Leika

#LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
3083 kinderreisepass0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2022 12:25:05 2/3 NULL § 15 Paßgesetz (PaßG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html] Paßgesetz PassG NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Kinderreisepass Meldung wegen Fund 99085003014002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Reisepass offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Auslandsaufenthalt Mobilität & Reisen OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Meldung wegen Fund (Reifegrad: 3) Bund, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10177 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3084 kinderreisepass0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2022 12:25:05 2/3 NULL § 15 Paßgesetz (PaßG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html] Paßgesetz PassG NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Kinderreisepass Meldung wegen Verlust 99085003014003 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Reisepass offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Auslandsaufenthalt Mobilität & Reisen Bund, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10177 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3085 kinderreisepass0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2022 12:25:05 2/3 NULL
Links
Paßgesetz PassG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kinderreisepass Statusabfrage 99085003015000 NULL NULL NULL

Sie können den Bearbeitungsstand des Kinderreisepasses jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

  • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
  • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

keine

keine

NULL

zwei bis sechs Wochen

keine

In FormSolutions nichts gefunden

NULL NULL

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final Reisepass offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Auslandsaufenthalt Mobilität & Reisen OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Statusabfrage (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Statusabfrage (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Reisepass: Leika-Leistung Kinderreisepass Statusabfrage (Reifegrad: 3) Bund, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10177 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3086 kinderreisepass0 05.10.2019 14:38:15 22.03.2022 12:25:05 2/3 NULL
Links
Paßgesetz PassG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kinderreisepass Verlängerung 99085003020000 NULL NULL Passbehörde, Ablauf, Gültigkeit, Kinderreisepass, Verlängerung beantragen, Pass, Reisepaß

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen.

Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

NULL NULL

keine

Antrag Verlängerung
Links

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final Reisepass offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Auslandsaufenthalt Mobilität & Reisen NULL Bund, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10177 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3087 NULL 05.10.2019 14:38:15 03.01.2022 12:47:51 4 NULL

§ 22 ff SGB VIII, KiBiz

Sozialgesetz Achtes Buch, Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern - Kinderbildungsgesetz

SGB VIII KiBiz

NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kindertagesstätte 99041004000000

Kindertageseinrichtungen für Kinder ab 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

Kindertageseinrichtungen bieten für Kinder 0 - 6 Jahre Bildung, Erziehung und Betreuung an.

Kindertageseinrichtung Betreuung Bildung Förderung Sprachförderung

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen

Sie wünschen für Ihr Kind 0 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie mehr.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

Dennoch ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig, Sie als Eltern entscheiden. Zur Sprachförderung, Schulvorbereitung und Persönlichkeitsentwicklung ist es jedoch sinnvoll und geboten, dass Ihr Kind (ab Vollendung des dritten Lebensjahres) eine Kindertageseinrichtung besucht. In einer Kindertageseinrichtung hat Ihr Kind vielfältige soziale Kontakt und erhält spielerisch Anregungen in allen Bildungsbereichen. Ihr Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres hat Ihr Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die wöchentliche Betreuungszeit richtet sich nach dem Bedarf Ihres Kindes und zweitrangig nach Ihrem Bedarf zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ihr Kind kann nur eine Kindertageseinrichtung besuchen, sofern ein Masernschutz vorhanden ist (Ausnahmen, sind gesetzlich geregelt).

Ihr Kind kann jede Kindertageseinrichtung besuchen, auch wenn es eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist.

Beleg Masernschutz

Ihr Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. Ihr Kind hat das erste Lebensjahr nicht vollendet, aber beide/das alleinerziehende Elternteil/e können nicht selber die Betreuung sicherstellen.

Für die Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Betreuungsangebot wird ein Kostenbeitrag - der sogenannte Elternbeitrag erhoben (Beitragssatzung Elementarbereich). Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Sie melden Ihren Betreuungswunsch im Platzvergabeprogramm „Little Bird“ an. Ihr Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Sie stellen sich in der Kindertageseinrichtung persönlich vor. Die Kindertageseinrichtung/ der Träger der Kindertageseinrichtung entscheidet über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen von freien Kapazitäten sowie nach trägerspezifischen Aufnahmekriterien. Sofern Ihnen ein Platz angeboten werden kann, schließen Sie mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Der Träger meldet die Aufnahme der Stadt Hilden. Die Stadt Hilden erhebt einen Elternbeitrag.

Bis zu 6 Monate ab Antragstellung

Keine - die meisten Kapazitäten und die größte Auswahl steht regelmäßig zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

  • Betreuungsvertrag (in Kita ausgehändigt)
  • Elternerklärung zum Familieneinkommen

NULL

Sofern Ihr Kind zwei Jahre vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besucht, erfolgt regelhaft eine Sprachstandsfeststellung in der wohnortnahen Grundschule. Sollte ein Sprachförderbedarf festgestellt werden, muss Ihr Kind verpflichtend Sprachförderangebot in einer Kindertageseinrichtung wahrnehmen.

NULL Stadt Hilden III-40.1 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kita und Tagespflege

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. kitaservice@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1525 NULL NULL NULL Freigabe Final Kindertagesbetreuung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Kinderbetreuung Familie & Kind OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte (Reifegrad: 0) Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Land kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Digitale Bürgerdienstleistungen Folgeantrag 10019 Konzeption NRW 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 Freigegeben Freigegeben Vorgelegt In Arbeit In Arbeit
3088 kindertagesstaette0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 11:40:18 2/3 NULL §§ 22ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000506140] Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kindertagesstätte Aufnahme 99041004034000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden III-40.1 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kita und Tagespflege NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Kindertagesbetreuung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Kinderbetreuung Familie & Kind OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme (Reifegrad: 3) Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt grundsätzliche Eignung für Verwendung eID Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kindertagesstätte Aufnahme Kita Kompass 10019 Umsetzung NRW 01.11.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 NULL Freigegeben Freigegeben Vorgelegt In Arbeit In Arbeit
3091 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:04:23 2/3 NULL

§§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kindesunterhalt 99046025000000 NULL

Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt").
Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch "Kindesunterhalt".

Unterhalt, Kindesunterhalt, Anspruch auf Unterhalt

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.

NULL

Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“.

Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch geklärt.
Wenn schon vorhanden:

  • Unterhaltstitel,
  • Scheidungsurteil,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Personalausweis betreuender Elternteil

Anspruch des Kindes ist unklar. Eltern leben getrennt. 

NULL

Ein persönlicher Termin ist erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam imTermin ausgefüllt werden.

NULL NULL

Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft

NULL

Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters, es sei denn das Kind lebt beim Vater.
Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.

NULL Stadt Hilden III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. beistandschaften@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Kindesunterhalt offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind NULL Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt 10034 Inbetriebnahme NRW 01.03.2020 00:00:00 01.04.2020 00:00:00 01.08.2020 00:00:00 01.06.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3092 Kindesunterhalt0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:04:23 2/3 NULL §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015002377] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kindesunterhalt Festsetzung 99046025002000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Kindesunterhalt offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind NULL Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt Festsetzung 10034 Inbetriebnahme NRW 01.03.2020 00:00:00 01.04.2020 00:00:00 01.08.2020 00:00:00 01.06.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3093 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:04:23 2/3 NULL Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren 99046025002001 NULL

Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender Eltern die Möglichkeit, rasch und kostengünstig die Festsetzung des Kindesunterhaltes per Gerichtsbeschluss zu erwirken.

Festsetzung Kindesunterhalt Beschluss Kindesunterhalt Urteil Kindesunterhalt

Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind können Sie vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären Unterhaltsverfahren oder auch in einem vereinfachten Verfahren fordern. Dieses vereinfachte Verfahren müssen Sie mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Das vereinfachte Verfahren kann rascher und kostengünstiger als ein sonstiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel führen.

NULL

Worum geht es im vereinfachten Verfahren?
Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Besteht schon ein Unterhaltstitel oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden. 

Wo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen?
Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Antragsformulare sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Formulars. Um zu klären, ob das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten Sie sich an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt) oder an das Jugendamt wenden. Dessen gesetzliche Aufgabe ist es unter anderem, alleinerziehende Mütter und Väter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind kostenfrei zu beraten und zu unterstützen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz, nach der Sie sich bei Ihrem Amtsgericht oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erkundigen können.

Was geschieht im vereinfachten Verfahren?
In dem Verfahren setzt das Gericht den Unterhalt auf Antrag des Kindes oder des Elternteils, der den Unterhalt für das Kind geltend macht, in einem Beschluss fest. Aus dem Beschluss kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird. Das Kind oder der Elternteil, der die Festsetzung des Unterhalts für das Kind beantragt, wird in dem Verfahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommene Elternteil als Antragsgegner oder Antragsgegnerin.

In welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren beantragt werden?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Die Höhe des Unterhalts, den das Kind verlangen kann, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils ist, das zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbar ist. Das Kind kann den Unterhalt nach seiner Wahl als gleichbleibenden Monatsbetrag oder veränderlich in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Die Festlegung des Unterhalts als Prozentsatz des Mindestunterhalts hat den Vorteil, dass dem Kind wegen des höheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat, oder wegen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse künftige Anträge auf Abänderung des Unterhalts weitgehend erspart werden. Der Mindestunterhalt ist in § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Für die Höhe des Unterhalts wird nicht mehr danach unterschieden, ob das Kind in den neuen oder alten Bundesländern lebt.

Die Mindestunterhaltsbeträge legen fest, was für den Unterhalt des Kindes bei einfacher Lebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der das vereinfachte Verfahren statthaft ist, auf das 1,2 fache (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612 b, 1612 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der Altersstufe des Kindes also 472 €, 542 € oder 634 €.

Kann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen erheben?
Gegen die Festsetzung des Unterhalts in der für das Kind beantragten Höhe kann der in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen nur erheben, wenn er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt. Das gilt insbesondere für den wichtigsten der möglichen Einwände: den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts nicht oder nicht in der beantragten Höhe aufbringen zu können. Diesen Einwand lässt das Gericht nur zu und setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das Kind beantragten Höhe fest, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil 

  • Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt, 
  • Belege über seine Einkünfte vorlegt (z. B. Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheid) und 
  • eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist und sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichtet. 

Kommt er diesen gesetzlichen Vorgaben nicht rechtzeitig in allen Punkten nach, lässt das Gericht den Einwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest. Werden die genannten Vorgaben erfüllt, teilt das Gericht diese Informationen und die vorgelegten Belege dem anderen Elternteil bzw. der Person oder Stelle mit, die das Kind in dem Verfahren vertritt. Das Gericht setzt den Unterhalt für das Kind in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch genommene Elternteil zur Zahlung verpflichtet hat. Gerichtskosten werden in diesem Fall nicht erhoben. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird durch die ordnungsgemäß erteilte Auskunft über die Einkünfte sowie über das Vermögen und die vorgelegten Belege in die Lage versetzt zu beurteilen, auf welchen Betrag der Unterhalt entsprechend der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt werden muss. Ergibt die Prüfung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als der, der nach der Verpflichtungserklärung festgesetzt worden ist, kann der weiter gehende Anspruch des Kindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches Verfahren ist mit Kosten verbunden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils mindern können. Bevor das streitige Verfahren beantragt wird, empfiehlt es sich daher in der Regel, dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zunächst Gelegenheit zu geben, die erforderliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufgenommenen Urkunde freiwillig zur Zahlung des höheren Unterhalts zu verpflichten.

Wird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens von einem regulären Unterhaltsverfahren ausgeschlossen?
Das Kind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und einem regulären Verfahren in Unterhaltssachen grundsätzlich frei wählen. Es wird durch die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einem Streitantrag einen Anspruch auf höheren Unterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die Verhältnisse, die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblich sind, zwischenzeitlich nicht geändert haben. In Fällen von Verfahrenskostenhilfe kann das mit geringeren Kosten verbundene vereinfachte Verfahren unter Umständen vorrangig vor einem Unterhaltsverfahren sein. 

Was ist zu beachten?
Bevor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht eingereicht wird, sollte dem unterhaltsverpflichteten Elternteil grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, sich in einer Urkunde, die das Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des Unterhalts in vollstreckbarer Form zu verpflichten. Wird dies nicht beachtet, können dem Kind oder dem Elternteil, der das Verfahren für das Kind betreibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in Anspruch genommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben zu haben, und sich sofort zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
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  • Beratung zum Verfahren durch das Jugendamt: kostenlos
  • Festsetzungsbeschluss aufgrund einer Verpflichtungserklärung des Antragsgegners oder der Antragsgegnerin: kostenlos
  • Gerichtsgebühren
  • Anwaltskosten bei Beauftragung von Rechtsanwälten oder Rechtsanwältinnen

Es ist ein persönlicher Termin erforderlich.

Individuell + Bearbeitungszeit im Familiengericht

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Antrag bei Gericht

NULL NULL NULL Stadt Hilden III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. beistandschaften@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Kindesunterhalt offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind NULL Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Kindesunterhalt Festsetzung im vereinfachten Verfahren 10034 Inbetriebnahme NRW 01.03.2020 00:00:00 01.04.2020 00:00:00 01.08.2020 00:00:00 01.06.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3098 NULL 05.10.2019 14:38:15 24.06.2021 09:34:39 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kita-Gutschein beantragen 77000000000401 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Kindertagesbetreuung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Kinderbetreuung Familie & Kind NULL Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kita-Gutschein beantragen 10019 Umsetzung NRW 01.11.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3099 NULL 05.10.2019 14:38:15 24.06.2021 09:34:32 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kita-Gutschein online beantragen 77000000000485 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Kindertagesbetreuung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Kinderbetreuung Familie & Kind NULL Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände kreisangehörige Gemeinde, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Kindertagesbetreuung: OZG-Leistung Kindertagesbetreuung: Leika-Leistung Kita-Gutschein online beantragen 10019 Umsetzung NRW 01.11.2021 00:00:00 01.01.2022 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
310 NULL 05.10.2019 14:38:15 21.04.2022 18:10:04 2/3 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Antrag für ein Vorhaben innerhalb einer Schutzzone nach der Deichschutzverordnung (DSchVO) 77000000000016 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden NULL NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Bauvorbescheid und Baugenehmigung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Antrag für ein Vorhaben innerhalb einer Schutzzone nach der Deichschutzverordnung (DSchVO) (Reifegrad: 1) Bund, Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde Land Untere Baubehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10519 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3105 NULL 05.10.2019 14:38:15 09.08.2021 09:54:02 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 NULL NULL Kolleg 99088004000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden Kreis NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Bildungszugang online 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Studium Bildung OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Kolleg (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Schulverwaltungsamt Bund, Land Ministerium für Schule und Bildung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Schule und Bildung Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Kolleg 10746 Umsetzung NRW 01.03.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.05.2021 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL nicht vorgesehen nicht vorgesehen nicht vorgesehen Freigegeben nicht vorgesehen
3106 NULL 05.10.2019 14:38:15 09.08.2021 09:54:02 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 NULL NULL Kolleg Aufnahme 99088004034000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden Kreis NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Bildungszugang online 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Studium Bildung OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Kolleg Aufnahme (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Schulverwaltungsamt Bund, Land Ministerium für Schule und Bildung, Bezirksregierung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Schule und Bildung, Bezirksregierung Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Kolleg Aufnahme 10746 Umsetzung NRW 01.03.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.05.2021 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen) nicht vorgesehen nicht vorgesehen nicht vorgesehen Freigegeben nicht vorgesehen
3110 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:22:59 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kommunalwahlvorschlag 99128023000000 NULL Sie können Vorschläge einreichen, welche Personen bei der Kommunalwahl zur Wahl stehen sollen. NULL

Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert werden. Bis zur Zulassung können Wahlvorschläge zurückgenommen werden. Der zuständige Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

NULL

Der zuständige Wahlausschuss (Gemeindewahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) entscheidet spätestens am 47. Tag vor der Wahl in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge sind zu der Sitzung einzuladen und erhalten vor der Entscheidung des Wahlausschusses die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und die mit diesen zusammen eingereichten Unterlagen. Tatsachen, die dem Wahlausschuss zuverlässig bekannt oder die offenkundig sind, können jedoch von ihm berücksichtigt werden.
Der Wahlausschuss weist Wahlvorschläge zurück, die verspätet eingegangen sind oder sonst den Rechtsvorschriften nicht entsprechen. 

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (59. Tag vor der Wahl, 18 Uhr) geändert werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können bis zum 47. Tag vor der Wahl nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden.
Ein Wahlvorschlag kann zurückgenommen werden, solange noch nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Wahlvorschlags ist jede Änderung ausgeschlossen. Jede Änderung oder Rücknahme bedarf übereinstimmender Erklärungen der Vertrauenspersonen. Diese Erklärungen sind der zuständigen Wahlleitung (Gemeinde- beziehungsweise Kreiswahlleitung) gegenüber schriftlich abzugeben und können nicht widerrufen werden.
Jede Änderung oder Rücknahme bedarf übereinstimmender Erklärungen der Vertrauenspersonen. Wenn bei Einzelbewerbungen keine zweite Vertrauensperson bezeichnet wurde, bedarf es nur der Erklärung der Einzelbewerberin oder des Einzelbewerbers.

NULL NULL NULL NULL NULL
  • Zulassung: Der zuständige Wahlausschuss (Gemeinde- bzw. Kreiswahlausschuss) entscheidet spätestens am 47. Tag vor der Wahl in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. 
  • Änderung: Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (59. Tag vor der Wahl, 18 Uhr) geändert werden.
  • Rücknahme: Ein Wahlvorschlag kann zurückgenommen werden, solange noch nicht über seine Zulassung entschieden ist.

Je nach Vorschlag (Kandidatur für den Rat oder für das Amt des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin) ist die Einreichung bestimmter Vordrucke erforderlich. Diese sind als Anlagen zur Kommunalwahlordnung festgelegt und sind für jede Wahl individualisiert. Sie werden durch das Wahlamt zur Verfügung gestellt.

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. wahlamt@hilden.de NULL +49 2103 72-404 NULL +49 2103 72-1152 NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Wahlen: OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag 10146 Konzeption NRW 15.05.2020 00:00:00 01.02.2022 00:00:00 16.05.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 07.11.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3111 kommunalwahlvorschlag0 05.10.2019 14:38:15 23.03.2022 07:36:39 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kommunalwahlvorschlag Änderung 99128023011000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag Änderung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Land Wahlamt Ministerium des Innern Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium des Innern Wahlen: OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag Änderung 10146 Konzeption NRW 15.05.2020 00:00:00 01.02.2022 00:00:00 16.05.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 07.11.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3112 kommunalwahlvorschlag0 05.10.2019 14:38:15 23.03.2022 07:36:50 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kommunalwahlvorschlag Zulassung 99128023007000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag Zulassung (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Wahlen: OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag Zulassung 10146 Konzeption NRW 15.05.2020 00:00:00 01.02.2022 00:00:00 16.05.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 07.11.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3113 kommunalwahlvorschlag0 05.10.2019 14:38:15 23.03.2022 07:37:01 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kommunalwahlvorschlag Zurücknahme 99128023161000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Wahlen: OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Kommunalwahlvorschlag Zurücknahme 10146 Konzeption NRW 15.05.2020 00:00:00 01.02.2022 00:00:00 16.05.2022 00:00:00 03.10.2022 00:00:00 07.11.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3212 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:20:41 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kreistagswahl 99128015000000 NULL Sie können den Kreistag in Ihrem Kreisgebiet wählen. NULL
  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • Wahltag ist ein Sonntag
NULL

Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder einen Wahlschein besitzen. Wahltag ist ein Sonntag.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Mitbürgern Identitätsnachweis)

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.
NULL

Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. wahlamt@hilden.de NULL +49 2103 72-404 NULL +49 2103 72-1152 NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlergebnisse offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10143 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
3213 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:20:41 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Kreistagswahl Feststellung 99128015037000 NULL Nach der Kreistagswahl wird unter anderem das Wahlergebnis festgestellt. NULL
  • Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Kreistagswahl
  • Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Kreistagswahl
NULL

Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt. Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.
Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt. Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.
Der neu gewählte Kreistag hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kreistagswahl zu beschließen.

NULL

Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

  • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
  • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde
NULL

Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt: Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

  • Zählung der Wählerinnen und Wähler
  • Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken) - Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
  • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
  • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
  • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
  • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest

  • Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände.
  • Wenn dem Kreiswahlleiter die Ergebnisse aller Wahllokale des Kreises vorliegen, erfolgt die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter des Kreises.
  • Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises möglichst bald nach dem Wahltag.

Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. wahlamt@hilden.de NULL +49 2103 72-404 NULL +49 2103 72-1152 NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlergebnisse offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10143 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit