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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>3075</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz>kinderreisepass0</DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>22.03.2022 12:19:10</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><ul><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html">§ 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__4.html">§ 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__5.html">§ 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html">§ 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html">§ 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__25.html">§ 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__2.html">§ 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__5.html">§ 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html">§ 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)</a></li><li><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/BJNR238610007.html">Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)</a></li></ul>





</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Paßgesetz





</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>PaßG





</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Kinderreisepass Ausstellung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99085003012000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie einen Kinderreisepass beantragen.</p>




</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Kinderreisepass, Kinderausweis, Urlaub, Identifikation, mit Kindern verreisen</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><ul><li>bei Reisen des Kindes in das Ausland ist ein Identitätsdokument für das Kind notwendig, wie zum Beispiel:<ul><li>Kinderreisepass,</li><li>Personalausweis oder,</li><li>in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass</li></ul></li><li>ein neuer Kinderreisepass kann auf Antrag ausgestellt werden:<ul><li>bei Erstbeantragung,</li><li>wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,</li><li>wenn der Kinderreisepass gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,</li><li>wenn der Name des Kindes sich geändert hat oder</li><li>wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.</li></ul></li><li>Anträge können stellen:<ul><li>Sorgeberechtigte Elternteile, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und jünger als 12 Jahre alt ist</li></ul></li><li>bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss auch das Kind persönlich anwesend sein</li><li>wird der Kinderreisepass bei einer Passbehörde an einem anderen Ort im Inland oder im Ausland gestellt, erhöht sich die Gebühr (Zuschlag)</li><li>Die Beantragung eines Kinderreisepasses muss persönlich bei der Passbehörde gestellt werden</li></ul>





</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, müssen Sie für das Kind ein Reisedokument, wie beispielsweise, Kinderreisepass, Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, einen regulärer Reisepass beantragen.</p>





</Teaser>
        <Volltext><p>Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.</p><p>Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden<br></p><ul><li>bei Erstbeantragung,</li><li>wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,</li><li>wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,</li><li>wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder</li><li>wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.</li></ul><p>Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip, daher berechtigt dieser nicht zur Einreise in alle Länder.</p><p><span style="background-color: initial;">Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.</span><br></p>





</Volltext>
        <Unterlagen><p>Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:</p><ul><li>ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:<ul><li>Reisepass</li><li>Kinderreisepass</li><li>Personalausweis</li></ul></li><li>sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):<ul><li>Geburtsurkunde beziehungsweise einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,</li></ul></li><li>ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.</li></ul><p><u>Hinweis:</u><br>In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.</p><ul><li>gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).</li></ul><p>Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:</p><ul><li>beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:<ul><li>Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie</li><li>die Einverständniserklärung und</li><li>eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten</li></ul></li><li>beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:<ul><li>Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und</li><li>eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten</li></ul></li><li>bei nur einem Sorgeberechtigten:<ul><li>Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie</li><li>der Sorgerechtsnachweis</li></ul></li></ul>





</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:</p><ul><li>Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:<ul><li>das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und</li><li>jünger als 12 Jahre alt ist</li></ul></li></ul><p>Weitere Voraussetzungen:</p><ul><li>Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.</li></ul><p><u>Hinweis:</u><br>Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann <u><strong>kein </strong></u>Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.</p>





</Voraussetzungen>
        <Kosten><p></p><ul><li>Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00</li><li>Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses: EUR 6,00</li></ul><p></p><p><u>Hinweise:</u><br><span style="background-color: initial;">Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:</span></p><p></p><ul><li>die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,</li><li>die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.</li></ul><p></p><p>Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.</p><p>Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).</p>

</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.</p>





</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p>Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.</p><p><u>Hinweis:</u><br>Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.</p>





</Fristen>
        <Formulare>keine

</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.</p><p>Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.</p><p>weitere Informationen zu den Einreisevoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.</p>





</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation><p><strong>Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!</strong></p>



</InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br>Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br>Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr</p>


</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>buergerbuero@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1777</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Reisepass</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Auslandsaufenthalt</Lage>
        <Themenfeld>Mobilität & Reisen</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Ausstellung (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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    </Row>
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