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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>3736</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>30.03.2021 11:00:21</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html">§ 34 Gewerbeordnung (GewO)</a>

</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Gewerbeordnung












</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>GewO












</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2>1</SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen></GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Pfandleihgewerbe</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99050021000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache>Wer ein Pfandleihgewerbe betreiben will, muss vorher eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis ist beim Ordnungsamt Hilden zu beantragen.











</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Pfandleihgewerbe, Erlaubnis, gewerberechtlich zuverlässig, nur für Gewerbetreibende</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Pfandleiher*innen und Pfandvermittler*innen benötigen eine Erlaubnis. <br></p><ul><li>Gewerbetreibende dürfen ein Pfandleihgewerbe betreiben. Voraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit und Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten</li><li>Erlaubnis kann nat. und jur. Personen erteilt werden</li><li>Erlaubnis ist personengebunden und kann grundsätzlich nicht übertragen werden</li></ul><p>Auf die Erlaubnis besteht ein Anspruch, sofern nicht ein Versagungsgrund nach §34 Abs.1 S.3 Nr.1 oder Nr.2 GewO entgegensteht</p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 16px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; font-size: 20px; line-height: inherit; font-family: ">Der/Die
 Pfandleiher*in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines 
Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des 
Geschäftsbetriebs. Der/Die Pfandvermittler*in vermittelt Pfandgeschäfte,
 indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und
 die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.</p><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 16px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; font-size: 20px; line-height: inherit; font-family: ">Wer
 das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben 
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann 
mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit
 oder der Verpfänder erforderlich ist. Bei Personengesellschaften (z. B.
 OHG, KG) ist Gewerbetreibender jede/r geschäftsführende 
Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die 
Erlaubnis der juristischen Person erteilt.</p><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 16px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; font-size: 20px; line-height: inherit; font-family: ">Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes gilt grundsätzlich unbefristet und nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.</p><p style="text-rendering: optimizelegibility; -webkit-font-smoothing: subpixel-antialiased; margin-bottom: 0px; padding: 0px; border-width: 0px; border-style: initial; font-variant-numeric: inherit; font-variant-east-asian: inherit; font-stretch: inherit; font-size: 20px; line-height: inherit; font-family: ">Die
 Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie können weder eine auf Ihren 
Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen noch kann 
eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie 
übertragen.</p>
</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li>Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)&nbsp;</li><li>Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)&nbsp;</li><li>Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform</li></ul><p></p><p>Unternehmenssitz in Deutschland:</p><p></p><ul><li>bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))&nbsp;</li></ul><p></p><p>Unternehmenssitz im Ausland:</p><p></p><ul><li>Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.&nbsp;</li><li>Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit&nbsp;</li></ul><p></p><p>Wohnsitz in Deutschland:</p><p></p><ul><li>Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person&nbsp;</li></ul><p></p><p>Wohnsitz im Ausland:</p><p></p><ul><li>Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen. Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller*in zu treffen.&nbsp;</li><li>Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten&nbsp;</li></ul><p></p><p>Wohnsitz in Deutschland:</p><p></p><ul><li>Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis&nbsp;</li><li>Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis&nbsp;</li></ul><p></p><p>Wohnsitz im Ausland:</p><p></p><ul><li>Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen</li><li>Versicherungsnachweis</li><li>Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume</li></ul><p></p>





</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Wenn Sie als Pfandleiher*in tätig werden wollen, müssen Sie&nbsp;<span style="background-color: initial;">besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.&nbsp;</span></p><p></p><ul><li>Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.&nbsp;</li><li>eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.&nbsp;</li><li>Ihre Räumlichkeiten gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern. Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.&nbsp;</li></ul><p></p><p>Die Erlaubnis wird versagt, wenn: Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der/die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der/die Antragsteller*in die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.</p><p>Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.</p><p>Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.</p>




</Voraussetzungen>
        <Kosten><p><strong><span style="color: rgb(10, 23, 31); font-family: " fira="" sans="" condensed",="" "pt="" narrow",="" "arial="" helvetica,="" arial,="" sans-serif;="" font-size:="" 20px;="" background-color:="" rgb(255,="" 255,="" 255);"="">Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.7 </span></strong><br><span style="color: rgb(10, 23, 31); font-family: " fira="" sans="" condensed",="" "pt="" narrow",="" "arial="" helvetica,="" arial,="" sans-serif;="" font-size:="" 20px;="" background-color:="" rgb(255,="" 255,="" 255);"="">12.7.1 Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Pfandleih- und vermittlungsgeschäftes (§ 34 Abs. 1 GewO) Gebühr: 750,00 Euro</span></p>











</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.<br><span style="background-color: initial;">Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.<br></span><span style="background-color: initial;">Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit müssen Sie das Gewerbe anzeigen.<br></span><span style="background-color: initial;">Zudem müssen Sie bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb benutzen und Sie sind darüber hinaus verpflichtet, jeden Wechsel der Räumlichkeiten unverzüglich anzuzeigen.</span>










</p>
</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.</p>



</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p>Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.</p>



</Fristen>
        <Formulare><p><span style="font-size: inherit; font-style: inherit; font-variant-ligatures: inherit; font-variant-caps: inherit; font-weight: inherit; background-color: initial;">formloser Antrag</span></p>











</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p><span style="background-color: initial;">Der/Die Pfandleiher/in muss der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume er/sie für den Gewerbebetrieb benutzt; ferner hat er/sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.</span><br></p><p>Der/Die Pfandleiher/in ist zur Buchführung verpflichtet.</p>




</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><strong>Offene Sprechzeiten:</strong><br><span style="background-color: initial;">Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung</span></p><p><strong>Telefonische Erreichbarkeit:</strong><br><span style="background-color: initial;">Montag &amp; Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Dienstag &amp; Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr</span></p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>gewerbe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-85608</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Unternehmensanmeldung und -genehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Unternehmensstart & Gewerbezulassung</Lage>
        <Themenfeld>Unternehmensführung & -entwicklung</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Pfandleihgewerbe (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Ordnungsamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Pfandleihgewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Pfandleihgewerbe</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10294</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>30.06.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>28.08.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>04.09.2020 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.03.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.03.2021 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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