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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>4691</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.12.2020 15:06:52</Geändertam>
        <LeiKaTyp>1</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668">Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen</a>







</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen</p>






</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel>IFG NRW







</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>nicht im LeiKa</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Jede natürliche Person hat grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt Hilden vorhanden sind.</p>







</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) legt die Voraussetzungen und das Verfahren zum Informationszugang fest.</p>




</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen 
Informationen gehen den Vorschriften des IFG NRW vor. Insbesondere 
richtet sich ein Anspruch auf Zugang zu eigenen personenbezogenen Daten 
nach der Datenschutz-Grundverordung und dem Datenschutzgesetz NRW.</p><p>Jede natürliche Person hat nach Maßgabe des IFG NRW Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. Die
 Informationen werden nur auf Antrag gewährt. Ein rechtliches oder 
berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden. Die 
Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen 
gewährt.<br>Der Antrag muss aber hinreichend bestimmt sein und 
insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.
 Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen kann jedoch 
nicht uneingeschränkt gelten. Einschränkungen ergeben sich insbesondere 
aus den Rechten Betroffener. Auch öffentliche Interessen können dem 
Informationsanspruch entgegenstehen. Das IFG NRW enthält einen Katalog 
von Tatbeständen, die einem Informationszugang ausschließen. Ob solche 
Tatbestände erfüllt sind, wird in dem Verfahren nach dem IFG NRW 
geprüft.</p><p>Die Ablehnung eines Antrages oder die 
Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist 
schriftlich zu erteilen und zu begründen. Bei einer mündlichen 
Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen des
 Antragstellenden. Wird ein Antrag abgelehnt, kann dagegen vor den 
Verwaltungsgerichten geklagt werden. Zudem hat jeder das Recht, die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als 
Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen.</p>




</Volltext>
        <Unterlagen></Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Die Gebühren für den Informationszugang nach dem IFG NRW richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW.<br></p>







</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Der Antrag auf Informationszugang ist an den 
Datenschutzbeauftragten der Stadt Hilden zu richten. Für die Gewährung 
des Informationszugangs können Gebühren anfallen. Die inhaltliche 
Richtigkeit der Information wird im Rahmen der Informationserteilung 
nicht überprüft.</p>




</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Über Ihren Antrag wird in der Regel unverzüglich, spätestens nach einem Monat, entschieden.</p>







</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare>Formloser Antrag


</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>I-30 Amt für Recht und Vergaben</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr<br>Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr<br>Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr</p>




</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>datenschutz@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt></ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Datenauskunft und Akteneinsicht</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Querschnitt Bürger</Lage>
        <Themenfeld>Querschnitt</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Ordnungsamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde, Amt des Oberbürgermeisters</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz></Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand></RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium des Innern</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10116</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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