Leika

#LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
2886 HilfeBesSozSchwierigkeit0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:35:13 2/3 NULL §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG001200000] Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Bewilligung 99107015017000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen Arbeit & Ruhestand Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: OZG-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Leika-Leistung Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Bewilligung 10087 noch nicht gestartet 17.07.2020 00:00:00 28.09.2020 00:00:00 01.07.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2889 NULL 05.10.2019 14:38:15 04.10.2021 14:23:21 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hilfen für psychisch kranke Personen 99003046000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden Kreis NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL In Bearbeitung Hilfen für psychisch kranke Personen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit NULL Kommunal Landschaftsverbände Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10208 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2890 HilfePsycho0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 16:12:42 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung 99003046080000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden Kreis NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL In Bearbeitung Hilfen für psychisch kranke Personen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit NULL Kommunal Landschaftsverbände Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10208 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2937 NULL 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 09:01:01 4 NULL

Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung 99110009000000 NULL

Wer einen Hund halten möchte oder besitzt, muss dies dem Ordnungsamt mitteilen (außer kleine Hunde). Zudem ist eine Hundesteuer zu bezahlen (für alle Hunde, siehe Hundesteuer).

Hundehaltung, Leinenpflicht, Anmeldung Hund, Anzeige Hundehaltung, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde, gefährliche Hunde, Hundegesetz, Kampfhunde, 40/20er-Hunde, Miniatur-Bullterrier, Erlaubnis Hundehaltung, Landeshundegesetz

Das Landeshundegesetz unterteilt Hunde in drei unterschiedliche Kategorien und zwar in die als gefährlich eingestuften Hunde, in Hunde bestimmter Rassen und in sogenannte große Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Abhängig von der Rasse, bzw. körperlichen Merkmalen des Hundes, ist die Haltung eines solchen Tieres anzeigepflichtig bzw. obliegt sogar dem Erlaubnisvorbehalt.

NULL Allgemein
Durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden können Gefahren entstehen, welche es abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken gilt. Diesem Gedanken Rechnung tragend hat auch der nordrhein-westfälische Landtag am 18.12.2002 ein entsprechendes Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Hiernach sind alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Leinenpflicht
Das Landeshundegesetz schreibt vor, dass alle Hunde in folgenden Bereichen anzuleinen sind:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

Hunde folgenden Rassen (sog. gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen) sind darüber hinaus außerhalb eines befriedeten Besitztums (also Wohnung und/oder eingezäuntes Grundstück) immer angeleint zu führen. Außerdem auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu  und deren Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg (sog. große Hunde) erreichen, sind außerdem innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile an der Leine zu führen.

Haltung
Das Landes-Hundegesetz NRW gibt für die Haltung eines großen Hundes, eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen vor, dass

  • die Haltung eines großen Hundes bei der Ordnungsbehörde des Haltungsortes (=Wohnsitz Halter*in) angezeigt werden muss und
  • die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen (s.o.) nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde des Haltungsortes möglich ist.

Zusätzlich zur steuerlichen Meldung des Hundes ist es daher auch erforderlich, den Hund bei der Ordnungsbehörde zu melden bzw. die Haltung zu beantragen.

Anzeige Haltung Große Hunde (40-/20-er Hunde)
Zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular "Anzeige einer Hundehaltung" sind folgende Nachweise bei der Ordnungsbehörde einzureichen:

  • Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von einer/einem durch die Tierärztekammer benannten Tierärztin bzw. benannten Tierarzt
  • EU-Heimtierpass/Impfausweis als Nachweis der fälschungssicheren Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
  • Kaufvertrag/Ahnentafel als Rassenachweis; bei Mischlingen zusätzlich Fotos des Hundes, auf denen der Kopf und die Körperform des Hundes erkennbar ist
  • Nachweis der (Hundehalter-)Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen in Höhe von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für sonstige Schäden 

Die Ordnungsbehörde kann zusätzlich auch die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der/des Halterin/s aufkommen lassen. 

Antrag Haltung gefährliche Hunde
Zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular "
Anmeldung einer Hundehaltung" sind folgende Nachweise bei der Ordnungsbehörde einzureichen:

  • Ausweiskopie als Nachweis der Volljährigkeit
  • Sachkundebescheinigung einer/einem durch die Tierärztekammer benannten Tierärztin bzw. benannten Tierarzt (sog. große Sachkunde)
  • EU-Heimtierpass/Impfausweis als Nachweis der fälschungssicheren Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
  • Kaufvertrag/Ahnentafel als Rassenachweis; bei Mischlingen zusätzlich Fotos des Hundes, auf denen der Kopf und die Körperform des Hundes erkennbar ist
  • Nachweis der (Hundehalter-)Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen in Höhe von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für sonstige Schäden 
  • aktuelles (nicht älter als 3 Monate) polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart 0) als Nachweis der für eine solche Hundehaltung erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis über ein besonderes privates Interesse oder ein öffentliches Interesse (z.B. aus Tierheim) an der Hundehaltung

Antrag Haltung Hund bestimmter Rassen
Zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular "
Anmeldung einer Hundehaltung" sind folgende Nachweise bei der Ordnungsbehörde einzureichen:

  • Ausweiskopie als Nachweis der Volljährigkeit
  • Sachkundebescheinigung einer/einem durch die Tierärztekammer benannten Tierärztin bzw. benannten Tierarzt oder einer/einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • EU-Heimtierpass/Impfausweis als Nachweis der fälschungssicheren Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
  • Kaufvertrag/Ahnentafel als Rassenachweis; bei Mischlingen zusätzlich Fotos des Hundes, auf denen der Kopf und die Körperform des Hundes erkennbar ist
  • Nachweis der (Hundehalter-)Haftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen in Höhe von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für sonstige Schäden 
  • aktuelles (nicht älter als 3 Monate) polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart 0) als Nachweis der für eine solche Hundehaltung erforderlichen Zuverlässigkeit

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter/die Halterin der Anzeigepflicht unverzüglich nachkommt und die Erfüllung der Haltungsvoraussetzungen durch Vorlage der entsprechenden Belege nachgewiesen wird (siehe "Unterlagen"). 

Auch Hunde, die noch nicht ausgewachsen sind und zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt die o.g. Gewichts-/Größenvorgaben (noch) nicht erfüllen, müssen unverzüglich angezeigt werden, wenn der Hund aufgrund seiner Rasse die Gewichts-/Größenvorgaben nach Ende der Wachstumsphase typischerweise überschreitet. In Zweifelfällen (z.B. bei Mischlingen) wird von der Ordnungsbehörde der Anzeigezeitpunkt bzw. der Zeitpunkt der Überprüfung der Gewichts-/Größenvorgaben festgelegt. Auch bei der Haltung solcher Hunde ist daher die Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde erforderlich. 

Die Haltung von gefährlichen Hunde und Hunden bestimmter Rassen darf erst nach entsprechender Erlaubnis der Ordnungsbehörde erfolgen. Die Haltungsvoraussetzungen, welche durch das Landes-Hundegesetz NRW vorgegeben werden, müssen nachgewiesen werden (siehe "Unterlagen"). Die Halterin oder der Halter muss zudem in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen und zu halten. Hundehalter*innen sollten daher bereits vor der Aufnahme eines solchen Hundes in den eigenen Haushalt Kontakt mit der Ordnungsbehörde aufnehmen.
Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der Haltung besteht.

Darüber hinaus müssen alle Hunde nach dem Landes-Hundegesetz NRW artgerecht und ausbruchssicher gehalten werden. Die Ordnungsbehörde hat das Recht, die Haltung ggfs. zu überprüfen. Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen erfolgt in jedem Fall eine Überprüfung der ausbruchssicheren Hundehaltung.

Kleine Hunde, welche ausgewachsen die o.g. Größen-/Gewichtsvorgaben nicht erfüllen und keiner der o.g. Rassen angehören, müssen bei der Ordnungsbehörde nicht angemeldet werden.
Ausnahme: Miniatur-Bullterrier. Bei der Aufnahme eines Hundes der Rasse Miniatur-Bullterrier in den eigenen Haushalt ist die zweifelsfreie Zuordnung des Hundes zu dieser Rasse bei der Ordnungsbehörde nachzuweisen. Dies kann zusammen mit dem EU-Heimtierpass/Impfausweis des Hundes durch Vorlage einer bereits erfolgten Entscheidung einer anderen Ordnungsbehörde oder durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über die Größe und das Gewicht des Hundes oder durch Vorführung des Hundes bei der Ordnungsbehörde (Messtermin) erfolgen. Zum Messtermin müssen die Ahnentafel, der EU-Heimtierpass/Impfausweis des Hundes und der Kaufvertrag vorgelegt werden.

Große Hunde
Entgegennahme Anzeige Hundehaltung, Prüfung Haltungsvoraussetzung, Bestätigung Anzeige Hundehaltung = 25,00 €

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 

  • mit örtlicher Überprüfung der ausbruchssicheren Haltung = 100,00 €;  bei der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim = 45,00 €
  • nach Aktenlage (z.B. bei Wohnungshaltung ohne Garten/Terrasse/Balkon) = 70,00 €; bei der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim = 30,00 €
  • nach Aktenlage, soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits erteilt war (z.B. nach Aktenübernahme aus einer anderen Stadt) = 30,00 €; mit örtlicher Überprüfung der ausbruchssicheren Haltung = 60,00 €

Darüber hinaus können Gebühren anderer Behörden/Stellen für die Sachkundebescheinigung, das Führungszeugnis, einer tierärztlichen Bescheinigung o.ä. anfallen. 

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  • Große Hunde: ca. 5 Arbeitstage
  • Gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen: Einzelfallabhängig
  • Große Hunde: Die Anzeige der Hundehaltung hat unverzüglich nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt zu erfolgen. Die Sachkundeprüfung und der Abschluss einer (Tierhalter-)Haftpflichtversicherung sollte bereits vor der Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
  • Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen: Antragstellung vor der Aufnahme des Hundes in den Haushalt erforderlich. 
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Das Halten eines Hundes (egal welcher Größe und Rasse) ist in Hilden darüber hinaus steuerpflichtig.
Siehe: Hundesteuer

Der Antrag "Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen" kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden.

NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Ordnungsamt@hilden.de Ja +49 2103 72-608 Ja +49 2103 72-1322 NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 NULL NULL Freigegeben In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2938 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:11:57 4 NULL Landeshundegesetz NRW (LHundG) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Abmeldung 99110009070000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundehaltung: OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Abmeldung Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag, Digitales Bürgerbüro Paderborn 10160 Konzeption NRW 15.04.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 12.09.2022 00:00:00 17.10.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2939 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:12:31 4 NULL Landeshundegesetz NRW (LHundG) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Anmeldung 99110009104000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundesteueranmeldungsexperte, Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag, Digitales Bürgerbüro Paderborn 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
294 kampfmittelbelastung0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:33:49 2/3 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Antrag auf Luftbildauswertung 77000000000086 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.3 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht Verwaltungsabteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Kampfmittelprüfung und -beseitigung offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Kampfmittelprüfung und -beseitigung: Leika-Leistung Antrag auf Luftbildauswertung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kampfmittelprüfung und -beseitigung: Leika-Leistung Antrag auf Luftbildauswertung (Reifegrad: 0) Kommunal Ordnungsamt, Feuerwehr Land Ordnungsamt Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium des Innern, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Kampfmittelprüfung und -beseitigung: OZG-Leistung Kampfmittelprüfung und -beseitigung: Leika-Leistung Antrag auf Luftbildauswertung GeoSmartChange, 3D-Stadtmodell Soest 10537 Konzeption NRW 01.10.2020 00:00:00 01.04.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 30.10.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2940 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:12:52 4 NULL §3 LHundG NRW; §10 LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund Neu - noch unbekannt NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund (Reifegrad: 0) Land, Kommunal Ordnungsamt Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundehaltung: OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Anmeldung erlaubnispflichtiger Hund Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 Konzeption NRW 15.04.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 12.09.2022 00:00:00 17.10.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2941 NULL 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:13:21 4 NULL

Landeshundegesetz NRW (LHundG)

  • Landeshundegesetz NRW
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW

LHundG NRW, DVO LHundG NRW

NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Befreiung 99110009010000 NULL

Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Halten von Hunden, Hundehaltung, Tierhaltung, Hundehalter*in, Hundeanmeldung, Ausnahmegenehmigung, Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, Anleinpflicht, Verhaltenstest/Wesenstest, Befreiung

Nach dem Landeshundegesetz gilt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums (Wohnung, eingezäunter Garten) ein Leinen- und Maulkorbzwang. Als Hundehalter*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von diesen Vorgaben beantragen.

NULL

Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (LHundG NRW §3) und "Hunde bestimmter Rassen" (LHundG NRW §10) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. 

Gefährliche Hunde nach dem Landes-Hundegesetz NRW sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder Kreuzungen mit anderen Hunden. 

Die Ordnungsbehörde des Haltungsortes (=Wohnort Halter*in) kann für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen auf Antrag eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung zu erbringen. Bei gefährlichen Hunden kann diese Prüfung nur bei der/dem Amtsveterinär*in abgelegt werden. Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Verhaltenstest/Verhaltensprüfung
Die Verhaltensprüfung nach § 5 Absatz 3 Satz 3 des Landeshundegesetzes wird auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände durchgeführt. Zu dieser Prüfung muss der/die Halter*in persönlich mit dem Hund erscheinen - die Beauftragung einer dritten Person, welche mit dem Hund die Prüfung absolviert, ist nicht möglich.

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung enthält folgende Prüfelemente:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes;
  • Verhalten gegenüber Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in näheren räumlichen Bezug zum Hund treten;
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen);
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife);
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
  • Verhalten bei Begegnungen mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in alltäglichen Begegnungssituationen mit fremden Personen und Hunden.

Hunde im Alter unter 2 Jahren
Laut den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Landes-Hundegesetz NRW muss der zu prüfende Hund mindestens 24 Monate alt sein. Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, kann die Ordnungsbehörde auf Antrag eine befristete Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung der Ordnungsbehörde nachgewiesen wird. Dies ist durch Vorlage einer Bescheinigung einer/s Hundetrainer*in nachzuweisen. 

Anleinpflicht trotz erteilter Befreiung
In den nachfolgenden Bereichen darf der Hund trotz einer etwaigen Befreiung vom Leinenzwang nur angeleint geführt werden:

  • im Zusammenhang bebauter Ortsteile (z.B. innerhalb Wohngebiete),
  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Der Antrag (formlos per Mail, Fax oder Post) muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Hund (Name, Wurfdatum, Geschlecht, Mikrochipnummer)
  • Halterangaben (Name, Anschrift, Tel.Nr. für Rückfragen)
  • Angabe des beantragten Befreiungsumfanges (Maulkorb & Leine, nur Leine, nur Maulkorb)

Dem Antrag hinzuzufügen ist bei

  • Hunden mit einem Lebensalter unter 24 Monaten die Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an einer Junghundeausbildung in einer anerkannten Hundeschule oder bei einer/m Hundetrainer/in

oder

  • Hunden über einem Lebensalter von 2 Jahren die Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Verhaltensprüfung (s.o.).

Die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht (Ausnahmegenehmigung) wird erteilt, wenn der Hund die Verhaltensprüfung besteht (ab dem 25. Lebensmonat) oder regelmäßig an einer Junghundeausbildung teilnimmt (bis einschl. 24. Lebensmonat). 
Als Nachweis der Befreiung erhalten Sie einen entsprechenden Befreiungsausweis. Dieser Ausweis ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen.

  • Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht: 25,00 €
  • Für die Verhaltensprüfung und eine Junghundeausbildung fallen zusätzlich Gebühren der jeweiligen Stellen an. 
NULL

Einzelfallabhängig.

NULL Antragstellung formlos per Mail, Fax oder Post möglich. NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Ordnungsamt@hilden.de Ja +49 2103 72-608 Ja +49 2103 72-1322 NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Befreiung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2942 hundehaltungBefreiung0 05.10.2019 14:38:15 14.10.2021 12:52:07 4 NULL § 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang **und/oder Maulkorbzwang** 99110009010001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang **und/oder Maulkorbzwang** (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang **und/oder Maulkorbzwang** (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Ordnungsamt Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundehaltung: OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang **und/oder Maulkorbzwang** Digitales Bürgerbüro Paderborn 10160 Konzeption NRW 15.04.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 12.09.2022 00:00:00 17.10.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2943 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:40:47 4 NULL Landeshundegesetz - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372687 Landeshundegesetz LHundG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Meldung 99110009014000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2944 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 12.10.2021 12:39:06 4 NULL § 8 Hundegesetz für das Land Nordrhein-WestfalenLHundG NRW NULL LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Meldung von Halterdaten 99110009014001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundehaltung: OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Meldung von Halterdaten Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 Konzeption NRW 15.04.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 12.09.2022 00:00:00 17.10.2022 00:00:00 NULL Freigegeben In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2945 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:15:16 4 NULL Landeshundegesetz NRW (LHundG) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Prüfung 99110009029000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2946 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2021 10:15:40 4 NULL Landeshundegesetz NRW (LHundG) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz NRW LHundG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers 99110009029002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2947 hundehaltung0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:40:47 4 NULL Landeshundegesetz NRW (LHundG) - https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=5116&aufgehoben=N&anw_nr=2 Landeshundegesetz LHundG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung 99110009029001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2948 NULL 05.10.2019 14:38:15 12.10.2021 12:40:58 5 NULL

  • Hundesteuersatzung
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abgabenordnung

Hundesteuersatzung, KAG, AO

NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundesteuer 99102013000000 NULL Wer einen Hund hält muss hierfür Steuern zahlen. Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund anmelden, Ermäßigung

Für die Haltung von Hunden wird in Hilden eine Hundesteuer erhoben.

NULL

Das Halten eines Hundes ist im Gebiet der Stadt Hilden steuerpflichtig.
Wird ein Hund angeschafft, ist dieser im Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anzumelden. Hierzu ist das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Nachweis über die Anschaffung (z.B.: Kauf- oder Übernahmevertrag) einzureichen.

Mit dem Hundesteuerbescheid wird eine Hundesteuermarke verschickt, welche dem angemeldeten Hund umgehängt werden muss.

Die Steuerpflicht zur Hundesteuer erstreckt sich auf den / die Hundehalter/in. Hundehalter/in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen für Zwecke der persönlichen Lebensführung in seinem / ihren Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere volljährige Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragt werden. Die Hundesteuersatzung sieht Ermäßigungen für folgende Sachverhalte vor:

  • Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern der Halter in Besitz eines Jagdscheins ist (gilt maximal für 2 Hunde)
  • Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden, sofern eine entsprechende Prüfung abgelegt wurde und die entsprechende Verwendung glaubhaft gemacht wird
  • Hund von Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und / oder Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld (§§ 19 - 27 SGB II) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichgestellt sind, jedoch nur für einen Hund

Die Ermäßigung wird nicht für sogenannte gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gewährt.

Von der Hundesteuer befreit werden Hunde

  • zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen; die Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl", "TBl" oder "H" 
  • die aus dem Tierheim Hilden erstmalig in den Haushalt des Halters/der Halterin aufgenommen wurden; die Steuerbefreiung wird befristet für 24 Monate gewährt und beginnt mit dem 1. des Monats der Übernahme; die befristete Steuerbefreiung ist abhängig von der Vorlage des Nachweises über die Tiervermittlung
(Die Befreiung gilt nicht für sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.)

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Hundesteueranmeldung / -abmeldung
  • Kaufvertrag
  • Übernahmeerklärung
  • Ermäßigungsnachweis
  • Euthanasiebescheinigung

NULL

Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2026, gültige Steuertarife:

1 Hund: 120,00 €
2 Hunde: 150,00 € je Hund
3 Hunde: 162,00 € je Hund

1 gefährlicher Hund: 960,00 €
2 gefährliche Hunde: 1.200,00 € je Hund

Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.

NULL

Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.

  • Anmeldung zur Hundesteuer
  • Abmeldung zur Hundesteuer
  • SEPA-Mandat
NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben

Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. steueramt@hilden.de NULL +49 2103 72-85620 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Serviceportal Stadt Bielefeld 10160 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2949 hundesteuer0 05.10.2019 14:38:15 12.10.2021 12:40:40 5 NULL Kommunale Satzungen NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Hundesteuer Befreiung 99102013010000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Hundehaltung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Tierhaltung Engagement & Hobby OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer Befreiung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer Befreiung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer Befreiung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer Befreiung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Land, Kommunal Steueramt, Ordnungsamt, Einwohner- und Meldeamt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hundehaltung: OZG-Leistung Hundehaltung: Leika-Leistung Hundesteuer Befreiung 10160 Konzeption NRW 15.04.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 12.09.2022 00:00:00 17.10.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2955 NULL 05.10.2019 14:38:15 16.11.2020 15:13:40 2/3 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Identitätsbescheinigung für Personen 99085002000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden NULL NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Einbürgerung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Einbürgerung: OZG-Leistung Einbürgerung: Leika-Leistung Identitätsbescheinigung für Personen 10257 Inbetriebnahme NRW 01.01.2020 00:00:00 04.01.2021 00:00:00 10.05.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.08.2021 00:00:00 01.08.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
2956 NULL 05.10.2019 14:38:15 16.11.2020 15:13:40 2/3 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Identitätsbescheinigung für Personen Ausstellung 99085002012000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden NULL NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Einbürgerung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Einbürgerung: OZG-Leistung Einbürgerung: Leika-Leistung Identitätsbescheinigung für Personen Ausstellung 10257 Inbetriebnahme NRW 01.01.2020 00:00:00 04.01.2021 00:00:00 10.05.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.08.2021 00:00:00 01.08.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3 beseitigungsanzeige0 05.10.2019 14:38:15 21.04.2022 18:09:47 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Abbruchgenehmigung Erteilung 99012001001000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL

vorgesehen zum Löschen


https://meineverwaltung.nrw/suche?topic=Abbruchgenehmigung

Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Bauvorbescheid und Baugenehmigung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Abbruchgenehmigung Erteilung (Reifegrad: 1) Land, Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde, Bauaufsicht Land Untere Baubehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10519 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit