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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>3091</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>20.01.2021 13:04:23</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015002377">§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</a><br></p></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Bürgerliches Gesetzbuch



</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>BGB



</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Kindesunterhalt</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99046025000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer 
Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die 
Pflege und Erziehung des Kindes.

Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass
 er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt").

<br>Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch 
"Kindesunterhalt".</p></BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Unterhalt, Kindesunterhalt, Anspruch auf Unterhalt</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.</p>

</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „<a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf">Düsseldorfer Tabelle</a>“.<br></p><p>Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.<br>Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.</p><p>Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.<br></p>

</Volltext>
        <Unterlagen><p>Benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch geklärt. <br>Wenn schon vorhanden: <br></p><ul><li>Unterhaltstitel, <br></li><li>Scheidungsurteil, <br></li><li>Geburtsurkunde des Kindes, <br></li><li>Personalausweis betreuender Elternteil</li></ul>

</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Anspruch des Kindes ist unklar. Eltern leben getrennt.&nbsp;</p>

</Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Ein persönlicher Termin ist erforderlich.<br>Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam imTermin ausgefüllt werden.<br></p>

</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft</p>

</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters, es sei denn das Kind lebt beim Vater.<br>Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.</p>

</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Zentrale Sprechzeiten:<br>Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr<br>Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr</p><p>Weitere Termine nach Vereinbarung.<br></p>
</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>beistandschaften@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Kindesunterhalt</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Trennung mit Kind</Lage>
        <Themenfeld>Familie & Kind</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Jugendamt, Landschaftsverbände</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium der Justiz</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10034</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.03.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.04.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.08.2020 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.06.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.09.2021 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.01.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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