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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>4283</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>22.02.2022 09:18:17</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html">§ 33c Gewerbeordnung (GewO)</a>

</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Gewerbeordnung







</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>GewO







</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2>1</SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen></FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen></GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99050027008000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften,
 Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und 
Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine 
zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.<br>Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte aufstellen möchte,
benötigt neben der Aufstellererlaubnis (§ 33c Abs. 1 GewO) <font face="Arial, sans-serif"><span style="font-size: 10pt;"><strong>für jeden Ort</strong></span></font>, an dem Geldspielgeräte aufgestellt werden sollen,
eine sogenannte „Geeignetheitsbestätigung“ nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO).</p>
</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Geldspielgeräte, Geeignetheit, Bestätigung Aufstellort</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Nach § 3 Abs. 1 der Spielverordnung (SpielV) dürfen in Gaststätten 
aktuell nur bis zu zwei Geld- oder Warenspielgeräte&nbsp;aufgestellt werden. 
Dies darf nur durch einen nach der Gewerbeordnung zugelassen 
Automatenaufsteller erfolgen. Zuvor muss die Geeignetheit des 
Aufstellortes und dabei die Anzahl der aufstellbaren Geräte durch das 
Ordnungsamt festgestellt werden.</p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p class="MsoNormal">Nach
§ 3 Abs. 1 Spielverordnung (SpielV) dürfen in Gaststätten <span style="font-size: 10pt;"><strong>höchstens zwei</strong></span> Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Die
Bestätigung ist <span style="font-size: 10pt;"><strong>vor der Aufstellung
</strong>der Geldspielgeräte beim Ordnungsamt der Stadt Hilden zu beantragen.</span><br>Der
Antragsteller muss im Besitz einer Allgemeinen Aufstellererlaubnis gem. § 33c
Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) sein und außerdem für diese Tätigkeit ein
Gewerbe am Sitz seiner Hauptniederlassung (Wohnort) angemeldet haben. Bitte
beachten Sie, dass diese Bestätigungen nicht auf andere Aufsteller oder
Gastwirte übertragen werden können.<span style="font-size: 10pt;"><o:p></o:p></span></p><p class="MsoNormal"><strong>Unzulässige Aufstellorte
sind:
</strong>Eiscafés, Gaststätten auf Vereinsgeländen, erlaubnisfreie Gaststätten,
Mischbetriebe und Tankstellen. Dabei handelt es sich um keine abschließende
Aufzählung.<span style="font-size: 10pt;"><o:p></o:p></span></p><p class="MsoNormal"><strong>Wichtiger
Hinweis:&nbsp;</strong><span style="background-color: initial;">Das
Aufstellen und Bespielen der Geräte ohne vorherige Geeignetheitsbestätigung
durch das Ordnungsamt und ohne den vollständigen Anschluss an das
OASIS-Sperrsystem ist als illegales Glücksspiel mit hoher Geldbuße und/oder
Strafantrag bedroht.</span></p><p><span style="background-color: initial;">Die Antragstellung erfolgt durch den Automatenaufsteller über das entsprechende Formular.</span></p><p class="MsoNormal"><strong>OASIS Sperrsystem seit dem 01. Juli 2021</strong><br>Der
Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht ab 01. Juli 2021 den Anschluss Ihrer Spielhallen
und gastronomischen Aufstellplätze an ein bundesweites und
spielformübergreifendes Sperrsystem vor. Ab
diesem Zeitpunkt ist es sowohl für die Spielhallen als auch für die Betreiber
der Aufstellplätze in der Gastronomie Pflicht, zu überprüfen, ob die
Spielersperren ordnungsgemäß eingerichtet sind.</p><p class="MsoNormal">Die
Spielersperren heißen auch OASIS Sperrsystem. OASIS ist dabei die Abkürzung für
„Onlineabfrage Spielerstatus“. Dieses System sieht vor, dass alle Personen, die
ein Spielangebot nutzen wollen, sich vor der Nutzung beim Betreiber ausweisen
müssen. Somit werden auch Gastronomen in die Pflicht genommen, die
Spielaktivität ihrer Gäste zu überprüfen. Ab
dem 01. Juli 2021 müssen alle Betreiber von Glücksspielgeräten, also sowohl
Gastronomen als auch Spielhallenbetreiber, einen OASIS-Nutzungsvertrag
abschließen. Das geht über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt. Erst,
wenn der Nutzungsvertrag vorgelegt wird und somit die Registrierung bei OASIS
nachgewiesen werden kann, wird die Geeignetheitsbestätigung vorab zur weiteren
Beantragung ausgestellt. Sobald dem Ordnungsamt dann der Erhalt der
Zugangsdaten für den Aufstellort nachgewiesen werden, dürfen die Geräte in
Betrieb genommen und bespielt werden.</p>





</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li>Vollständig ausgefüllt und unterschriebener Antragsvordruck</li><li>Kopie des Personalausweises</li><li>Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug</li><li>Kopie der Gewerbeanmeldung</li><li>Kopie der Aufstellererlaubnis</li><li>Nutzungsvertrag OASIS Sperrsystem</li></ul><p></p>





</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p class="MsoNormal">Für
die Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geld- oder
Warenspielgeräten in Gaststätten fällt aktuell eine Verwaltungsgebühr in Höhe
von 250,00 € an.<span style="font-size: 10pt;"><o:p></o:p></span></p>





</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare>Antrag Geeignetheitsbestätigung





</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><strong>Offene Sprechzeiten:</strong><br><span style="background-color: initial;">Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung</span></p><p><strong>Telefonische Erreichbarkeit:</strong><br><span style="background-color: initial;">Montag &amp; Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Dienstag &amp; Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr</span></p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>gewerbe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>ja</ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-85608</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1323</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>ja</ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen>ja</AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Unternehmensanmeldung und -genehmigung</OZGLeistung>
        <Status>online</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Unternehmensstart & Gewerbezulassung</Lage>
        <Themenfeld>Unternehmensführung & -entwicklung</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Ordnungsamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter>Wirtschaftsserviceportal - Digitalisierungsstraßen im 1. Halbjahr 2021</Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Gewinnspiel, Spielgeräte, und -hallen: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10294</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>08.01.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.12.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>01.06.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>21.02.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>21.02.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
        <FIMTypStammprozess></FIMTypStammprozess>
        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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