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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>8887</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz>baugenehmigung0</DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>01.02.2021 14:24:08</Erstelltam>
        <Geändertam>21.04.2022 18:15:05</Geändertam>
        <LeiKaTyp>4</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Anzeige Bezugsgebäude (referenzielles Baugenehmigungsverfahren)</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>77000000007023</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p><strong>Typengenehmigung:</strong></p><p>Wenn Sie an mehreren Stellen bauliche Anlagen in derselben Ausführung errichten wollen, können Sie bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eine&nbsp;<span style="background-color: initial;">Typengenehmigung beantragen.<br>Eine Baugenehmigung muss dennoch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.</span></p><p><strong>R</strong><strong>eferenzielle Baugenehmigung:</strong></p><p>Wenn Sie baugleiche Gebäude im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes errichten wollen,&nbsp;<span style="background-color: initial;">so können Sie das referenzielle Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nehmen.</span></p>









</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p><strong>Typengenehmigung:</strong></p><p>Wenn Sie beabsichtigen, bauliche Anlagen in derselben Ausführung an mehreren Stellen zu errichten, so können Sie bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung beantragen.<br><span style="background-color: initial;">Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung,
ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Die in der Typengenehmigung
entschiedenen Fragen sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.</span></p><p><strong>R</strong><strong>eferenzielle Baugenehmigung:</strong></p><p>Wenn Sie beabsichtigen, im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes baugleiche Gebäude zu errichten so können Sie das referenzielle Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nehmen.</p>










</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p class="lrdetail"><strong>Typengenehmigung:</strong></p>

<p class="MsoNormal"></p><ul><li>Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an
mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch die oberste
Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen
oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder
aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen. Eine
Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in
unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus
bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen. In der
Typengenehmigung ist die zulässige Veränderbarkeit festzulegen. Für Fliegende
Bauten wird eine Typengenehmigung nicht erteilt.</li><li>Die Typengenehmigung gilt für fünf Jahre. Die Frist kann
auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden. § 75 Absatz 2 Satz 2
gilt entsprechend.</li><li>Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land
Nordrhein-Westfalen.</li><li>Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung,
ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Die in der Typengenehmigung
entschiedenen Fragen sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.</li></ul><o:p></o:p><p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p><p><strong>R</strong><strong>eferenzielle Baugenehmigung</strong></p><p class="MsoNormal">Bauvorhaben im Geltungsbereich desselben Bebauungsplans
im Sinne von § 30 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2 des Baugesetzbuchs gelten als
genehmigt (referenzielle Baugenehmigung), wenn<u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal"></p><ol><li>im Rahmen eines seriellen Bauvorhabens für ein Gebäude
(Referenzgebäude) das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 64
durchgeführt wurde,</li><li>der Bauaufsichtsbehörde die weiteren, anhand des
Referenzgebäudes zu errichtenden Gebäude (Bezugsgebäude) angezeigt wurden und</li><li>für das Referenzgebäude und die Bezugsgebäude gemäß § 68
bautechnische Nachweise sowie gemäß § 70 die Bauvorlagen spätestens mit Anzeige
des Baubeginns bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen
bautechnischen Nachweisen die dafür erforderlichen Bescheinigungen einer oder
eines staatlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden.</li></ol><u11:p></u11:p><p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><u11:p></u11:p></p>

<p class="MsoNormal">Die referenzielle Baugenehmigung gilt für das
Referenzgebäude und die Bezugsgebäude, soweit diese die Voraussetzungen nach
Absatz 5 erfüllen. § 64 und §§ 67 bis 75 gelten entsprechend.</p>












</Volltext>
        <Unterlagen>Entnehmen Sie Informationen zu den Unterlagen den Ausführungen zum <a href="?d=908">Baugenehmigungsverfahren</a>









</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p><strong>Typengenehmigung:</strong></p><p>Die Typengenehmigung muss vorliegen.</p><p><strong>Referenzielle Baugenehmigung:</strong></p><p>Das Baugrundstück muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.<br><span style="background-color: initial;">Es muss für das Referenzgebäude eine Baugenehmigung nach § 64 Bauordnung Nordrheinwestfalen vorliegen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren.</span></p>









</Voraussetzungen>
        <Kosten>Gebühren gemäß der aktuell gültigen <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318">Verwaltungsgebührenverordnung</a>









</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare><p>Entnehmen Sie Informationen zu Formularen den Ausführungen zum&nbsp;<a href="https://service.hilden.info/dataadmin/daten_leika01.php?d=908">Baugenehmigungsverfahren</a></p>

</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>









</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Bauvorbescheid und Baugenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten>Untere Baubehörde</RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Anzeige Bezugsgebäude (referenzielles Baugenehmigungsverfahren)</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10519</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Inbetriebnahme NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.01.2019 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>22.05.2019 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>08.07.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>16.08.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW></StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
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        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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