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<Table name="Leika">
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        <#LeiKa-ID>8490</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>30.07.2020 10:57:35</Erstelltam>
        <Geändertam>05.02.2021 16:01:24</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Allgemeine Bauartgenehmigung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99012060000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen nicht zuständig, sondern&nbsp;<span style="background-color: initial;">das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)</span></p>

</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p></p><ul><li>Bauartgenehmigungen regeln das bautechnische Zusammenfügen von Bauprodukten in Fällen, die nicht genormt sind</li><li>allgemeine Bauartgenehmigungen gelten deutschlandweit</li><li>Erteilung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)</li><li>Gültigkeit höchsten 5 Jahre, kann auf Antrag verlängert werden</li></ul><p></p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Bauartgenehmigungen werden erforderlich, wenn es für innovative Konzepte zum Zusammenfügen von Bauprodukten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder wesentlich von Technischen Baubestimmungen abgewichen wird.</p><p>Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann beantragt werden, wenn die Bauart bei mehreren Bauvorhaben angewendet werden soll.</p><p>Ihr Vorteil: Die genehmigte Bauart kann bei vielen Bauvorhaben angewendet werden.</p><p>Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.</p><p>Eine allgemeine Bauartgenehmigung regelt bautechnische Sachverhalte der Planung, Bemessung und der Bauausführung des Zusammenfügens von Bauprodukten bei baulichen Anlagen.</p><p>Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann nur beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin beantragt werden. Eine erteilte allgemeine Bauartgenehmigung gilt in allen Bundesländern.</p><p>Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragen werden.</p>


</Volltext>
        <Unterlagen>gemäß zuständiger Behörde

</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.</p><p>Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn</p><p></p><ul><li>es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt</li></ul><p></p><p>oder</p><p></p><ul><li>die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.</li></ul><p></p><p>Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).</p><p>Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.</p>


</Voraussetzungen>
        <Kosten>Nachfragen bei der zuständigen Behörde

</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>Nachfrage bei zuständiger Behörde (In FormSolutions nichts gefunden)</p>


</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen><p>Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik https://www.dibt.de/de/</p>


</WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>FAQ-Liste des DIBt</p><p>https://www.dibt.de/de/service/faqs</p>


</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation><p><strong>Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!</strong></p><br><p>Text von:&nbsp;https://meineverwaltung.nrw/leistung/99012060000000</p>


</InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>nicht zutreffend</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>


</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus></InternStatus>
        <OZGLeistung>Bauvorbescheid und Baugenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10519</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW></UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW></PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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