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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>9429</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz></DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>21.06.2021 12:52:23</Erstelltam>
        <Geändertam>22.04.2022 10:15:06</Geändertam>
        <LeiKaTyp>1</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage><p><ul><li>Gewerbesteuergesetz</li><li>Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen</li><li>Abgabenordnung</li></ul></p></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze>GewStG, KAG, AO











</Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1></SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <MinisterienLandvonOZGübernehmen>1</MinisterienLandvonOZGübernehmen>
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        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich Entgegennahme</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99102107261000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache>Weitere Anträge im Bereich Steuern und Abgaben.










</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><p>Sonstige Mitteilungen und Antragsmöglichkeiten für den Bereich Steuern und Abgaben<br></p>











</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p class="MsoNormal">Im
Festsetzungsverfahren für den Bereich Steuern und Abgaben sowie im
nachgelagerten Erhebungsverfahren können verschiedene ergänzende Anträge unter
entsprechenden Voraussetzungen gestellt werden.</p><p class="MsoNormal"><strong>Vorauszahlungen (Gewerbesteuer)<u><br></u></strong><span style="background-color: initial;">Sind
für den Gewerbebetrieb nachträgliche und / oder laufende Vorauszahlungen
festgesetzt worden und entsprechen diese in der jeweiligen Höhe nicht mehr den
tatsächlich zu erwartenden Ergebnissen, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen
auf den voraussichtlich zutreffenden Betrag vorgenommen werden.</span></p><p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;">Die Anpassung
der Vorauszahlungen kann direkt bei der Stadt Hilden beantragt werden, sofern
die voraussichtliche Höhe der neu festzusetzenden Vorauszahlung einen
möglicherweise vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbetrag
für Vorauszahlungszwecke (bezogen auf die daraus resultierende Steuer) nicht
unterschreitet. Der Antrag kann formlos per E-Mail oder Post gestellt werden.
Fügen Sie hierzu entsprechende Nachweise über die voraussichtliche Höhe des zu
erwartenden Gewinns bei (z.B.: BWA oder vorläufige Gewinnermittlung).</span></p><p class="MsoNormal"><strong><o:p></o:p></strong></p><p class="MsoNormal"><strong>Aussetzung der Vollziehung (Gewerbesteuer)</strong><br><span style="background-color: initial;">Ein
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bewirkt, sofern dem Antrag entsprochen
wird, dass von der zwangsweisen Durchsetzung eines Verwaltungsakts (Steuerbescheids)
solange abgesehen wird, bis über einen eingelegten Rechtsbehelf endgültig
entschieden ist.</span></p><p class="MsoNormal"><span style="background-color: initial;">Im Bereich der Gewerbesteuer ist die Aussetzung der
Vollziehung beim jeweils zuständigen Finanzamt, welches den
Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt hat, zu beantragen.
Gewerbesteuerforderungen können nur nach Vorliegen einer entsprechenden
Verfügung des Finanzamts von der Vollziehung ausgesetzt werden. Dies bedeutet,
dass der Folgebescheid (Gewerbesteuerbescheid) nur von der Vollziehung
ausgesetzt werden kann, wenn der Grundlagenbescheid (Gewerbesteuermessbescheid)
von der Vollziehung ausgesetzt wird.</span></p><p class="MsoNormal">Es
gilt zu beachten, dass ggf. Aussetzungszinsen festgesetzt werden, insoweit die
Aussetzung der Vollziehung zu Unrecht gewährt wurde, d. h., dass der zugrundeliegende
Rechtsbehelf abschließend nicht in voller Höhe erfolgreich war.<o:p></o:p></p><p class="MsoNormal"><strong>Stundung von
Steuerforderungen (Gewerbesteuer)<u><br></u></strong><span style="background-color: initial;">Unter
engen Voraussetzungen können Steuerforderungen gestundet werden, sofern eine
Stundungsbedürftigkeit und eine Stundungswürdigkeit vorliegen. Stundungsanträge
sind grundsätzlich vor Fälligkeit schriftlich per E-Mail oder Post zu stellen.
Im Regelfall wird eine Stundung von Seiten der Stadt Hilden nur im Rahmen einer
monatlichen Ratenzahlung beginnend mit der Ursprungsfälligkeit mit möglichst
gleichen Raten über einen Zeitraum von maximal sechs Monatsraten gewährt,
soweit die allgemeinen Stundungsvoraussetzungen erfüllt sind.</span></p><p class="MsoNormal">Es
gilt darüber hinaus zu beachten, dass Stundungen ausschließlich verzinst
gewährt werden. </p><p class="MsoNormal"><strong>Verbindliche Auskunft im
Besteuerungsverfahren<u><br></u></strong><span style="background-color: initial;">Unter
engen formalen Voraussetzungen kann auf Antrag eine verbindliche Auskunft
erteilt werden. Ein derartiger Antrag ist schriftlich zu stellen.</span></p><p class="MsoNormal">Die
verbindliche Auskunft kommt im Regelfall nur gegenüber der Finanzverwaltung zum
Tragen. Es ist jedoch denkbar, dass auch auf kommunaler Ebener im speziellen
Einzelfall eine derartige Antragstellung möglich ist. Hierzu sollte man wissen,
dass die Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht
verwirklichten Sachverhalten erteilt werden kann, sofern daran im Hinblick auf
die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.</p><p class="MsoNormal">Wird
eine verbindliche Auskunft erteilt, tritt die wechselseitige Bindungswirkung
nur ein, wenn der danach tatsächlich verwirklichte Sachverhalt von dem im
Antrag vorgetragenen Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweicht.<span style="background-color: initial;">&nbsp;</span></p><p class="MsoNormal">Die
Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühren
bemessen sich nach den Bestimmungen der Abgabenordnung (§ 89 Abs. 3 bis 5 AO)
und dem Gerichtskostengesetz (GKG). </p><p><strong>Erlass von Steuerschulden<u><br></u></strong><span style="background-color: initial;">Ansprüche
aus dem Steuerschuldverhältnis können nur erlassen werden, wenn deren Zahlung
im Einzelfall unbillig wäre. Die Unbilligkeit kann in der Sache selbst
(sachliche Unbilligkeit) oder in den persönlichen Verhältnissen des
Steuerschuldners (persönliche Unbilligkeit) begründet sein.</span></p><p>Die Steuer, welche sich aus durch das Finanzamt festgestellte
Sanierungsgewinne ergibt, kann auf Antrag erlassen werden.</p>











</Volltext>
        <Unterlagen><p>Formlose Anträge zu vorgenannten Anliegen sind
schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen.</p>











</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten>Je nach Antragsart können Kosten oder Zinsen anfallen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den jeweiligen Anträgen.










</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare>Formloser Antrag<br>



</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>I-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><strong>Offene Sprechzeiten</strong><br><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr</span></p><p><strong>Telefonische Sprechzeiten</strong><br><span style="background-color: initial;">Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr</span></p>
</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>steueramt@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt>+49 2103 72-85620</ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>+49 2103 72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Steuern & Abgaben</Lage>
        <Themenfeld>Steuern & Zoll</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Bund, Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Stadtkasse, Steueramt</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Bund, Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten></RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium der Finanzen</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium der Finanzen</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte></OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10372</OZG-ID>
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        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
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