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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>8602</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>01.09.2020 09:49:44</Erstelltam>
        <Geändertam>18.03.2021 14:58:54</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p>§ 171b Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch):„Die §§ 137 und 139 sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden.“<br>Erläuterung: § 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und<span style="background-color: initial;"> § 139 BauGB Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger</span></p>







</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), Planzeichenverordnung (PlanzV), Raumordnungsgesetz (ROG), Raumordnungsverordnung (RoV), Landesplanungsgesetz (LPlG NRW), Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW), Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG), Bundeskleingartengesetz (BKleingG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G), Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW), Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG NRW), Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW).</p>







</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel><p>BauGB, BauNVO, PlanSiG, PlanzV, ROG, RoV, LPlG NRW, BauO NW, BImSchG, BKleingG, BNatSchG, BBodSchG, WHG, WoBindG, UVP-G, DSchG NRW, LNatSchG NW, LBodSchG NRW, LImSchG, LWG NRW, NachbG NRW.<br></p>






</Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Stadtumbau Beteiligungsverfahren</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>77000000006655</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Unter Stadtumbau versteht man städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen oder ganzen Städten, die in besonderem Maße von Strukturwandel und Rückgang der Bevölkerung betroffen sind bzw. diesen Erscheinungen vorbeugen möchten.</p>







</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Flächennutzung, Grundstücksnutzung, Bebauung, kommunale Planungshoheit, Stadtentwicklung, Städtebau, städtebauliche Satzungen, Integrierte Handlungskonzepte</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Mit 
städtebaulichen Entwicklungskonzepten wird versucht, Funktionsverlusten 
in städtischen Bereichen entgegenzuwirken. Hierzu wird auch die 
betroffene Bevölkerung beteiligt. Die Art und Weise der Beteiligung ist 
nicht gesetzlich geregelt.</p>



</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Ein Element von städtebaulichen Entwicklungskonzepten im Rahmen des Stadtumbaus sind Beteiligungsverfahren.</p>







</Teaser>
        <Volltext><p id="cleantext">Grundlage für Stadtumbaumaßnahmen ist Kapitel II des
 Baugesetzbuches, das „besondere Städtebaurecht“. In den §§ 171a bis 
171d BauGB werden die Rahmenbedingungen für Stadtumbaumaßnahmen gesetzt.
Stadtumbaumaßnahmen sind damit Teil einer größeren Palette von 
Maßnahmen, die alle dazu dienen, krisenhaften Erscheinungen in Städten 
oder Stadtteilen mit städtebaulichen Mitteln entgegen zu treten. Dazu 
gehören etwa Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen und Erhaltungssatzungen. <br></p><p>Stadtumbaumaßnahmen können in viele Zielrichtungen ausgerichtet sein:</p><ul><li>Die Umwelt und die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen verbessert werden, </li><li>Innerstädtische Bereiche sollen gestärkt werden,</li><li><span style="white-space:pre"></span>Nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden,</li><li><span style="white-space:pre"></span>Innerstädtische Altbaubestände sollen nachhaltig erhalten werden.</li></ul><p>Details sind in § 171a Abs. 3 BauGB abschließend 
geregelt. <br></p><p>Die z.B. für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gesetzlich 
vorgeschriebene Beteiligung von Betroffenen bzw. öffentlichen 
Aufgabenträgern gilt auch für Stadtumbaumaßnahmen. Da die Beteiligung 
der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und sonstiger 
Behörden im Zuge stadtplanerischer Arbeit ein wichtiger und 
selbstverständlicher Teil ist, wird daher bei Stadtumbaumaßnahmen i.d.R.
 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Denn die Vielzahl potenziell 
Betroffener macht eine Beteiligung sinnvoll. Die Art und Weise der 
Beteiligung ist dabei nicht vorgeschrieben, sondern kann je nach Art und
 Weise der Maßnahmen individuell ausgewählt werden. Die 
Stadtplanungspraxis hält dafür zahlreiche Formate bereit.
<br>
Ein erstes Ziel der Planung ist die Erstellung eines „Städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes“, in dem die verschiedenen Maßnahmen aufgeführt 
sind. Im Anschluss werden die Maßnahmen umgesetzt.</p>



</Volltext>
        <Unterlagen><p>Grundlage für Stadtumbaumaßnahmen ist ein „Städtebauliches Entwicklungskonzept“. Dieses Entwicklungskonzept ist Grundlage für Anträge zu Städtebaufördermittel von Bund und Land. Das Entwicklungskonzept wird durch die Stadtverwaltung (oft mit Hilfe externer Fachbüros) erstellt.</p>







</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Die Kommune legt das jeweilige Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss des Rates als Stadtumbaugebiet fest.</p>







</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>In der Regel entstehen Kosten für die Erstellung von Plangrundlagen und 
Fachgutachten. Kosten entstehen ebenso durch die Einschaltung von 
Fachbüros für die Koordination und Kommunikation von Planungsprozessen, 
die ein „Städtebauliches Entwicklungskonzept“ zum Ziel haben.
Die Umsetzung von Maßnahmen eines Entwicklungskonzeptes erzeugt weitere 
Kosten. <br>In vielen Fällen werden die Erarbeitung von Städtebaulichen 
Entwicklungskonzepten und die Umsetzung von Maßnahmen durch Fördermittel
 der Landes- und Bundesebene unterstützt. Ansonsten liegen die Kosten 
bei der Kommune. </p>


</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Da die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht im Detail vorgegeben ist, kann ein Verfahrensablauf nicht dargestellt werden.</p>







</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p>Die Bearbeitungsdauer von Stadtumbaumaßnahmen kann nicht eingegrenzt 
werden. Sie ist abhängig von positiven Förderbescheiden, zustimmenden 
Ratsbeschlüssen, ausreichenden städtischen Haushaltsmitteln, der 
Verfügbarkeit von Fachplanungsbüros, der Zahl umzusetzender Maßnahmen 
und anderen Faktoren.
<br>In Hilden etwa hat die Umsetzungsdauer für das Integrierte 
Handlungskonzept Innenstadt Hilden ca. acht Jahre gedauert.</p>







</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p>Fristen müssen beim Stellen von Förderanträgen eingehalten werden, ebenso bei der Verwendung von Fördermitteln.&nbsp;</p>







</Fristen>
        <Formulare><p>Für die Stellung von Förderanträgen müssen Formulare ausgefüllt werden. Ansonsten ist die Form eines Stadtentwicklungskonzeptes frei.</p>







</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p>Beispiele aus der Stadt Hilden: <br></p><ul><li>Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Hilden 2014 - 2022&nbsp;</li><li>Durchführung von „Stadtkonferenzen“ zum Gesamtkonzept und zu größeren Einzelmaßnahmen<span style="background-color: initial;"></span></li><li><span style="background-color: initial;">Eigentümerbeteiligungen</span></li></ul>







</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p>Montag 	8:00 - 12:00 Uhr<br>Dienstag 	8:00 - 16:00 Uhr<br>Mittwoch 	8:00 - 16:00 Uhr<br>Donnerstag 	8:00 	- 	18:00 Uhr
<br>Freitag 	8:00 	- 	12:00 Uhr</p>

</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>planung@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-601</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch: OZG-Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung: Leika-Leistung Stadtumbau Beteiligungsverfahren</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10611</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Umsetzung NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.05.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>01.08.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>06.10.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>20.10.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.08.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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