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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>8498</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz>baugenehmigung0</DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>30.07.2020 11:22:55</Erstelltam>
        <Geändertam>05.02.2021 16:01:47</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__15.html">§ 15 BauGB</a>

</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Zurückstellung von Baugesuchen</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99012064000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache>Wenn ein Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das zurzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, kann der Bauantrag von der Stadt Hilden zurückgestellt werden. Dies wird der Bauherrschaft schriftlich mitgeteilt.






</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p></p><ul><li>Zurückstellung von Baugesuchen</li><li>§ 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.</li><li>Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes (Zurückstellungsbescheid) durch die Bauaufsichtsbehörde ausgesprochen.</li><li>Mit dem Verwaltungsakt wird entweder die Aussetzung eines anhängigen bauaufsichtlichen Verfahrens oder aber die vorläufige Untersagung eines Vorhabens angeordnet.</li></ul><p></p>









</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>§ 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.<br><span style="background-color: initial;">Dies erfolgt, wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt und w</span><span style="background-color: initial;">enn die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes aufgrund des Planungsstandes noch nicht abschließend bewertet werden kann.<br></span><span style="background-color: initial;">Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes durch die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ausgesprochen.<br></span><span style="background-color: initial;">Die Zurückstellung gilt für ein Jahr, kann aber von der Bauaufsichtsbehörde verlängert werden, wenn der Planungsstand des Bebauungsplanes eines abschließende Beurteilung des Vorhabens nach Ablauf der Jahresfrist noch nicht zulässt.</span></p>









</Volltext>
        <Unterlagen><p>Die Unterlagen, die mit dem Baugesuch eingereicht wurden, reichen aus. Es sind keine weiteren Unterlagen durch die Bauherrschaft vorzulegen.</p>









</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten>Gebührenfreier Bescheid







</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>keine</p>









</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation><p>Die Leistung bitte nicht aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Verwaltungsentscheidung, die zudem auch noch äußerst selten vorkommt. (Fr. Kamer, 21.04.2021)<br></p>
</InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>







</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Bauvorbescheid und Baugenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Bauvorbescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Zurückstellung von Baugesuchen</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10519</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Konzeption NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.01.2019 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>22.05.2019 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>08.07.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>16.08.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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