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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>3312</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>19.07.2021 08:17:16</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/">Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</a></p>
</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Asylbewerberleistungsgesetz


</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>AsylbLG


</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf><p class="MsoNormal" style="margin-left: 0.6pt; background-color: rgb(254, 254, 254); line-height: normal; background-image: none !important;" align="left">Widerspruch, Anfechtungsklage</p>

</Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99107029000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. <br>Wenn Sie keinem Mitgliedstaat der EU angehören und in der Bundesrepublik
 Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen 
finanzielle und materielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
beantragen. Diese Leistungen sollen Sie unterstützen, die notwendigen 
Bedarfe des täglichen Lebens zu decken.<span style="color: rgb(0, 0, 0);"></span><span style="color: rgb(0, 0, 0);"></span></p>
</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerber, AsylbLG, Baby-Erstausstattung, Behandlungsschein, Dolmetscherkosten, Einwanderung, Flüchtlinge, Geburt,
Grundleistungen, Geldleistung, Lebensunterhalt, Mietrückstände, Migration, Nebenkosten, notwendiger Bedarf, notwendiger persönlicher Bedarf, Sachleistung, Schwangerschaft
</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><ul><li>Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen</li><li>Sach- und/oder Geldleistungen für Leistungen zur Deckung des 
notwendigen Bedarfs <br></li><li>Richtet sich an Ausländer mit Aufenthalt im Bundesgebiet und 
bestimmter Aufenthaltsgestattung/-erlaubnis/Duldung/vollziehbarer 
Ausreisepflicht <br></li><li>Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Sonstige Leistungen für besondere Bedürfnisse von Kindern und Erfüllung 
von Mitwirkungspflichten <br></li><li>Einkommen und Vermögen der in einem Haushalt lebenden 
Familienmitglieder sind auf</li><li>gebraucht&nbsp;Bei Geldleistungen: Höhe der Leistung abhängig von Alter und 
Familiensituation <br></li><li>Zuständige Behörde: abhängig vom Bundesland; örtliche 
Zuständigkeit nach Verteilung, Zuweisung, Wohnsitzauflage, 
Aufnahmeeinrichtung oder tatsächlichem Aufenthaltsort</li></ul>
</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Wenn Sie keinem Mitgliedstaat der EU angehören und sich im Bundesgebiet aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannten Grundleistungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Sonstigen Leistungen.</p><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Die <strong>Grundleistungen</strong> decken den notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das heißt zum Beispiel Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsgüter. Außerdem sind Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern soll.<o:p></o:p></p><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Die <strong>Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt</strong> ergänzen zusätzlich Mehrbedarfe für werdende Mütter. Das kann zum Beispiel Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung sein.<o:p></o:p></p><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Die <strong>Sonstigen Leistungen</strong> richten sich insbesondere an spezielle Fälle. Das können besondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder für Bedürfnisse von Kindern sein, zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf und Eingliederungshilfe für behinderte Kinder. Auch möglich sind Leistungen bestimmte Dolmetscherkosten und Kosten für die Beschaffung eines Passes.<o:p></o:p></p><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left"><span style="background-color: initial;">Die Leistungen sind möglich, wenn Ihr verfügbares Einkommen und Vermögen aufgebraucht oder nicht ausreichend ist und Sie keine Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie nicht allein wohnen, werden die Einkünfte von Familienmitgliedern, mit denen Sie zusammenwohnen, berücksichtigt. Als Familienmitglieder gelten in diesem Zusammenhang Ihr Lebenspartner oder Ehegatte, beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ehegattin, sowie (minderjährige) Kinder.<br>Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können als Sach- oder Geldleistungen erbracht werden. Abhängig von Ihrer Wohnsituation und dem Ort, an dem Sie sich aufhalten, können sich die gewährten Leistungen in Art und Höhe unterscheiden. Die Auszahlung ist neben der Auszahlung als Sach- oder Geldleistung auch in Form von Wertgutscheinen oder anderweitig möglich.<br>Ob die Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgt, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalles ab. Die Höhe der gewährten Leistungen werden regelmäßig angepasst und sind nach dem Alter und der Wohnsituation gestaffelt.</span></p>

</Volltext>
        <Unterlagen><ul><li>    Ausgefüllten Antrag</li><li>Nachweis über aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Reisepass, 
Aufenthaltsgestattung, Duldung) <br></li><li>Nachweise über Vermögen (z.B. Kontoauszüge über Konten und 
Wertanlagen im In- und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Immobilien)</li><li>Nachweise über Einkommen aller Familienmitglieder im Haushalt (z.B. 
Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, BAföG, 
Unterhaltsvorschuss) <br></li><li>Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung</li><li>Ggf. Nachweise über Versicherungen und Fahrtkosten (bei 
Erwerbstätigkeit)</li><li>Ggf. Nachweis über frühere Sozialleistungen (Aufhebungsbescheid des
 Jobcenters, Einstellungsbescheide anderer Kommunen) <br></li><li>Ggf. Mietvertrag und Nachweise über aktuelle Miethöhe, Heizkosten 
und Strom</li><li>Ggf. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweis über 
Ehegattenunterhalt <br></li><li>Ggf. Nachweis über Umgangsrecht (bei im Inland getrenntlebenden 
Eltern)</li></ul><p>Ggf. leistungsbezogene Nachweise:<br></p><ul><li>Mutterpass</li><li>Schulbescheinigung <br></li><li>Kostenvoranschläge</li><li>Bei verwaltungsrechtlichen 
Mitwirkungspflichten: Bescheide und Aufforderungen der Ausländerbehörde<br></li></ul>
</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p><span style="background-color: initial;">Sie kommen aus einem Drittstaat und haben keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und Sie halten sich im Bundesgebiet auf. </span>Sie erfüllen&nbsp;<u>eines</u>&nbsp;der folgenden Kriterien</p><ul><li>Sie haben eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.</li><li>Sie wollen über einen Flughafen einreisen und die Einreise 
ist (noch) nicht gestattet.</li><li>Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 (1), 24, 
oder 25 (4) S. 1 AufenthG. <br></li><li>Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5), 
sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch      
               nicht 18 Monate zurückliegt. <br></li><li>Sie haben eine Duldung nach § 60a AufenthG.</li><li>Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig.</li><li>Sie sind Ehegatte, Lebenspartner:in oder minderjähriges Kind 
der zuvor genannten Personen.</li><li>Sie stellen einen Folgeantrag nach § 71 AsylG oder 
einen Zweitantrag nach § 71a AsylG.</li></ul><p>Sie haben Ihr Einkommen und Vermögen, über welches Sie verfügen können, 
aufgebraucht oder dieses ist nicht ausreichend zur Sicherstellung des 
Lebensunterhalts. <br></p><p>Wenn Sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind, stehen Sie zur 
Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung.

    Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende (SGBII) oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt          oder
 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
<br>
    Bei Antragstellung in einer kommunalen Behörde, müssen Sie ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Kommune haben oder dieser zugewiesen 
sein.</p>
</Voraussetzungen>
        <Kosten></Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt
 werden. <br>Es empfiehlt sich einen persönlichen Termin zur Beratung mit 
Ihrer zuständigen Stelle zu vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte 
alle erforderlichen Unterlagen mit.  
       <br>Füllen Sie den Antrag auf Leistungen aus und reichen ihn 
möglichst vollständig ein. <br></p><p>Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt 
Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid 
von Ihrer zuständigen Behörde.
        Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen 
Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
       In beiden Fällen enthält der Bescheid die Ursachen der 
Entscheidung. <br>Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit 
enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch erheben. Dazu ist eine 
Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie ein Rechtsmittel einlegen 
können.
       Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlenden 
Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum werden Ihnen
 die Ihnen zustehenden Leistungen durch den zuständigen Träger in der 
Regel am Monatsanfang zur Verfügung gestellt.</p><p><strong>Achtung:</strong> Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und 
wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde 
mitzuteilen.</p>
</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.<span style="font-size: 13.3333px;"></span></p>
</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p class="MsoNormal" style="background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;">Die von der zuständigen Behörde für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.<o:p></o:p><w:sdtpr></w:sdtpr></p><p class="MsoNormal" style="background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.</p>

</Fristen>
        <Formulare><o:p></o:p><p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 19.6px; break-after: avoid;" align="left">Formloser Antrag</p>
</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p class="MsoNormal" style="background-color: rgb(254, 254, 254); background-image: none !important;" align="left">Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen<span style="line-height: 16.1px;">. Sollten Sie dies nicht machen, kann die Auszahlung der Leistungen gestoppt werden.</span><br>Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000€ geahndet werden.<br>Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, zur Verfügung gestellte Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen oder Integrationskurse zu besuchen. Bei unbegründeter Ablehnung besteht nur Anspruch auf verminderte Leistungen.&nbsp;</p>

</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>III-51.2 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Asyl</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr<br>Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr</p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Herderstraße</Straße>
        <Hausnummer>33-35</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslininen: 03 / Haltestelle: Auf dem Sand</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>asyl@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-15671</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1000</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen</Lage>
        <Themenfeld>Arbeit & Ruhestand</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Sozialamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: OZG-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz: Leika-Leistung Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10266</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Umsetzung NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.09.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.12.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.11.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.08.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.08.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out>01.08.2022 00:00:00</StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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    </Row>
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