Leika

#LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
4851 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:37:47 2/3 NULL

Baugesetzbuch (BauGB) und Denkmalschutzgesetz (DSchG):

Baugesetzbuch, Denkmalschutzgesetz BauGB, DSchG
NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Vorkaufsrecht der Gemeinde 99012038000000 NULL

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass nur sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann.

Gemeindliches Vorkaufsrecht, Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts, Negativbescheid, Negativattest, Grundstückskaufvertrag, Ausübung zu Gunsten eines Dritten, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, Liegenschaften

Der Gemeinde steht unter bestimmten Bedingungen beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu.

NULL

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen. Das Vorkaufsrecht gemäß BauGB darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz ermöglicht es der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen , Grundstücke zu erwerben, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt.

Es erfolgt ein Grundstückskauf. Der Kauf ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Ohne eine Anzeige beginnt die Frist von drei Monaten, die der Gemeinde eingeräumt ist, um das Vorkaufsrecht auszuüben, nicht zu laufen.

Macht die Gemeinde von einem ihr zustehenden Vorkaufsrecht gemäß BauGB Gebrauch und liegt auch kein Ausschlussgrund vor bzw. wird es nicht abgewendet, so tritt die Gemeinde an Stelle des Käufers in den Kaufvertrag ein; sofern sie das Recht zu Gunsten eines Dritten ausübt, tritt dieser in den Kaufvertrag ein.
Die Gemeinde bzw. der begünstigte Dritte haben dann dem Verkäufer einen Kaufpreis zu bezahlen, der i.d.R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht. Unter gewissen Maßgaben kann auch ein niedrigerer Betrag gezahlt werden, etwa wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert im Zeitpunkt des Kaufs erkennbar deutlich überschreitet.

Das Vorkaufsrecht nach DSchG kann nur durch die Gemeinde ausgeübt werden. Es ist nicht übertragbar.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann die Übernahme eines Denkmals durch die Gemeinde verlangen, wenn und soweit es ihr oder ihm mit Rücksicht auf ihre oder seine Pflicht zur Erhaltung des Denkmals auf Grund einer behördlichen Maßnahme nach diesem Gesetz wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Denkmal zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Die Gemeinde hat den zu zahlenden Betrag höchstens nach dem Verkehrswert des Objekts im Zeitpunkt des Übernahmeverlangens zu bestimmen.

Für Käufer/in und/oder Verkäufer/in fallen Kosten an, wenn sie bei der Gemeinde eine Erklärung beantragen, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.
Die Festsetzung der Kosten und ihre Höhe ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde.

Der/Die Verkäufer/in oder Käufer/in unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde dieses nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -attest).
Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde neu begründet. Hierfür gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen (auch bzgl. des Kaufpreises), die der Verkäufer mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart hatte. Jedoch kann der Kaufpreis preislimitiert sein, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in erkennbarer Weise deutlich überschreitet. In diesem Fall kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt gegenüber dem/der Verkäufer/in und dem/der Käufer/in ist die Entscheidung bekannt zu geben.

Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts (s.u.), dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss.

Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen.
Für einen Antrag auf Erteilung eines Negativbescheids / -attestes ist keine bestimmte Form allgemein vorgeschrieben; auch diese Entscheidung ergeht regelmäßig schriftlich.

Der Gemeinde stehen Vorkaufsrechte kraft Gesetz (Allgemeine Vorkaufsrechte) und Vorkaufsrechte aufgrund von Satzungen (Besondere Vorkaufsrechte) zu. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zu.
Die gesetzlichen Vorkaufsrechte dienen als städtebaurechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung oder der dauernden Erhaltung eines Denkmals.

Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten / Verwandte / Verschwägerte / eingetragene Lebenspartner oder wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird.

Auch kann das Vorkaufsrecht durch den/die Käufer/in abgewendet werden, etwa wenn er/sie

  • in der Lage ist, das Grundstück in angemessener Frist dem planerisch vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend zu nutzen und
  • sich innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Kaufvertrag der Gemeinde mitgeteilt worden ist, hierzu verpflichtet.
  • Die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten setzt voraus, dass er
  • zu der bezweckten Verwendung des Grundstücks binnen angemessener Frist in der Lage ist und
  • sich hierzu verpflichtet.

Kann eine Gefahr für den Bestand oder die Gestalt eines Denkmals nach DSchG auf andere Weise nicht nachhaltig abgewehrt werden, so ist die Enteignung zugunsten des Landes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts zulässig. Zugunsten einer juristischen Person des Privatrechts ist die Enteignung dann zulässig, wenn die dauernde Erhaltung des Denkmals zu den satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei Berücksichtigung aller Umstände gesichert erscheint.

NULL Stadt Hilden IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. vermessung@hilden.de NULL +49 2103 72-601 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Hausbau & Immobilienerwerb Bauen & Wohnen OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 0) Kommunal Umweltamt Land Untere Naturschutzbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10108 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4852 vorkaufsrechtGemeinde0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:37:47 2/3 NULL § 24 Baugesetzbuch (BauGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html], § 25 Baugesetzbuch (BauGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__25.html] Baugesetzbuch BauGB NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung 99012038234000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Hausbau & Immobilienerwerb Bauen & Wohnen OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung (Reifegrad: 2) Kommunal Umweltamt Land Untere Naturschutzbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10108 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4855 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1773 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG016303377] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormund 99126006000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4856 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1789 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1789.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormund Bestellung 99126006061000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4857 vormundBestellung0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL § 1792 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1792.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormund Bestellung Gegenvormund 99126006061002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4858 vormundBestellung0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL § 1791a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1791a.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormund Bestellung Verein 99126006061001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4859 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1774 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1774.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormundschaft 99126011000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4860 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1774 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1774.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormundschaft Anordnung 99126011088000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4861 vormundschaftAnordnung0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1774 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1774.html] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern 99126011088001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4862 NULL 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 13:03:31 2/3 NULL §§ 1882 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG017002377] Bürgerliches Gesetzbuch BGB NULL 1 1 1 1 1 1 1 Vormundschaft Aufhebung 99126011044000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Vormundschaft offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Trennung mit Kind Familie & Kind Land, Kommunal Jugendamt, Landschaftsverbände Bund Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium der Justiz 10036 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4863 NULL 05.10.2019 14:38:15 09.11.2020 13:25:11 2/3 NULL § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) Namensänderungsgesetz NamÄndG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Vorname 99083002000000 NULL

Änderung des Vornamens:

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Vornamen ändern lassen.

Änderung der Reihenfolge des Vornamens:

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

Familie, Familienname, Nachname, Namensänderung, Namensrecht, Rufname, Taufname, Vorname

Vorname Änderung

  • öffentlich-rechtliche Namensänderung
  • Änderung nur möglich bei:
    • wichtigem Grund oder
    • schwerwiegenden Gründen bei Kindern zwischen 1 und 16 Jahren.
  • wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten, schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als
    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens. 
  • Voraussetzung: Name muss dem deutschen Recht unterliegen, was der Fall ist bei
    • deutschen Staatsangehörigen,
    • Asylberechtigten,
    • ausländischen Geflüchteten und Staatenlosen.

Vorname Änderung der Reihenfolge

  • seit 1. November 2018: Änderung der Reihenfolge mehrerer Vornamen ohne Grund möglich; davon ausgenommen:
    • Vornamen hinzufügen oder weglassen,
    • keine Änderung der Reihenfolge bei Namen mit Bindestrich (Beispiel: Hans-Peter)
NULL

Änderung des Vornamens:

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse oder
  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Änderung der Reihenfolge von Vornamen:

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Änderung des Vornamens:

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Änderung der Reihenfolge des Vornamens:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab im Standesamt.

NULL NULL

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
  • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
  • Es wird ein Gebührenvorschuss erhoben und daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durchgeführt. Dabei werden bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen beteiligt, beispielsweise die Polizei. Es werden Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen eingeholt.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Ihre Namensänderung wird weiteren Stellen mitgeteilt. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

  • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
  • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

  • Gehen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

NULL NULL keine NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Standesamt@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1329 NULL NULL NULL Freigabe Final Namensänderung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Eheschließung Familie & Kind OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname (Reifegrad: 3) Kommunal Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname 10029 Konzeption NRW 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.03.2022 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4864 vorname0 05.10.2019 14:38:15 09.11.2020 13:25:11 2/3 NULL § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) [http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__11.html], Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm], Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen [http://www.gesetze-im-internet.de/famnam_ndgdv_1/BJNR000120938.html] Namensänderungsgesetz NamÄndG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Vorname Änderung 99083002011000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Namensänderung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Eheschließung Familie & Kind OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung (Reifegrad: 3) Kommunal Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung 10029 Konzeption NRW 01.01.2022 00:00:00 01.03.2022 00:00:00 01.07.2022 00:00:00 01.02.2023 00:00:00 01.04.2023 00:00:00 01.04.2023 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4865 vorname0 05.10.2019 14:38:15 09.11.2020 13:25:11 2/3 NULL § 45a Personenstandsgesetz (PStG) [https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45a.html] Personenstandsgesetz PStG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Vorname Änderung der Reihenfolge 99083002011001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Namensänderung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Eheschließung Familie & Kind OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung der Reihenfolge (Reifegrad: 3) Kommunal Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Vorname Änderung der Reihenfolge 10029 Konzeption NRW 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.03.2022 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.10.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4879 NULL 05.10.2019 14:38:15 09.08.2021 09:54:02 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL NULL Vorzeitige Einschulung 99088012000000 NULL

Informationen zur vorzeitigen Einschulung in der Grundschule

Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, erste Klasse, vorzeitige Einschulung, Kann-Kind, Schuleingangsprüfung, Schulfähigkeit, Schulamt

  • Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, werden zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig und müssen eingeschult werden
  • vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich
  • Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen. In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht. Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.

  • Antrag der Eltern
  • Geburtsurkunde
  • Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen

  • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

keine

Zu den bekanntgegebenen Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule. Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes (Aufnahmebescheid). Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von der Grundschule unmittelbar.

Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

NULL NULL NULL Stadt Hilden III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Schulverwaltung@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 NULL NULL NULL Freigabe Final Bildungszugang offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Studium Bildung NULL Land, Kommunal Schulverwaltungsamt, Landschaftsverbände Bund, Land Ministerium für Schule und Bildung kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Schule und Bildung Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Vorzeitige Einschulung 10746 Konzeption NRW 01.03.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.05.2021 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL Freigegeben nicht vorgesehen nicht vorgesehen Freigegeben nicht vorgesehen
4880 NULL 05.10.2019 14:38:15 09.08.2021 09:54:02 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL NULL Vorzeitige Einschulung Erlaubnis 99088012005000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Bildungszugang offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Studium Bildung NULL Land, Kommunal Schulverwaltungsamt, Landschaftsverbände Bund, Land Ministerium für Schule und Bildung kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Schule und Bildung Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Vorzeitige Einschulung Erlaubnis 10746 Konzeption NRW 01.03.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.05.2021 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen) Freigegeben nicht vorgesehen nicht vorgesehen Freigegeben nicht vorgesehen
4892 waehlerverzeichnis0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:21:55 2/3 NULL § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) [http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__17.html] Bundeswahlgesetz BWahlG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 99128002000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlschein und Briefwahl offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl (Reifegrad: 4) Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10145 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4893 waehlerverzeichnis0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:21:55 2/3 NULL § 22 Bundeswahlordnung (BWO) [http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__22.html] Bundeswahlordnung BWO NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Berichtigung 99128002062000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlschein und Briefwahl offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10145 NULL NULL Vorgelegt In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4894 waehlerverzeichnis0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:21:55 2/3 NULL § 17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG) [http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__17.html] Bundeswahlgesetz BWahlG NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht gewähren 99128002109000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlschein und Briefwahl offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10145 NULL NULL Vorgelegt In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4895 waehlerverzeichnis0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:21:55 2/3 NULL §§ 16 ff. Bundeswahlordnung (BWO) [http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/BJNR017690985.html#BJNR017690985BJNG000403377] Bundeswahlordnung BWO NULL 1 1 1 1 1 1 1 Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung 99128002060000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlschein und Briefwahl offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10145 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
4896 waehlerverzeichnis0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 14:21:55 2/3 NULL §§ 16 ff. Bundeswahlordnung (BWO) [http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/BJNR017690985.html#BJNR017690985BJNG000403377] Bundeswahlordnung BWO NULL 1 1 1 1 1 1 1 Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung als Rückkehrer 99128002060001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Wahlschein und Briefwahl offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10145 Vorgelegt In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit