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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>908</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.12.2020 13:08:04</Geändertam>
        <LeiKaTyp>4</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p></p><ul><li>Baugesetzbuch (BauGB)</li><li>Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)</li><li>Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)</li><li>Baunutzungsverordnung (BauNVO)</li><li>Sonderbauverordnung NRW (SBauVO NRW)</li><li>Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW)</li></ul><p></p>







</Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
        <ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>1</ZuständigkeitenvonOZGübernehmen>
        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <FachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</FachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <RegelungvonOZGübernehmen>1</RegelungvonOZGübernehmen>
        <RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>1</RegelungMinisterienLandvonOZGübernehmen>
        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Baugenehmigung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99012008000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Wenn Sie eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme vorhaben, müssen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag stellen.<br><span style="background-color: initial;">Dies können beispielsweise Neubauten, Umbauten, Anbauten, Nutzungsänderungen, Werbeanlagen sein.</span></p>




















</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext>Geltungsdauer der Baugenehmigung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Wohnungsbau, Baubeginn, Bauverfahren, verfahrensfreies Bauvorhaben, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Nutzungsänderung von Anlagen, Bauberatung, bauen, LBO, Nutzungsänderung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Angrenzer, Gebäude, Gebäudeteile, Baugenehmigung, Warenautomaten, Hochhäuser, Hallen, Gewächshäuser, Verkaufsstätten, Warenhäuser, Discounter, Einkaufsmärkte, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten, Gaststätten, Krankenhäuser, Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Wochenendhausgebiete, Vergnügungspark, Freizeitpark, Große Zelte, Regallager, Warenlager, Speditionslager, Großgaragen, Parkhäuser, Landesbauordnung, Baulast, teilweise Beseitigung, teilweiser Abbruch, Gebäude und Gebäudeteile, Campingplätze, Diskotheken, Bauantrag, Bauordnung, Errichtung, Garage, Garage bauen, Gartenlaube bauen, Bauberatung, Carport bauen, Carport, Carport errichten, Gartenlauben, Gartenlaube, Garage errichten, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube errichten, Garage abreißen</BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p><span style="background-color: initial;">Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) 
Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.&nbsp;</span><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Die meisten Bauanträge fallen
unter das „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“. Dies gilt beispielsweise
für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, und kleinere gewerbliche Bauten. Durch
den geringen Prüfumfang erhalten Sie die Genehmigung schneller und
kostengünstiger.</span></p><p><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Bei kleinen Nebengebäuden
(z.B. Carport, Garage, Gartengerätehaus) ist zu prüfen, ob diese zu den
verfahrensfreien Vorhaben gehören und keine Baugenehmigung erforderlich ist.</span><br></p><span style="background-color: white; color: rgb(45, 45, 45);">Große Sonderbauten sind Gebäude, bauliche
Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Nutzungsart oder
hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen. Dazu gehören zum
Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große
Gewerbebetriebe und einige mehr. Diese Bauanträge werden in einem normalen
Verfahren mit einem höheren Prüfumfang bearbeitet.</span>







</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-image: initial; background-color: white;"><span style="font-size:11.0pt;font-family:" arial",sans-serif;color:#2d2d2d"="">Die
meisten&nbsp;Bauanträge fallen unter das "Vereinfachte
Baugenehmigungsverfahren", beispielsweise die Errichtung eines
Einfamilienhauses. Einen&nbsp;Bauantrag müssen Sie schriftlich mit allen
erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
einreichen.&nbsp;</span><span style="color: rgb(45, 45, 45); font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt; background-color: white;">Zurzeit
können Bauanträge noch nicht digital eingereicht werden.</span></p><p style="margin: 0cm 0cm 6pt; background-image: initial; background-color: white;"><span style="font-size:11.0pt;font-family:" arial",sans-serif;="" color:#2d2d2d"="">Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden
Person gefertigt sein, also der Person, die das Bauvorhaben plant, die
Bauvorlagen zusammenstellt und den Bauantrag stellt. In der Regel handelt es
sich um Architekt*innen und Ingenieur*innen, die eine Bauvorlagenberechtigung
besitzen, d.h. den Nachweis der notwendigen Fachkompetenz.<br></span><span style="background-color: white; color: rgb(45, 45, 45); font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;">Bei Anträgen für Gebäude als große Sonderbauten benötigen Sie
immer die Hilfe einer entwurfsverfassenden Person mit Bauvorlageberechtigung.</span></p><p style="margin: 0cm 0cm 6pt; background-image: initial; background-color: white;"><span style="font-size:11.0pt;font-family:" arial",sans-serif;="" color:#2d2d2d"="">Einige Unterlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere
können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben. Unter
„Unterlagen“ sind die Unterlagen aufgelistet, die Sie immer
einreichen müssen.</span><span style="font-family:" arial",sans-serif;="" color:#2d2d2d"=""><o:p></o:p></span></p>















<p style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; background-image: initial; background-color: white;"><span style="font-size:11.0pt;font-family:" arial",sans-serif;color:#2d2d2d"="">Informationen
zum Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie im Bauportal NRW:&nbsp;</span><a href="https://bauportal.nrw/themenportal/informationen-zum-baugenehmigungsverfahren">Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen | Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen</a></p>


























</Volltext>
        <Unterlagen><p class="MsoNormal"><strong>Antragsformular<br></strong><span style="background-color: initial;">Gültig ist nur der amtlich vorgeschriebene Vordruck. Wird
der Antrag zum Beispiel durch eine Gesellschaft oder Firma gestellt, müssen Sie
immer eine natürliche Person mit vollem Namen als Vertretung angeben. Bitte
geben Sie immer die vollständige Bezeichnung des Bauvorhabens an. Das
Antragsformular muss sowohl von der antragstellenden oder bevollmächtigten als
auch der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet sein. Das Formular finden
Sie unter "Anträge und Informationen".</span></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Lageplan<br></strong><span style="background-color: initial;">Dem Lageplan kommt sowohl bei der Beurteilung des
Bauantrages als auch für die spätere Rechtssicherheit der Baugenehmigung eine
bedeutende Rolle zu. Er stellt eine eigenständige Bauvorlage und die Gesamtzusammenhänge
des Bauvorhabens dar. Es gibt Angaben, die oft in Bauzeichnungen bereits
enthalten sind, die aber dennoch auch im Lageplan Pflicht sind.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br></strong></span><span style="background-color: initial;">Die Liegenschaftskarte, auch "Auszug aus dem Liegenschaftskataster"
oder früher "Flurkarte", braucht die untere Bauaufsichtsbehörde,
wenn Sie keinen amtlichen Lageplan vorlegen. Ein Lageplan ist amtlich, wenn er
von einer/m öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖBVI) erstellt
wurde. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie erhalten diese
beim Planungs- und Vermessungsamt.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Bauzeichnungen</strong><br></span><span style="background-color: initial;">Bitte reichen Sie Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und
Ansichten im Maßstab 1:100 ein. Weitere Angaben können je nach Vorhaben
notwendig sein, ebenso Bestandspläne, wenn Sie zum Beispiel die Erweiterung
vorhandener Gebäude planen. Bitte achten Sie unbedingt auf Übereinstimmung der
Bauzeichnungen mit dem Lageplan.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Baubeschreibungsformular<br></strong></span><span style="background-color: initial;">Auch hier gilt nur der vorgeschriebene Vordruck
"Baubeschreibung", der unter "Anträge und Informationen" hinterlegt ist.</span></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Rechnerische Nachweise<br></strong></span><span style="background-color: initial;">Hierzu zählen unter anderem die Berechnung der Wohn- und
Nutzfläche, der Geschosse und, je nach Fall, außerdem des umbauten Raumes nach
DIN 277 und/oder der voraussichtlichen Herstellungskosten.&nbsp;</span><span style="background-color: initial;">Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes, der das Maß der baulichen Nutzung festlegt, müssen Sie auch
diese rechnerisch nachweisen.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis<br></strong></span><span style="background-color: initial;">In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur
Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Für fast alle Anträge ist eine
Stellplatzberechnung erforderlich.&nbsp;</span><span style="background-color: initial;">Für die Berechnung ist die Stellplatzsatzung der Stadt
Hilden maßgeblich. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Statistikbogen<br></strong></span><span style="background-color: initial;">Den <a href="https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet">Erhebungsbogen für die Baustatistik</a> erhalten Sie über
den Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Sie werden am
Bildschirm durch den Bogen geleitet, nach dem Ausfüllen wird eine PDF-Datei
erzeugt, die Sie ausdrucken und dann dem Antrag beifügen.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;"><strong>Brandschutzkonzept (nur bei Sonderbauten)</strong><br></span><span style="background-color: initial;">Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, erhalten Sie
eine entsprechende Information.</span></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>

<p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;">Alle zuvor genannten Unterlagen sind in der Regel in
3-facher Ausfertigung in Papierform einzureichen.</span><br></p><p class="MsoNormal"><o:p></o:p></p>


























</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p class="MsoNormal" style="background-color: white; background-image: initial; display: inline !important;">Damit eine Baugenehmigung erteilt
werden kann, muss das geplante Bauvorhaben allen öffentlich-rechtlichen
Bauvorschriften entsprechen. Auf die Baugenehmigung besteht ein Rechtsanspruch,
wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.&nbsp;</p><span style="background-color: white;">Sie wird unbeschadet der privaten
Rechte Dritter erteilt; für die Einhaltung der privatrechtlichen
Voraussetzungen sind Sie daher selbst verantwortlich.</span><p><span style="background-color: white;">Erst nach Erteilung der
Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.</span></p>


























</Voraussetzungen>
        <Kosten><p></p><ul><li><span style="background-color: initial;">Die Bearbeitung eines Bauantrages ist stets gebührenpflichtig. 
Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. Die Gebühr wird nach der aktuell gültigen <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462">Verwaltungsgebührenverordnung</a>&nbsp;berechnet.</span></li></ul><p></p>


























</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p class="MsoNormal" style="background-image: initial; background-color: white;"><span style="mso-bidi-font-size:
11.0pt;mso-bidi-font-family:Arial;color:#3A3A3A">Reichen Sie den Bauantrag mit
den vollständigen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein (eine
digitale Antragstellung ist derzeit nicht möglich). Der Bauantrag muss von
Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfassenden (bauvorlageberechtigte
Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur) unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten
Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem und dem Entwurfsverfassenden
unterschrieben sein.<o:p></o:p></span></p><p class="MsoNormal" style="background-image: initial; background-color: white;"><span style="mso-bidi-font-size:
11.0pt;mso-bidi-font-family:Arial;color:#3A3A3A">Die Bauaufsichtsbehörde prüft
innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche
anderen Behörden eventuell am Verfahren zu beteiligen sind. Sind die
Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde
gebührenpflichtig mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die
hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der
Antrag als zurückgenommen und wird Ihnen zurückgeschickt.</span><span style="color: rgb(58, 58, 58);">&nbsp;</span></p><p class="MsoNormal" style="background-image: initial; background-color: white;"><span style="mso-bidi-font-size:
11.0pt;mso-bidi-font-family:Arial;color:#3A3A3A">Sind die Bauvorlagen
vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung von
Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Prüfung bei Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren umfasst die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und wesentliche
bauordnungsrechtliche Anforderungen wie z. B. Abstandsflächen, Barrierefreiheit,
Stellplätze. Bei der Genehmigung von Sonderbauten werden auch die Anforderungen
aus dem Brandschutz, geprüft.</span><span style="color: rgb(58, 58, 58);">&nbsp;</span></p><p class="MsoNormal" style="background-image: initial; background-color: white;"><span style="mso-bidi-font-size:
11.0pt;mso-bidi-font-family:Arial;color:#3A3A3A">Nach Abschluss des
Prüfverfahrens teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich
mit:<o:p></o:p></span></p><ul style="margin-top:0cm" type="disc">
 <li class="MsoNormal" style="color:#3A3A3A;mso-list:l0 level1 lfo1;tab-stops:
     list 36.0pt;background:white">Die Baugenehmigung wird erteilt, ggfs. mit
     bestimmten Auflagen und Bedingungen oder</li><li class="MsoNormal" style="color:#3A3A3A;mso-list:l0 level1 lfo1;tab-stops:
     list 36.0pt;background:white">das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig.
     In diesem Fall haben Sie im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit zur
     Nachbesserung bevor der endgültige Bescheid (Ablehnung oder
     Baugenehmigung) erteilt wird.<o:p></o:p></li>
</ul><p><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Mit der Ausführung des
Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.<br></span><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Die Untere Bauaufsichtsbehörde
kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen
überprüfen. Die Bauüberwachung kann stichprobenartig durchgeführt werden.</span></p>


























</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer><p class="MsoNormal" style="background-color: white; background-image: initial; display: inline !important;"><span style="mso-bidi-font-size:
11.0pt;mso-bidi-font-family:Arial;color:#3A3A3A">Die Bauaufsichtsbehörde prüft
innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages, ob dieser
vollständig ist und die Bauherrschaft erhält eine Eingangsbestätigung bzw. eine
Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen.<o:p></o:p></span></p><p><span style="background-color: initial; color: rgb(58, 58, 58);">&nbsp;</span><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Sobald der Bauantrag
vollständig ist werden die notwendigen Fachdienststellen beteiligt. Die
beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern
(die Frist kann ausnahmsweise um bis zu 1 Monat verlängert werden).&nbsp;<br></span><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Sobald alle Stellungnahmen
vorliegen und die inhaltliche Prüfung des Bauantrags erfolgen konnte wird die
Bauherrschaft ggf. aufgefordert, die Bauvorlagen nachzubessern oder weitere
Unterlagen vorzulegen.&nbsp;</span><span style="color: rgb(58, 58, 58); background-color: white;">Sobald die nachgeforderten
Unterlagen vorliegen und der Bauantrag damit vollständig ist, beginnt die
Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle eines
Bauantrages im normalen Baugenehmigungsverfahren 3 Monate, im vereinfachten
Verfahren sechs Wochen.</span></p>


























</Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p><span style="font-size:11.0pt;font-family:" arial",sans-serif;="" mso-fareast-font-family:"times="" new="" roman";color:#3a3a3a;background:white;="" mso-ansi-language:de;mso-fareast-language:de;mso-bidi-language:ar-sa"="">Die Baugenehmigung
erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die
Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte
Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer
der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung um
jeweils 1 Jahr verlängert werden.</span><br></p>


























</Fristen>
        <Formulare><p><span style="font-size:11.0pt;mso-bidi-font-size:12.0pt;
font-family:" arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:"times="" new="" roman";="" mso-bidi-font-family:"times="" roman";mso-ansi-language:de;mso-fareast-language:="" de;mso-bidi-language:ar-sa"="">Formulare finden Sie unter "Anträge und Informationen"</span></p>







</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>





















</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>ja</ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Bauvorbescheid und Baugenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 1)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10519</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW></UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW></VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW></KonzeptionNRW>
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        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
</Table>