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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>927</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>05.10.2019 14:38:15</Erstelltam>
        <Geändertam>10.12.2020 13:08:04</Geändertam>
        <LeiKaTyp>4</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze><p>BauO NRW</p>

</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Bauvorbescheid</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99012010000000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p>Wenn Sie wissen möchten, ob ein konkretes Bauvorhaben möglich ist, aber noch keine umfassende Planung des Vorhabens beauftragen möchten, können Sie einzelne Fragestellungen mit einem Antrag auf Vorbescheid prüfen lassen.</p>

</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Mit einem Bauvorbescheid ist die verbindliche Klärung bestimmter und unter Umständen nicht ganz eindeutiger oder komplizierter Fragen für ein Bauvorhaben möglich. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann jeweils für ein Jahr auf Antrag verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.</p>

</InformationenKurztext>
        <Teaser><p>Bauvoranfrage</p>










</Teaser>
        <Volltext><p>Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einem Antrag auf Vorbescheid einzelne Fragen des Bauvorhabens&nbsp; durch die Untere Bauaufsichtsbehörde klären lassen. Eine Beantragung eines Bauvorbescheides ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.&nbsp; Sie können finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.</p><p>Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist drei Jahre an den Inhalt des&nbsp; Bauvorbescheides&nbsp; gebunden, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.</p>

</Volltext>
        <Unterlagen><p></p><ul><li>In jedem Fall sind ein Antragsformular und ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte erforderlich.</li><li>Es sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind.&nbsp;</li><li>Wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden unterschrieben sein.</li><li>Wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll, ist dies nicht erforderlich</li></ul><p></p><p>Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.</p>

</Unterlagen>
        <Voraussetzungen><p>Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen</p>

</Voraussetzungen>
        <Kosten><p>Kosten entstehen gemäß der <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462">Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung</a></p>










</Kosten>
        <Verfahrensablauf><p>Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein.&nbsp;<span style="background-color: initial;">Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung (nach Anhörung)) zugestellt.</span></p>

</Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen><p>Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.</p>

</Fristen>
        <Formulare><p>Antragsunterlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".</p>

</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>









</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>02103-72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Bauvorbescheid und Baugenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste>OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 1)</OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10519</OZG-ID>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
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