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<Table name="Leika">
    <Row>
        <#LeiKa-ID>9575</#LeiKa-ID>
        <DatenLeikaReferenz>grundstTeilungGenehmigung0</DatenLeikaReferenz>
        <Erstelltam>04.08.2021 10:47:41</Erstelltam>
        <Geändertam>11.05.2022 12:39:16</Geändertam>
        <LeiKaTyp>4</LeiKaTyp>
        <Efa-Leistung></Efa-Leistung>
        <Rechtsgrundlage></Rechtsgrundlage>
        <Gesetze></Gesetze>
        <Gesetzeskürzel></Gesetzeskürzel>
        <Rechtsbehelf></Rechtsbehelf>
        <SDG1>1</SDG1>
        <SDG2></SDG2>
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        <RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>1</RegelungFachlichkeitenvonOZGübernehmen>
        <Notizen></Notizen>
        <GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>1</GrössenklassenvonOZGLeistungübernehmen>
        <LeikaBezeichnung>Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung</LeikaBezeichnung>
        <LeiKa-ID>99123015035000</LeiKa-ID>
        <Beschreibung></Beschreibung>
        <BeschreibungbürgernahemSprache><p></p><ul><li>Wenn Sie die Teilung eines bebauten Grundstücks beabsichtigen müssen Sie einen Teilungsantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.</li><li>Ein Grundstück gilt als bebaut, sobald sich Gebäude auf diesen befindet. dazu gehören auch Garagen, Abstellgebäude, Stallgebäude u.ä.</li><li>Das Grundstück gilt auch als bebaut, wenn dort bereits ein Fundament oder ein Keller errichtet wurde.</li></ul><p></p>







</BeschreibungbürgernahemSprache>
        <BegriffeImKontext></BegriffeImKontext>
        <InformationenKurztext><ul><li><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, ist dazu eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich.</span></li><li><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Ein Grundstück ist bebaut, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).</span></li><li><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die Teilungsgenehmigung dient der präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten.</span></li><li><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Auch wird die Einhaltung des Planungsrechtes geprüft.</span></li></ul>





</InformationenKurztext>
        <Teaser></Teaser>
        <Volltext><p class="MsoNormal" style="margin-bottom:7.5pt;line-height:normal"><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Soll ein bebautes Grundstück
grundbuchrechtlich geteilt werden, so ist dazu eine bauordnungsrechtliche
Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich. Bebaut ist ein
Grundstück, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese
bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese
bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).<o:p></o:p></span></p>

<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:7.5pt;line-height:normal"><span style="font-family: Arial, sans-serif;">Die Teilungsgenehmigung dient der
präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände
durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten.</span><span style="font-size: 11pt;">&nbsp;</span></p><p class="Default">Auf die Erteilung der Teilungsgenehmigung besteht daher ein Anspruch, wenn durch die Teilung nicht eine bauliche Situation entsteht, die den Vorgaben der BauO NRW 2018 (bzw. den auf der Basis der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften) widerspricht.<br><span style="background-color: initial;">Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Teilung das Bauplanungsrecht und die Festsetzungen eines ggf. vorhandenen Bebauungsplanes entgegen stehen.</span></p><p class="Default">In der Praxis stehen häufig fehlende Abstandsflächen einer Teilungsgenehmigung entgegen, aber auch das Erfordernis der Erschließung, der Wegfall der erforderlichen/nachgewiesenen Stellplätze, der Wegfall des notwendigen Kinderspielplatzes oder Brandschutzvorschriften können die Teilung eines Grundstückes ausschließen. Einzelne Ablehnungsgründe wären z.B.</p><p class="Default"></p><ul><li>Anschluss eines Gebäudes an eine öffentliche Verkehrsfläche wird unterbrochen (Erschließung),</li><li>Anordnung eines Gebäudes auf nur einem Grundstück wird aufgehoben,</li><li>Abstandsflächen liegen nicht mehr auf dem Baugrundstück selbst,</li><li>Mindestabstände für bestimmte bauliche Anlagen werden reduziert,</li><li>Mindestabstand der Gebäudeabschlusswand eines Gebäudes mit Öffnungen wird unterschritten.</li></ul><p></p><p class="Default">Im Falle solcher bauordnungsrechtlichen Verstöße sind diese vor dem Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen.&nbsp;<span style="background-color: initial;">Dies gilt auch für Verstöße gegen das Bauplanungsrecht oder einen Bebauungsplan.</span></p>







</Volltext>
        <Unterlagen><p class="Default"><span style="background-color: initial; font-size: 11pt;">Dem
Antrag ist in zweifacher Ausfertigung ein Lageplan (§3 BauPrüfVO) im Maßstab
nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der
Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf,
beizufügen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem/r öffentlich
bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt und beurkundet werden.<br>Der
Lageplan muss enthalten:</span></p><p><span style="background-color: initial;"></span></p><p style=""></p><ol><li><span style="font-size: 14.6667px;">seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks nach Norden ausgerichtet,</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers des zu teilenden Grundstücks,</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks,</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie),</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,</span></li><li><span style="font-size: 14.6667px;">Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.</span></li></ol><p></p><p style=""><span style="font-size: 14.6667px;">Soweit es zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist, sind Bauzeichnungen (§4 BauPrüfVO) zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück beizufügen.</span></p><p></p>



</Unterlagen>
        <Voraussetzungen></Voraussetzungen>
        <Kosten>Nach Anzahl der bebauten Grundstücke gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW








</Kosten>
        <Verfahrensablauf></Verfahrensablauf>
        <Bearbeitungsdauer></Bearbeitungsdauer>
        <Fristen></Fristen>
        <Formulare>Antrag auf Grundstücksteilung (vgl. Leistung Grundstücksteilung Genehmigung)
</Formulare>
        <WeiterfuehrendeInformationen></WeiterfuehrendeInformationen>
        <HinweiseundBesonderheiten></HinweiseundBesonderheiten>
        <InterneInformation></InterneInformation>
        <Behörde>Stadt Hilden</Behörde>
        <AmtundSachgebiet>IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung</AmtundSachgebiet>
        <Öffnungszeiten><p><span style="background-color: initial;">Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr<br></span><span style="background-color: initial;">Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr<br></span></p><p><span style="background-color: initial;">Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung<br></span></p>







</Öffnungszeiten>
        <Straße>Am Rathaus</Straße>
        <Hausnummer>1</Hausnummer>
        <PLZ>40721</PLZ>
        <Ort>Hilden</Ort>
        <OEPNV>Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus</OEPNV>
        <Barrierefreiheit>Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.</Barrierefreiheit>
        <ZentralerEmailKontakt>bauaufsicht@hilden.de</ZentralerEmailKontakt>
        <ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen></ZentralerEmailKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerFaxKontakt></ZentralerFaxKontakt>
        <ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen></ZentralerFaxKontaktimPortalanzeigen>
        <ZentralerTelefonKontakt>02103-72-0</ZentralerTelefonKontakt>
        <ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen></ZentralerTelefonKontaktimPortalanzeigen>
        <AnsprechpartnerimPortalanzeigen></AnsprechpartnerimPortalanzeigen>
        <InternStand></InternStand>
        <InternStatus>Freigabe Final</InternStatus>
        <OZGLeistung>Grundstücksteilungsgenehmigung</OZGLeistung>
        <Status>offline (noch nicht in Betrieb)</Status>
        <Priorität>1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW</Priorität>
        <Lage>Bauen & Immobilien</Lage>
        <Themenfeld>Bauen & Wohnen</Themenfeld>
        <OnlineDienste></OnlineDienste>
        <Zustaendigkeiten>Land, Kommunal</Zustaendigkeiten>
        <Fachlichkeiten>Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde</Fachlichkeiten>
        <Regelungskompetenz>Land</Regelungskompetenz>
        <RegelungskompetenzFachlichkeiten>Untere Baubehörde, Obere Baubehörde</RegelungskompetenzFachlichkeiten>
        <RegelungskompetenzMinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</RegelungskompetenzMinisterienLand>
        <RelevantbeifolgendenGrössenklassen>Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt</RelevantbeifolgendenGrössenklassen>
        <Stichwörter></Stichwörter>
        <MinisterienLand>Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung</MinisterienLand>
        <OZGUmsetzungsprojekte>Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung</OZGUmsetzungsprojekte>
        <VeröffentlichteUmsetzungsprojekte></VeröffentlichteUmsetzungsprojekte>
        <OZG-ID>10534</OZG-ID>
        <UmsetzungsstatusNRW>Umsetzung NRW</UmsetzungsstatusNRW>
        <VorbereitungNRW>01.01.2019 00:00:00</VorbereitungNRW>
        <KonzeptionNRW>22.05.2019 00:00:00</KonzeptionNRW>
        <UmsetzungNRW>08.07.2021 00:00:00</UmsetzungNRW>
        <PilotierungNRW>16.08.2021 00:00:00</PilotierungNRW>
        <StartRoll-OutNRW>01.06.2022 00:00:00</StartRoll-OutNRW>
        <StartBundesweiterRoll-Out></StartBundesweiterRoll-Out>
        <FIMTypBeschreibung></FIMTypBeschreibung>
        <FIMStatusBeschreibung>In Arbeit</FIMStatusBeschreibung>
        <FIMTypStammdatenfelder></FIMTypStammdatenfelder>
        <FIMStatusStammdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusStammdatenfelder>
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        <FIMStatusStammprozess>In Arbeit</FIMStatusStammprozess>
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        <FIMStatusReferenzdatenfelder>In Arbeit</FIMStatusReferenzdatenfelder>
        <FIMTypReferenzprozess></FIMTypReferenzprozess>
        <FIMStatusReferenzprozess>In Arbeit</FIMStatusReferenzprozess>
    </Row>
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