Leika

#LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
1362 NULL 05.10.2019 14:38:15 23.03.2022 07:33:34 4 NULL § 65 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande  Nordrhein-Westfalen
  • Kommunalwahlordnung

GO NRW, KWahlG, KWahlO

NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Bürgermeisterwahl 99128016000000

Die Wahlperiode für den Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin beträgt 5 Jahre. Wahltag ist grundsätzlich ein Sonntag.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen Sie Deutsche beziehungsweise Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde haben.
Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit erzielen, findet in der Regel am 2. Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Sie können Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin direkt wählen. Wahlen, Oberbürgermeister, Kommunalwahl, Oberbürgermeisterwahl
  • Bürgermeisterwahl
  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: Vollendung des 23. Lebensjahres 
  • Wahltag ist ein Sonntag

Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

NULL

Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitätsnachweis

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

NULL

Die Wahlberechtigten können an der Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

NULL

Die Urnenwahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. wahlamt@hilden.de NULL +49 2103 72-404 NULL +49 2103 72-1152 NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Bürgermeisterwahl (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10146 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1363 buergermeisterwahl0 05.10.2019 14:38:15 23.03.2022 07:33:49 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Bürgermeisterwahl Eintragung als Rückkehrer 99128016060001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Engagement & Beteiligung Engagement & Hobby NULL Land, Kommunal Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10146 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1369 NULL 05.10.2019 14:38:15 10.12.2020 15:51:25 2/3 NULL EU-Richtlinie 2005/36/EG [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0036:DE:HTML] EU-Richtlinie, Richtlinie 2005/36/EG EU-Richtlinie, EU-Richtlinie NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Certificate of good standing 99018033000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden NULL NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Querschnitt Unternehmen Querschnitt Bund, Land, Kommunal Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr Städteregion Aachen, Kreis, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr 10574 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1370 NULL 05.10.2019 14:38:15 10.12.2020 15:51:25 2/3 NULL EU-Richtlinie 2005/36/EG [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0036:DE:HTML] Richtlinie 2005/36/EG, EU-Richtlinie EU-Richtlinie, EU-Richtlinie NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Certificate of good standing Ausstellung 99018033012000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden NULL NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Querschnitt Unternehmen Querschnitt Bund, Land, Kommunal Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr Städteregion Aachen, Kreis, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr 10574 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1402 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.05.2022 10:05:21 2/3 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Daueraufenhaltskarte 99010015000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kreis NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Kommunal Ausländerbehörde Kommunal Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen: Leika-Leistung Daueraufenhaltskarte 10596 Start bundesweiter Roll-out 01.08.2020 00:00:00 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 01.10.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1403 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.05.2022 10:05:21 2/3 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Daueraufenhaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern 99010015012001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kreis NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Kommunal Ausländerbehörde Kommunal Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen: Leika-Leistung Daueraufenhaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern 10596 Start bundesweiter Roll-out 01.08.2020 00:00:00 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 01.10.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1404 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.05.2022 10:05:05 2/3 NULL § 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html] Aufenthaltsgesetz AufenthG NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Daueraufenthalt-EG 99010002000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kreis NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Aufenthaltstitel offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Bund, Land, Kommunal Ausländerbehörde Kommunal Ausländerbehörde Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltstitel: Leika-Leistung Daueraufenthalt-EG 10255 Start bundesweiter Roll-out 01.08.2020 00:00:00 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 01.10.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1405 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.05.2022 10:05:05 2/3 NULL § 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html] Aufenthaltsgesetz AufenthG NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Daueraufenthalt-EG Erlaubnis 99010002005000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kreis NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Aufenthaltstitel offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung Bund, Land, Kommunal Ausländerbehörde Kommunal Ausländerbehörde Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Aufenthaltstitel: OZG-Leistung Aufenthaltstitel: Leika-Leistung Daueraufenthalt-EG Erlaubnis 10255 Start bundesweiter Roll-out 01.08.2020 00:00:00 01.01.2021 00:00:00 01.09.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 01.10.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1407 NULL 05.10.2019 14:38:15 01.02.2021 13:59:48 4 NULL NULL Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSchG NRW NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Denkmaleigenschaft 99033004000000 NULL

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

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Wenn ein Gebäude hinsichtlich seiner Denkmalwürdigkeit untersucht werden soll, so kann die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der Stadt Hilden als Untere Denkmalbehörde schriftlich und formlos mit einer Begründung beantragt werden.

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Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.

Was sind Denkmale?

  1. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
  2. Baudenkmäler sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
  3. Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straße und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen, und zwar auch dann, wenn keine der dazugehörigen baulichen Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
  4. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn Sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
  5. Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
  6. Welterbestätten sind sind Denkmäler, Ensembles oder Stätten, die nach den Artikeln 1 und 11 Absatz 2 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (BGBI. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt eingetragen sind.
  7. Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler, sofern sie nicht Bodendenkmäler sind.
  8. Auf Archivgut nach § 2 Abs.3 des Archivgesetzes Nordrheinwestfalen vom 16.März 2019 (GV.NRW. S 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16.09.2014 (GV.NRW.S.603) geändert worden ist, finden die Vorschiften des DSchG NRW keine Anwendung.

Der Antrag auf Untersuchung des Denkmalwertes ist schriftlich mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.

Dazu gehören folgende Unterlagen, falls vorhanden:

  • historische Fotos und Zeichnungen
  • aktuelle Fotos und Zeichnungen
  • Angaben zur Geschichte des Gebäudes wie Entstehungsjahr, Auflistung der ehemaligen Eigentümer und Nutzung, etc.

Sie müssen Eigentümer/in des voraussichtlichen Denkmals sein oder eine bevollmächtigte beziehungsweise vertretungsbefugte Person.

Die Untersuchung des Denkmalwertes ist gebührenfrei.
Die Eintragung in die Denkmalliste ist ebenso gebührenfrei.


Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.

  • Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit nach Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes, hier: Landschaftsverband Rheinland.
  • Teilt die Untere Denkmalbehörde der Eigentümerin oder dem Eigentümer die Absicht der Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens mit, so unterliegt das Objekt dem sofortigen vorläufigen Denkmalschutz. 
  • Der Eigentümer wird mittels Anhörung über die beabsichtigte endgültige Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert.
  • Die endgültige Eintragung erfolgt mittels eines Bescheides.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

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Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.

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Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/MV/108384141/13071

Stadt Hilden Untere Denkmalbehörde IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. denkmal@hilden.de NULL 02103-7285428 NULL +49 2103 72-1428 NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalverzeichnis/-liste offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Denkmaleigenschaft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Denkmaleigenschaft (Reifegrad: 3) Kommunal Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10526 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1408 denkmaleigenschaft0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:35:07 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Denkmaleigenschaft Feststellung 99033004037000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalverzeichnis/-liste offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Denkmaleigenschaft Feststellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Denkmaleigenschaft Feststellung (Reifegrad: 3) Kommunal Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Obere Denkmalbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Denkmaleigenschaft Feststellung 10526 Umsetzung NRW 01.01.2020 00:00:00 25.11.2020 00:00:00 15.12.2021 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1409 NULL 05.10.2019 14:38:15 22.06.2021 13:19:07 4 NULL

Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Richtlinien der Stadt Hilden über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/Denkmalpflege.

NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Denkmalförderung 99033001000000 NULL

Förderung von baudenkmalpflegerischen Maßnahmen an Denkmälern.

Denkmal, Förderung, Zuschuss

Im Rahmen eines pauschalierten Geldbetrages können baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern bezuschusst werden.

NULL

Durch Zuschüsse werden durch das Land NRW und die Stadt Hilden kleinere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern gefördert. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerungen, Dacheindeckungen, der Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals.
Gefördert werden grundsätzlich nur Maßnahmen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden. In begründeten Fällen können die Antragstellenden vor Beginn und Beauftragung der geplanten Maßnahme einen Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn stellen.

  • Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird und dass die im notwendigen Antrag (einschließlich der Anlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
  • Kopie der Erlaubnis nach §9 DSchG (bei genehmigungs-/erlaubnispflichtigen Maßnahmen) der Unteren Denkmalbehörde bzw. der Baugenehmigung
  • Bauzeichungen, aus denen Baubestand und Änderungen ersichtlich sind (hierzu zählen Grundrisse, Ansichten, Schnitte nach Bedarf sowie Zeichnungen oder Fotos von Fenstern und Türen im geeigneten Maßstab)
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme, aus dem auch die Materialwahl erkennbar ist

evtl. Erlaubnis nach § 9 DSchG

NULL NULL NULL NULL NULL NULL

Ab dem Jahre 2025 stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung, so dass eine Zuschussgewährung derzeit nicht möglich ist.

NULL Stadt Hilden IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. bauverwaltung@hilden.de NULL +49 2103 72-601 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalförderung offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 0) Land, Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10524 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1410 denkmalfoerderung0 05.10.2019 14:38:15 22.06.2021 13:27:17 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Denkmalförderung Bewilligung 99033001017000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalförderung offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung Bewilligung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung Bewilligung (Reifegrad: 0) Land, Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung Bewilligung 10524 Konzeption NRW 01.01.2020 00:00:00 25.11.2020 00:00:00 15.12.2021 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1413 denkmaleigenschaft0 05.10.2019 14:38:15 01.02.2021 14:02:42 4 NULL Denkmalschutzgesetz NRW Denkmalschutzgesetz NRW NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Angaben zum Denkmal 99033003000000 NULL Angaben zu einem eingetragenen Denkmal werden in der Denkmalliste aufgeführt.  Denkmalliste

Die Denkmalliste wird bei der Stadt Hilden geführt. Darin sind alle Gebäude und Anlagen aufgelistet, die in Hilden unter Denkmalschutz stehen. Auch werden unter der Denkmalliste die Denkmalbereichssatzungen und die Erhaltungssatzungen aufgeführt.

Die Denkmalliste kann im Internet von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden.

Soweit es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen.

NULL

Die Denkmalliste gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil A: die Liste der Baudenkmäler,
  • Teil B: die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler,
  • Teil C: die Liste der beweglichen Denkmäler und
  • Teil D: die Liste der Denkmalbereiche, die durch Satzung, Bebauungsplan oder ordnungsbehördliche Verordnung den Vorschriften des Denkmalschutzes unterliegen.
Die Denkmalbereiche sind in ihren Begrenzungen im Geoportal der Stadt Hilden digitalisiert und georeferenziert dargestellt. Sie sind in der Liste geführt.

Die Denkmalliste wird in digitaler Form mit in jedem Teil der Liste fortlaufender Nummerierung geführt. Für jedes Denkmal ist ein eigener Datensatz angelegt. Die Liste wird bei der Stadt Hilden geführt. Darin sind alle Gebäude und Anlagen aufgelistet, die in Hilden unter Denkmalschutz stehen. Auch werden unter der Denkmalliste die Denkmalbereichssatzungen und die Erhaltungssatzungen aufgeführt. Im Internet kann die Denkmalliste von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden. Soweit es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist ein berechtigtes Interesse darzulegen.

Die Angaben zu einem eingetragenen Denkmal werden bei der Unteren Denkmalbehörde in der Denkmalliste geführt.
Die Denkmalliste ist aktuell und enthält folgende Angaben:

  1. die eindeutige Nummerierung des Denkmals, bestehend aus einer Kombination des amtlichen Gemeindeschlüssels und einer von der Gemeinde vergebenen laufenden Nummer,
  2. die Kurzbezeichnung des Denkmals,
  3. die lagemäßige Bezeichnung des Denkmals mit der Zuordnung zum Flurstück oder der Adresse (Gemeinde, Straßenname und Hausnummernbezeichnung),
  4. die Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals in Text, Bild und Plan; die Bildauswahl, sowie bei ortsfesten Bau- und Bodendenkmälern die Auswahl des Planmaterials, soll mit parzellenscharfer Abgrenzung und mit Blick auf die Anforderungen unter Nummer 3 und 5 erfolgen und diese hinreichend unterstützen,
  5. die Begründung der Denkmaleigenschaft anhand der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.
  6. den Tag der Eintragung des Denkmals

Diese Angaben unterliegen teilweise dem Datenschutz und sind nicht öffentlich einsehbar.

keine

NULL keine NULL NULL NULL keine NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. denkmal@hilden.de NULL 02103-7285428 NULL +49 2103 72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalverzeichnis/-liste offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal (Reifegrad: 3) Kommunal Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal 10526 Umsetzung NRW 01.01.2020 00:00:00 25.11.2020 00:00:00 15.12.2021 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1414 denkmaleigenschaft0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:35:07 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Angaben zum Denkmal Aufnahme 99033003034000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalverzeichnis/-liste offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Aufnahme (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Aufnahme (Reifegrad: 3) Kommunal Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Obere Denkmalbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Aufnahme 10526 Umsetzung NRW 01.01.2020 00:00:00 25.11.2020 00:00:00 15.12.2021 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1415 denkmaleigenschaft0 05.10.2019 14:38:15 11.05.2022 12:35:07 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Angaben zum Denkmal Auskunft 99033003023000 NULL

Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

NULL NULL NULL

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale

NULL NULL

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

NULL NULL Antrag (PDF generiert) NULL NULL

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/MV/122618871/130030000000

Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Denkmalverzeichnis/-liste offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Auskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Auskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Auskunft (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Auskunft (Reifegrad: 3) Kommunal Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde Land Obere Denkmalbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Denkmalverzeichnis/-liste: Leika-Leistung Angaben zum Denkmal Auskunft 10526 Umsetzung NRW 01.01.2020 00:00:00 25.11.2020 00:00:00 15.12.2021 00:00:00 01.08.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1421 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.11.2020 14:08:30 NULL

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz

Staatsangehörigkeitsgesetz  StAG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Deutsche Staatsangehörigkeit 99099008000000 NULL NULL deutsche Staatsangehörigkeit, Nachweis Deutscher, Staatsangehörigkeitsausweis

  • Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann. 
  • Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. 
  • Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

NULL

Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen. 

Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de

Wichtig! Für Antragstellende, die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):

Unterlagen über Abstammung und Personenstand:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunden,
  • Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen

Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Einbürgerungsurkunden,
  • Verleihungsurkunden,
  • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
  • Ernennungsurkunden eines Beamten oder einer Beamtin,
  • Spätaussiedlerbescheinigungen,
  • Staatsangehörigkeitsausweise,
  • Reisepässe,
  • Personalausweise,
  • Meldebestätigungen,
  • Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
  • Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter,
  • etc.

Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:

  • z. B. alte Ausweispapiere,
  • alte Militärnachweise,
  • Staatsangehörigkeitsurkunden,
  • etc.

Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

NULL

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro. 
  • Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 38,00 Euro erhoben.

NULL NULL NULL NULL NULL NULL

Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Das Bürgerbüro nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Kreis weiter.

Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. einbuergerung@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1344 NULL NULL NULL Freigabe Final Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung NULL Bund, Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10259 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1422 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.11.2020 14:08:30 2/3 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Deutsche Staatsangehörigkeit Ausstellung einer Bescheinigung über das Nichtbestehen unabhängig vom Feststellungsverfahren 99099008012001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Die LeiKa gibt es nicht mehr (CS 23.11.2022)
Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung NULL Bund, Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10259 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1423 KreisMeDeutscheStaatsangehoerigkeit0 05.10.2019 14:38:15 17.11.2020 14:08:30 1, 2/3 NULL

§ 30 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsge-setz (StAG)

NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag 99099008037001 NULL

Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Staatsangehörigkeitsausweis, Staatsangehörigkeitsrecht, Deutsche Vorfahren, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsurkunde, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsbehörde

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit fest, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse glaubhaft gemacht wird. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse besteht, wenn

  • bestimmte Zweifel deutscher öffentlicher Stellen (Behörden oder Gerichte) am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zu klären sind oder
  • ganz ausnahmsweise ein besonderer urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten erforderlich ist.

Die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde ist gebührenpflichtig. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.
Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

  • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
  • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
  • Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
    • deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
    • Einbürgerungsurkunden,
    • Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
    • Spätaussiedlerbescheinigungen,
    • Vertriebenenausweise,
    • Registrierscheine,
    • Flüchtlingsausweise,
    • Ernennungsurkunden (bei Beamten),
    • Staatsangehörigkeitsausweise,
    • Heimatscheine,
    • Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
  • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).

Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR

Bemerkung: Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an. Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.

Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular. Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun. Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Formular FormSolutions

Informationsangebot des Bundesverwaltungsamtes

  • Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
  • Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
  • In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen!

Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung NULL Bund, Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10259 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1424 NULL 05.10.2019 14:38:15 17.11.2020 14:08:30 2/3 NULL

§ 29 Absatz 5 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Staatsangehörigkeitsgesetz StAG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens für Kinder ausländischer Eltern nach § 4 Absatz 3 StAG, bzw. § 40b StAG 99099008037005 NULL

Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen

Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit Feststellung, Optionspflicht Nichtbestehen, Optionsverfahren, Mehrstaatigkeit, Optionspflicht Befreiung, Staatsangehörigkeitsbehörde, Staatsangehörigkeit doppelte, Staatsangehörigkeit Fortbestand, Optionspflicht Absehen, Staatsangehörigkeit Nachweis

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
  • Grundsätzlich müssen Personen, die neben der (mit ihrer Geburt in Deutschland erworbenen) deutschen Staatsangehörigkeit weitere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen, nach Vollendung des 21. Lebensjahres erklären, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen (Optionspflicht). Der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Vor Vollendung des 21. Lebensjahres kann die Befreiung von der Optionspflicht und die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden.
  • Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem fest, wenn die antragstellende Person in Deutschland aufgewachsen ist, das heißt:
    • acht Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte oder hat,
    • sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht hat,
    • über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder
    • neben der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nur Staatsangehörigkeiten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz erworben hat.
  • Mit der Feststellung des Nichtbestehens der Optionspflicht muss ein Optionsverfahren nicht durchgeführt werden und die deutsche Staatsangehörigkeit kann unter Beibehaltung der anderen Staatsangehörigkeiten fortbestehen.
  • Die Feststellung ergeht gebührenfrei mit einem schriftlichen Bescheid.

Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht

Da der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten nur in Ausnahmefällen möglich ist, müssen Sie, wenn Sie neben der mit Ihrer Geburt in Deutschland erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, grundsätzlich nach Vollendung des 21. Lebensjahres erklären, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen (Optionsverfahren).

Sie können bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres einen verbindlichen amtlichen Nachweis beantragen, dass Sie in Deutschland nicht optionspflichtig sind und nach Vollendung Ihres 21. Lebensjahres nicht erklären müssen, ob Sie von Ihren mit Ihrer Geburt in Deutschland erworbenen Staatsangehörigkeiten die deutsche Staatsangehörigkeit oder die ausländischen Staatsangehörigkeiten behalten wollen.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem fest, wenn Sie in Deutschland aufgewachsen sind. Als „in Deutschland aufgewachsen“ gelten Sie, wenn Sie

  • acht Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder hatten,
  • sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht haben,
  • über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder
  • neben der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nur Staatsangehörigkeiten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz erworben haben.

Gibt die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihrem Antrag statt, erteilt Sie Ihnen darüber einen schriftlichen Bescheid. Sie brauchen dann weiter nichts zu tun und behalten die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn Sie Ihre ausländischen Staatsangehörigkeiten nicht aufgeben.

Besitzen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, ist für öffentliche Stellen in Deutschland offenkundig, dass Sie nicht optionspflichtig sind. Sie sollten dann prüfen, ob Sie wirklich Veranlassung haben, die Feststellung trotzdem zu beantragen.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (gültiger deutscher Pass oder Personalausweis)
  • Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und den gegenwärtigen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsausweis
  • Nachweise über den Besitz der ausländischen Staatsangehörigkeiten: ausländische Ausweisdokumente (Reisepass, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen), gegebenenfalls auch für die Eltern
  • Nachweise für das Nichtbestehen einer Optionspflicht:
    • Schulzeugnisse, die belegen, dass die antragstellende Person mindestens sechs Jahre lang in Deutschland zur Schule gegangen ist oder
    • Zeugnisse über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie haben zusätzlich zu mindestens einer durch Abstammung von Ihren Eltern begründeten ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
  • Sie sind gegenwärtig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit; sie darf nicht nach Ihrer Geburt beispielsweise durch Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
  • Sie gelten als „in Deutschland aufgewachsen“, das heißt,
    • Sie haben oder hatten Ihren Lebensmittelpunkt acht Jahre lang in Deutschland,
    • Sie haben in Deutschland sechs Jahre lang eine Schule besucht,
    • Sie haben hier einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder
    • Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit nur eine EU-Staatsangehörigkeit oder die der Schweiz

Die Feststellungsentscheidung ist gebührenfrei.

Die Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte (siehe Link zum Bundesverwaltungsamt) oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen benötigten Nachweisen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun. Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück. Wird festgestellt, dass Sie nicht optionspflichtig sind, wird Ihnen ein Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt.

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben, der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und den aktuelle Kapazitäten der Staatsangehörigkeitsbehörde ab.

Der Bescheid über den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit (Nichtbestehen einer Optionspflicht) wird einmalig erteilt und sollte daher sicher und dauerhaft aufbewahrt werden. Er wird nicht neu ausgestellt, wenn er verloren geht.

NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. buergerbuero@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1777 NULL NULL NULL Freigabe Final Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Einwanderung Ein- & Auswanderung NULL Bund, Kommunal Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10259 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
1425 KreisMeDeutscheStaatsangehoerigkeit0 05.10.2019 14:38:15 17.11.2020 14:08:30 1,2/3 NULL
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NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag 99099008037003 NULL

Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

Staatsangehörigkeitsrecht, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Bescheinigung, Staatsangehörigkeitsbehörde

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
  • Eine Negativbescheinigung wird ausgestellt, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellt.
  • Die Staatsangehörigkeitsbehörde bescheinigt das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn ein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen werden kann.
  • Ein berechtigtes Feststellungsinteresse liegt vor, wenn zur Vorlage bei ausländischen Behörden (beispielsweise im Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat der Eltern) oder bei der Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland ein amtlicher Nachweis darüber benötigt wird, dass während des Aufenthalts in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde (insbesondere weder durch Geburt in Deutschland noch durch Einbürgerung oder Erklärung).
  • Die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde ist gebührenpflichtig.

Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).

Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
  • Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
    • Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
    • wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
    • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
    • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
    • Adoptionsunterlagen,
    • Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.
  • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

(für die Feststellungsentscheidung) 51 EUR

Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.

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Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen. Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular. Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein. Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


FormSolutions

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  • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
  • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
  • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

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Stadt Hilden II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

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