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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>4649</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>23.06.2021 11:09:40</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56a.html">§ 56a Gewerbeordnung (GewO)</a>

</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>Gewerbeordnung








</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>GewO








</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Veranstaltung eines Wanderlagers</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99050042000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Beispiele für Wanderlager sind der vorübergehende Verkauf in Verkaufs- 
und Ausstellungsräumen anderer Unternehmen, in einem Zelt, in zeitweise 
leer stehenden Ladenlokalen, in Hotels und Gaststätten, insbesondere 
auch anlässlich von sogenannten Kaffeefahrten sowie der Verkauf vom LKW,
 vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen heraus. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Wanderlager. <br></p>
</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Wanderlager, Kaffeefahrt, Verkaufsveranstaltung </BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Wanderlager 
werden definiert als Verkaufsveranstaltungen zum vorübergehenden 
Vertrieb von Waren im Einzelhandel außerhalb von stationären Geschäften.</p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Sie wollen außerhalb Ihrer Betriebsstätte mit einer öffentlich beworbenen Verkaufsveranstaltung Waren anbieten oder auch Warenbestellungen entgegen nehmen? Dann müssen Sie diese Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt anzeigen.</p>







</Teaser>
        <Volltext><p>Sofern Gewerbetreibende außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer "festen Verkaufsstätte" aus vorübergehend Waren zum sofortigen Verkauf anbieten, Bestellungen für Waren annehmen oder vermitteln, handelt es sich um ein Wanderlager im Sinne des § 56a der Gewerbeordnung (GewO).</p><p>Sofern auf die Veranstaltung mit einer öffentlicher Ankündigung insbesondere jegliche Art von Werbung hingewiesen wird, besteht für solche Wanderlager neben der Reisegewerbekartenpflicht eine Anzeigepflicht im Sinne des § 56a der Gewerbeordnung. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß, nicht vollständig oder entspricht die öffentliche Ankündigung nicht den genannten Vorschriften, kann die Behörde die Veranstaltung untersagen (§ 56a Abs. 3 Gewerbeordnung)</p>







</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li>Kopie der gültigen Reisegewerbekarte</li><li>formlose schriftliche Anzeige sowie Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung</li></ul><p></p><p><strong>Die Anzeige muss folgendes enthalten:</strong></p><p></p><ul><li>Ort, genaue Anschrift der Veranstaltung</li><li>Zeit der Veranstaltung</li><li>Name und Wohn- bzw. Betriebsanschrift des vor Ort zuständigen Veranstalters (im Falle der Vertretung auch der Name der Vertreterin oder des Vertreters)</li><li>Name und Wohn- bzw. Betriebsanschrift desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden</li><li>bei ausländischen Gewerbetreibenden ist der (Haupt-)Wohnsitz zu benennen</li></ul><p></p>







</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten>Für die Anzeige eines Wanderlagers fallen keine Gebühren an.







</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>formloser Antrag<br></p>




</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><strong>Offene Sprechzeiten:</strong><br><span style="background-color: initial;">Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung</span></p><p><strong>Telefonische Erreichbarkeit:</strong><br><span style="background-color: initial;">Montag &amp; Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Dienstag &amp; Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr</span></p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>gewerbe@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>ja</ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-85608</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-1323</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>ja</ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen>ja</AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Ausnahmegenehmigung für besondere Verkaufsveranstaltungen</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Veranstaltungen</Lage>
        <Themenfeld>Unternehmensführung & -entwicklung</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Ausnahmegenehmigung für besondere Verkaufsveranstaltungen: Leika-Leistung Veranstaltung eines Wanderlagers (Reifegrad: 3)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten></Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand></MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10345</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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