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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>8721</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>22.01.2021 11:47:33</Erstelltam>
        <Geändertam>11.05.2022 12:38:32</Geändertam>
        <LeiKaTyp>2/3</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99033009000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen oder von Gebäuden, die in Denkmalbereichen liegen.</p>


</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen.</p>


</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p>Für erforderliche Maßnahmen zum Erhalt von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.</p><p>Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als bevollmächtigte Person der/s Eigentümerin/s bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen können.</p><p>Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen.&nbsp;</p><p>Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist, dass die beantragten Maßnahmen vorher mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurden und mittels einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW genehmigt wurden. Auch muss die Maßnahme entsprechend den Auflagen der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausgeführt worden sein.</p><p>Da die Bescheinigung objektbezogen ausgestellt wird, müssen Sie jeweils für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (zum Beispiel Tiefgarage), sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume grundsätzlich eine Einzelbescheinigung beantragen.</p><p>Bei Bauträger- oder Erwerbermodellen und Wohn- und Teileigentumsgemeinschaften können Sie stattdessen eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile beantragen. Dafür benötigen Sie die wirksamen Vollmachten der Erwerber/innen.</p>


</Volltext>
        <Unterlagen><p>Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:</p><p></p><ul><li>Bei Vertretung: Vollmacht</li><li>Originalrechnungen mit Nummerierung (Schlussrechnungen (Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung)</li><li>Zahlungsbelege bzw. Quittungen zu allen Rechnungen, dabei müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennbar sein</li><li>Nummerierte Aufstellung aller Rechnungen (s.o.) als Tabelle mit den Spalten Lfd.Nr.; Firma; Summe gezahlt; Rechnungsdatum; Gewerk/Maßnahme</li><li>Angabe der gewährten Zuwendungen</li></ul><p></p><p>Die Untere Denkmalbehörde stellt die Rechnungen und Zahlungsbelege nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Antragstellenden wieder zur Verfügung.</p><p>Eine digitale Beantragung ist derzeit noch nicht möglich.</p>


</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage.</p><p>Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um</p><ul><li>das Baudenkmal zu erhalten (insbesondere die Substanz),</li><li>die sinnvolle Nutzung sicherzustellen (zum Beispiel durch&nbsp; Heizungsanlagen oder Toiletten),</li><li>besondere denkmalbedingte Pflege und Unterhaltung zur ermöglichen (zum Beispiel restauratorische Wartung) oder</li><li>das äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs/einer Gesamtanlage, in dem/der sich das Gebäude befindet, zu erhalten.</li></ul><p>Die Bescheinigung kann nur für die Kosten von erforderlichen Maßnahmen ausgestellt werden. Die Maßnahmen sind vor Beginn schriftlich mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen sofern keine denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. keine Baugenehmigung&nbsp; erteilt wurde.<br></p>








</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.</p>


</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen.</p><p>Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,</p><ul><li>die Voraussetzungen,</li><li>in welcher Höhe die Kosten der bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind,</li><li>ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch eine der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden bewilligt worden sind oder nach der Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.</li></ul><p>Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist.</p><p>Eine digitale Vorlage der Unterlagen ist derzeit nicht möglich.<br></p>








</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>Aushändigung nach persönlicher bzw. telefonischer Rücksprache</p>








</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten><p><u>Vorlage der Schlussrechnungen nicht möglich?</u></p><p>Können Sie die Schlussrechnungen wegen der Insolvenz des Bauträgers nicht einreichen, müssen Sie die</p><p></p><ul><li>die Insolvenz des Bauträgers nachweisen sowie</li><li>die begünstigten Aufwendungen/Kosten einzeln nach Gewerken durch ein vom Erwerber vorzulegendes Gutachten eines Bausachverständigen nachweisen.</li></ul><p></p><p>Der an den Bauträger gezahlte Kaufpreis bildet die Obergrenze der bescheinigungsfähigen Aufwendungen. Pauschalrechnungen von Handwerkern können nur berücksichtigt werden, wenn das Original-Angebot, das dem Pauschalvertrag zugrunde liegt, beigefügt ist. Wenn es zur Prüfung der Einzelleistungen erforderlich ist, kann die zuständige Bescheinigungsbehörde die Vorlage der Original-Kalkulation verlangen. Genehmigungs- und Prüfungsgebühren gehören zu den Kosten der genehmigten oder geprüften Baumaßnahme.</p>








</HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation><p><strong>Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!</strong></p><br><p>Text von:&nbsp;https://meineverwaltung.nrw/leistung/99033009012000</p>








</InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>







</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>denkmal@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Steuerliche Vergünstigungen Baudenkmale, Gebäude in Denkmalbereichen, schutzwürdige Kulturgüter</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten>Obere Denkmalbehörde</RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium der Finanzen</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium der Finanzen</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Steuerliche Vergünstigungen Baudenkmale, Gebäude in Denkmalbereichen, schutzwürdige Kulturgüter: Leika-Leistung Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10543</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Konzeption NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.01.2020 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>25.11.2020 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>15.12.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>01.08.2022 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.11.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
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        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
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