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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>2883</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>16.06.2021 05:30:01</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>Zwölftes Buch - Sozialgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/">Link</a>)</p>































</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>SGB XII



































</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf>Widerspruch


































</Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Hilfe zur Pflege</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99107014000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 24px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; line-height: 1.375; vertical-align: baseline;">Wenn Sie pflegebedürftig sind oder gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen, mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und die Finanzierung der Pflege nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen.&nbsp;</p><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 24px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; line-height: 1.375; vertical-align: baseline;"><span style="font-size: 13.3333px;">Die Leistungen der <u>ambulanten Hilfe zur Pflege</u> umfassen insbesondere</span> die Häusliche Pflege, in Form von: <br></p><ul><li>Pflegegeld<br></li><li>Pflegesachleistungen<br></li><li>Pflegehilfsmitteln: zum Verbrauch / technisch (Pflegebett) &nbsp; <br></li></ul><p><span style="color: rgb(34, 34, 34);"><u>Wichtig: </u>Die <strong>stationäre Hilfe zur Pflege</strong> in Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflege oder die Prüfung von&nbsp;</span>Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel Einbau eines Treppenlifts oder Badumbau)<span style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);">&nbsp;erfolgt durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (<a href="https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Pflege-Senioren/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen/"></a><a href="https://www.kreis-mettmann.de/Kreisverwaltung/Dienstleistungen/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen.php?object=tx,3718.2.1&amp;ModID=10&amp;FID=2023.90.1&amp;NavID=3718.31.1&amp;kat=3718.11.1&amp;k_sub">Kreis Sozialamt</a></span><span style="background-color: initial; color: rgb(34, 34, 34);">).</span></p>

































</Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p class="MsoNormal"><strong><u>Das ist die Hilfe
zur Pflege:</u></strong><br>
Bei der Pflege können Sie Geld bekommen. Das nennt man Hilfe zur Pflege. Diese
Hilfe können Sie bekommen, wenn:<o:p></o:p></p>

<ul><li>Sie krank sind und sich nicht mehr selber pflegen können und</li><li>deshalb Hilfe von einer anderen Person brauchen, entweder
zuhause oder in einer (<a href="https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Pflege-Senioren/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen/">Einrichtung</a>) und</li><li>wenn Sie nicht genug Geld für diese Pflege haben.</li></ul><o:p></o:p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;">Wenn Sie eine solche Pflege brauchen und nicht genug Geld
haben, können Sie Unterstützung erhalten.</span> Das nennt man
<strong>Hilfe zur Pflege</strong>.<strong><u><o:p></o:p></u></strong></p>



<ul><li>Es gibt die Pflege für Menschen, die zuhause leben = das
nennt man die <strong>ambulante Pflege.</strong></li><li>Es gibt die Pflege für Menschen, die nur manchmal in einer (<a href="https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Pflege-Senioren/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen/">Einrichtung</a>)&nbsp;leben = das nennt man die <strong>teilstationäre Pflege</strong>.</li><li>Es gibt die Pflege für Menschen, die immer in einer (<a href="https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Pflege-Senioren/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen/" style="background-color: rgb(254, 254, 254);">Einrichtung</a>)&nbsp;<span style="background-color: initial;">leben = das nennt man die <strong>vollstationäre Pflege</strong>.</span></li></ul><p class="MsoNormal"><o:p></o:p><o:p></o:p>





















</p>








</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Soziale Hilfen, Sozialhilfe, Pflege, Sozialleistungen,</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p><span trebuchet="" ms",="" sans-serif;="" color:="" black;="" background-image:="" initial;="" background-position:="" background-size:="" background-repeat:="" background-attachment:="" background-origin:="" background-clip:="" initial;"="" style="font-size: 10.5pt; line-height: 14.98px;">Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung, die sich an pflegebedürftige Personen richtet</span><span trebuchet="" ms",sans-serif;color:black;mso-themecolor:text1"="" style="font-size: 10.5pt; line-height: 14.98px;">, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Pflege zu zahlen.</span><br></p>





































</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Sie sind pflegebedürftig mit mind. Pflegegrad 2  und haben nicht genug 
eigenes Einkommen oder Vermögen um die Pflege (zu Hause oder in einer 
Einrichtung) sicherzustellen? Dann können Sie Leistungen der Hilfe zur 
Pflege beantragen.</p>










</Teaser>
        <Volltext><p><strong>Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich und vollstationäre Pflege</strong><br>Wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Kosten der Pflege selbst nicht 
finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur 
Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen.

Sozialhilfeleistungen sind nachrangig. Das bedeutet, dass Sie folgende 
Ansprüche und Mittel zuerst einsetzen müssen: <br></p><ul><li>Eigenes Einkommen und Vermögen. <br></li><li>Ansprüche gegenüber Dritten (beispielsweise Leistungen der Kranken- 
oder Pflegeversicherung). <br></li><li>Verpflichtungen anderer (beispielsweise Unterhalt, Verpflichtungen 
aus Verträgen, Herausgabeverpflichtung bei Schenkungen).</li></ul><p><u>Zum Einkommen</u> gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, 
insbesondere Renteneinkünfte. Ob und wenn ja, in welchem Umfang, das 
verfügbare Einkommen vorrangig für die Kosten der Pflege einzusetzen 
ist, hängt von der beantragten Leistung ab.</p><p><u>Zum Vermögen</u> gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die 
Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, 
Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und 
Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, 
Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag</a> in
 Höhe von EUR 10.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren 
beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">Freibetrag</a> auf EUR 20.000.</p><p><strong>Verhältnis zu den Leistungen der Pflegeversicherung</strong><br>Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie die Staffelung der 
Pflegegrade (1 bis 5) finden auch in der Sozialhilfe Anwendung. 
Leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind Pflegebedürftige, die 
finanziell bedürftig sind und nicht in der sozialen Pflegeversicherung 
versichert sind oder deren pflegerischer Bedarf nicht durch die 
Leistungen der Pflegversicherung vollständig sichergestellt wird. <br></p><p><u>Hilfe zur häuslichen Pflege</u><br>
Folgende Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege <strong>für Pflegebedürftige 
der Pflegegrade 2 bis 5</strong>: <br></p><ul><li>Pflegegeld <br></li><li>Pflegesachleistung (durch Pflegedienst) <br></li><li>Betreuungs- und Entlastungsleistung (zweckgebunden für Entlastung, 
Alltagsgestaltung, Unterstützungsangebote)</li><li>Verhinderungspflege</li><li>Pflegehilfsmittel</li><li>Ambulante Pflegewohngemeinschaften</li><li>In einer ambulanten Pflegewohngemeinschaft entstehen neben den 
mietvertraglich vereinbarten Unterkunftskosten weitere Kosten für 
Betreuung und Pflege. Während ein Großteil der pflegerischen Kosten in 
der Regel über die Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, sind 
die Kosten der durchgängigen 24 - Stunden - Betreuung zusätzlich an den 
Leistungsanbieter zu entrichten. Eine Kostenübernahme aus Mitteln der 
Sozialhilfe ist bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit möglich. <br></li></ul><p>Folgende Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege<strong> für Pflegebedürftige 
des Pflegegrades 1</strong>: <br></p><ul><li>Pflegehilfsmittel</li><li>Entlastungsbetrag (zweckgebunden für Entlastung, Alltagsgestaltung, 
Unterstützungsangebote). <br></li></ul><p>Da die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen
 sind, ist zunächst ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen 
Pflegekasse zu stellen. Nur wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht 
ausreichen, prüft der Sozialhilfeträger, ob die notwendigen 
(Mehr-)kosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können. </p><p><u>Hilfe zur (voll-)stationären Pflege</u>

<br>Sofern Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege für <strong>Menschen in 
Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngeld oder Kurzzeitpflege</strong> beantragen, 
erfolgt die Bearbeitung durch das <a href="https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Soziales/Pflege-Senioren/Finanzielle-Hilfen-zur-Pflege-in-Einrichtungen/">Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann</a>. <br></p><p><strong>Bewilligungszeitraum:</strong>

Die Hilfe zur Pflege wird vorübergehend oder für längere Zeit gewährt – 
je nach der Dauer der persönlichen Notlage. 

Bei längerer Bewilligung erfolgt eine jährliche Prüfung der Einkommens- 
und Vermögensverhältnisse. Die Voraussetzungen werden dann erneut 
geprüft. 

Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab Antragstellung bzw. ab 
Kenntnis der Hilfebedürftigkeit bewilligt. <br></p><p><strong>Mitteilungspflichten des Antragstellers:</strong>

Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und 
während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen
 und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht 
erhaltene Hilfe zur Pflege ist zurückzuzahlen.</p>








</Volltext>
        <Unterlagen><p><strong>Bei Pflegeversicherten:</strong> <br></p><ul><li>Die letzten drei Abrechnungen des Pflegedienstes über 
Pflegesachleistungen. <br></li><li>Gutachten über die Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Diensts der 
Krankenversicherung (MDK). <br></li><li>Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und Leistungen der 
Pflegeversicherung. <br></li></ul><p><strong>Bei Nicht-Pflegeversicherten: </strong><br></p><ul><li>Ärztlicher Bericht<br></li><li>Gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines
 Grades der Behinderung. <br></li><li>Schwerbehindertenausweis</li></ul><p><u><strong>Und zusätzlich: </strong></u><br></p><ul><li>Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, 
Aufenthaltstitel). <br></li><li>Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos. <br></li><li>Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung<br></li></ul><p>Nachweise zum vorhandenen Vermögen: <br></p><ul><li>Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein). <br></li><li>Vermögenswirksame Leistungen</li><li>Bausparverträge</li><li>Wertpapiere</li><li>Sterbegeldversicherung</li><li>Bestattungsvorsorgeverträge. </li></ul><p>Nachweise zu Lebensversicherungen: <br></p><ul><li>Police</li><li>Bestätigung der Versicherung über Rückkaufwert und 
bislang eingez. Beiträge.</li><li>Ggfs. Ruhendstellung</li></ul><p>Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein: <br></p><ul><li>Jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger 
Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden,
 allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und 
Ausgleichszahlungen.</li><li>Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, 
Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, 
Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, 
Insolvenzgeld usw. <br></li></ul><p>Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die 
Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.</p>








</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung 
haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1). <br>Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin
 bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen 
über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu 
decken.</p><p class="MsoNormal">Hilfe zur Pflege können Sie erhalten wenn:</p>

<ul><li>Sie alleine leben und nicht mehr als <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">10.000 Euro</a> besitzen oder</li><li>Sie mit einer anderen Person zusammen leben und nicht mehr
als&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html">20.000 Euro</a> besitzen.</li><li>Sie pflegebedürftig sind. Das stellt der Medizinische
Dienst der Krankenkasse (MDK) fest.</li></ul>

































</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Es fallen keine Gebühren an.</p>






</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Da die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen
 sind, ist <strong>zunächst ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen 
Pflegekasse zu stellen</strong>. Nur wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht 
ausreichen, prüft der Sozialhilfeträger, ob die notwendigen 
(Mehr-)kosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können.</p><p>Die Hilfe zur Pflege wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.</p>

































</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.</p>






</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p style="margin-top: 15px; color: rgb(68, 68, 68); font-family: Roboto, sans-serif; font-size: 16px; background-color: rgb(255, 255, 255); background-image: none !important;">Antrag auf Hilfe zur Pflege (inkl. Anlagen zum Antrag)</p>

































</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr<br><span style="background-color: initial;">Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr</span></p><p>Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung</p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>sozialhilfe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>02103/72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Hilfe zur Pflege</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Pflege</Lage>
        <Themenfeld>Gesundheit</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Hilfe zur Pflege: Leika-Leistung Hilfe zur Pflege (Reifegrad: 0)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Sozialamt, Landschaftsverbände</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Hilfe zur Pflege: OZG-Leistung Hilfe zur Pflege: Leika-Leistung Hilfe zur Pflege</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>Digitale Pflegeberatung</VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10218</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Umsetzung NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.11.2021 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.02.2022 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.04.2022 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>30.06.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.09.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.09.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
</Table>