesondere 
Grundsicherung für Arbeitsuchende) haben und ihren Lebensunterhalt nicht
 aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen 
des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, 
soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

<br>Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, 
insbesondere Renteneinkünfte. 

<br>Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die 
Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, 
Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und 
Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, 
Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag</a> in
 Höhe von EUR 10.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren 
beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag</a> auf EUR 20.000.

<br></p><p><strong>Für die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt folgende Faustregel:</strong>

Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der 
Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der 
nachgewiesenen Unterlagen. <u><br></u></p><p><u><strong>Das ist die Hilfe zum Lebensunterhalt:

</strong></u><br>Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelsätzen&nbsp;bemessen, die 
regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden.  
Die Regelsätze beziehen sich auf die notwendigen laufenden 
Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wäsche und Schuhe, 
Hausrat, Renovierung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse 
des täglichen Lebens.

Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und 
Heizung übernommen werden. 

Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden
 kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz 
sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn 
der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für Menschen 
mit Behinderung.

Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen 
erhalten. <br></p><p><strong>Bewilligungszeitraum:

</strong>Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorübergehend oder für längere Zeit 
gewährt – je nach der Dauer der persönlichen Notlage. Bei längerer 
Bewilligung erfolgt eine jährliche Prüfung der Einkommens- und 
Vermögensverhältnisse. Die Voraussetzungen werden dann erneut geprüft. 
Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab Antragstellung bzw. ab 
Kenntnis der Hilfebedürftigkeit bewilligt. <br></p><p><strong>Mitteilungspflichten des Antragstellers:</strong>

Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und 
während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen
 und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht 
erhaltene Hilfe zum Lebensunterhalt ist zurückzuzahlen. 
</p>









</Volltext>
        <Unterlagen><p class="ctnt">

</p><ul><li>Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen
Anlagen</li><li>Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass,
Aufenthaltstitel)</li><li>Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung -
lückenlos.</li><li>Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung</li></ul>

<p class="MsoNormal">Nachweise zum vorhandenen Vermögen:</p><ul><li>Sparbücher
(aktueller Stand muss ersichtlich sein)</li><li>Vermögenswirksame
Leistungen</li><li>Bausparverträge</li><li>Wertpapiere</li><li>Sterbegeldversicherung</li><li>Bestattungsvorsorgeverträge</li></ul><p>Nachweise zu Lebensversicherungen:

</p><ul><li>Police</li><li>Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und bislang eingezahlter
Beiträge</li><li>Ggfs. Ruhendstellung <br></li></ul><p class="MsoNormal">Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:</p>

<ul><li>Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger
Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen
Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen.</li><li>Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld,
Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld,
Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.</li></ul><p class="MsoNormal">Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall
können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.</p>

<p></p>














</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p class="MsoNormal">Es fallen keine Gebühren an.<o:p></o:p></p>




















































</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem 
das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wird.</p>








</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p class="MsoNormal">Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.<br></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>




















































</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p style="margin-top: 15px; background-color: rgb(255, 255, 255); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; color: rgb(68, 68, 68); background-image: none !important;">Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (inkl. Anlagen zum Antrag)</p>







































</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden

</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr<br><span style="background-color: initial;">Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr</span></p><p>Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung</p>


</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>sozialhilfe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>02103/72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Hilfe zum Lebensunterhalt</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen</Lage>
        <Themenfeld>Arbeit & Ruhestand</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Sozialamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Hilfe zum Lebensunterhalt: OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt: Leika-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>Digitales Bürgerbüro Paderborn</VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10086</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>13.05.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.06.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.07.2020 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>04.10.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.03.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.03.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
        <FIMTypReferenzdatenfelder></FIMTypReferenzdatenfelder>
        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
</Table>