Leika

#LeiKa-ID Daten Leika Referenz Erstellt am Geändert am LeiKa Typ Efa-Leistung Rechtsgrundlage Gesetze Gesetzeskürzel Rechtsbehelf SDG1 SDG2 Zuständigkeiten von OZG übernehmen Ministerien Land von OZG übernehmen Fachlichkeiten von OZG übernehmen Regelung von OZG übernehmen Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen Notizen Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen Leika Bezeichnung LeiKa-ID Beschreibung Beschreibung bürgernahem Sprache Begriffe Im Kontext Informationen Kurztext Teaser Volltext Unterlagen Voraussetzungen Kosten Verfahrensablauf Bearbeitungsdauer Fristen Formulare Weiterfuehrende Informationen Hinweise und Besonderheiten Interne Information Behörde Amt und Sachgebiet Öffnungszeiten Straße Hausnummer PLZ Ort OEPNV Barrierefreiheit Zentraler Email Kontakt Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Fax Kontakt Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Zentraler Telefon Kontakt Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen Ansprechpartner im Portal anzeigen Intern Stand Intern Status OZG Leistung Status Priorität Lage Themenfeld Online Dienste Zustaendigkeiten Fachlichkeiten Regelungskompetenz Regelungskompetenz Fachlichkeiten Regelungskompetenz Ministerien Land Relevant bei folgenden Grössenklassen Stichwörter Ministerien Land OZG Umsetzungsprojekte Veröffentlichte Umsetzungsprojekte OZG-ID Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW Konzeption NRW Umsetzung NRW Pilotierung NRW Start Roll-Out NRW Start Bundesweiter Roll-Out FIM Typ Beschreibung FIM Status Beschreibung FIM Typ Stammdatenfelder FIM Status Stammdatenfelder FIM Typ Stammprozess FIM Status Stammprozess FIM Typ Referenzdatenfelder FIM Status Referenzdatenfelder FIM Typ Referenzprozess FIM Status Referenzprozess
9525 NULL 08.07.2021 12:40:10 11.05.2022 12:39:14 1 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Tiergehege "Tierschutz in Stalleinrichtungen" für den Betrieb Entzug 77000000006413 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Kreis NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Tiergehege Anzeige offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen NULL Kommunal Forstamt, Umweltamt Land Untere Naturschutzbehörde Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 10544 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9528 NULL 09.07.2021 10:48:16 22.04.2022 10:15:06 1 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Umsatzsteuer Erstattung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder 99102021039001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Steuern & Abgaben Steuern & Zoll Bund, Land, Kommunal Stadtkasse, Steueramt Bund, Land Ministerium der Finanzen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium der Finanzen 10372 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9529 NULL 09.07.2021 10:48:53 22.04.2022 10:15:06 1 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Umsatzsteuer Erstattung für internationale Organisationen und deren Mitglieder 99102021039002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Steuern & Abgaben Steuern & Zoll Bund, Land, Kommunal Stadtkasse, Steueramt Bund, Land Ministerium der Finanzen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium der Finanzen 10372 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9531 NULL 09.07.2021 10:50:15 22.04.2022 10:15:06 1 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder 99102149022001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Steuern & Abgaben Steuern & Zoll Bund, Land, Kommunal Stadtkasse, Steueramt Bund, Land Ministerium der Finanzen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium der Finanzen 10372 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9532 NULL 09.07.2021 10:50:49 22.04.2022 10:15:06 1 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder 99102149022002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Querschnittliche Leistungen im Bereich Steuern & Zoll offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Steuern & Abgaben Steuern & Zoll Bund, Land, Kommunal Stadtkasse, Steueramt Bund, Land Ministerium der Finanzen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium der Finanzen 10372 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9572 NULL 04.08.2021 08:28:20 04.08.2021 08:36:16 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Baubeginn Anzeige 77000000003477 NULL

  • Wenn Sie ein genehmigtes Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies 8 Tage vor geplanten Baubeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
  • Nutzen Sie hierfür das Formblatt, das Sie mit der Baugenehmigung zugesandt bekommen haben. Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.

NULL

  • Der Baubeginn eines Vorhabens ist 8 Tage vor geplanten Baubeginn auf dem mit der Baugenehmigung zugesandten Formblatt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
  • Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Durch die rechtzeitige Anzeige des Baubeginns hat die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit, um zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Baubeginn vorliegen  und ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.
  • Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Stilllegung der Baustelle anordnen.
  • Fehlen vor Baubeginn die angeforderten Unterlagen und Angaben, so werden diese gebührenpflichtig nachgefordert. Ebenso wird geprüft, ob die Stilllegung der Baustelle erfolgen muss. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn die bautechnischen Nachweise fehlen, die Absteckung des Gebäudes nicht nachgewiesen worden ist oder keine qualifizierte Bauleiterin bzw. kein qualifizierter Bauleiter benannt wurde.

NULL NULL

  • Vollständig ausgefüllte Baubeginnanzeige.
  • Erfüllung sämtlicher Auflagen, die gesetzlich zum Baubeginn gefordert sind. In Hilden werden diese i.d.R. als Auflagen und Hinweise in die Baugenehmigung aufgenommen.

Je nach Vorhaben sind dies beispielsweise:

  • ggf. Bescheinigung Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • ggf. Bescheinigung Brandschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • immer: Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Bauleiter/in)

Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
  • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

keine NULL NULL

8 Tage vor Baubeginn ist die Anzeige einzureichen

Mit der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung übersandte Vordrucke

  • Baubeginnanzeige
  • Übereinstimmungserklärung

Die Übersendung kann auch per Mail erfolgen.

NULL

Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.

NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. bauaufsicht@hilden.de NULL NULL NULL 02103-72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Bauvorbescheid und Baugenehmigung offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen NULL Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10519 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9573 baugenehmigung0 04.08.2021 08:34:57 04.08.2021 08:36:16 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze 99012008001002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Bauvorbescheid und Baugenehmigung offline (noch nicht in Betrieb) 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen NULL Kommunal Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 10519 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9575 grundstTeilungGenehmigung0 04.08.2021 10:47:41 11.05.2022 12:39:16 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung 99123015035000 NULL

  • Wenn Sie die Teilung eines bebauten Grundstücks beabsichtigen müssen Sie einen Teilungsantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
  • Ein Grundstück gilt als bebaut, sobald sich Gebäude auf diesen befindet. dazu gehören auch Garagen, Abstellgebäude, Stallgebäude u.ä.
  • Das Grundstück gilt auch als bebaut, wenn dort bereits ein Fundament oder ein Keller errichtet wurde.

NULL
  • Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, ist dazu eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich.
  • Ein Grundstück ist bebaut, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).
  • Die Teilungsgenehmigung dient der präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten.
  • Auch wird die Einhaltung des Planungsrechtes geprüft.
NULL

Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, so ist dazu eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich. Bebaut ist ein Grundstück, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).

Die Teilungsgenehmigung dient der präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten. 

Auf die Erteilung der Teilungsgenehmigung besteht daher ein Anspruch, wenn durch die Teilung nicht eine bauliche Situation entsteht, die den Vorgaben der BauO NRW 2018 (bzw. den auf der Basis der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften) widerspricht.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Teilung das Bauplanungsrecht und die Festsetzungen eines ggf. vorhandenen Bebauungsplanes entgegen stehen.

In der Praxis stehen häufig fehlende Abstandsflächen einer Teilungsgenehmigung entgegen, aber auch das Erfordernis der Erschließung, der Wegfall der erforderlichen/nachgewiesenen Stellplätze, der Wegfall des notwendigen Kinderspielplatzes oder Brandschutzvorschriften können die Teilung eines Grundstückes ausschließen. Einzelne Ablehnungsgründe wären z.B.

  • Anschluss eines Gebäudes an eine öffentliche Verkehrsfläche wird unterbrochen (Erschließung),
  • Anordnung eines Gebäudes auf nur einem Grundstück wird aufgehoben,
  • Abstandsflächen liegen nicht mehr auf dem Baugrundstück selbst,
  • Mindestabstände für bestimmte bauliche Anlagen werden reduziert,
  • Mindestabstand der Gebäudeabschlusswand eines Gebäudes mit Öffnungen wird unterschritten.

Im Falle solcher bauordnungsrechtlichen Verstöße sind diese vor dem Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen. Dies gilt auch für Verstöße gegen das Bauplanungsrecht oder einen Bebauungsplan.

Dem Antrag ist in zweifacher Ausfertigung ein Lageplan (§3 BauPrüfVO) im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, beizufügen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt und beurkundet werden.
Der Lageplan muss enthalten:

  1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks nach Norden ausgerichtet,
  2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers des zu teilenden Grundstücks,
  3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks,
  4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie),
  5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
  6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
  7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.

Soweit es zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist, sind Bauzeichnungen (§4 BauPrüfVO) zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück beizufügen.

NULL Nach Anzahl der bebauten Grundstücke gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW NULL NULL NULL Antrag auf Grundstücksteilung (vgl. Leistung Grundstücksteilung Genehmigung) NULL NULL NULL Stadt Hilden IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. bauaufsicht@hilden.de NULL NULL NULL 02103-72-0 NULL NULL NULL Freigabe Final Grundstücksteilungsgenehmigung offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen NULL Land, Kommunal Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde Land Untere Baubehörde, Obere Baubehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung 10534 Umsetzung NRW 01.01.2019 00:00:00 22.05.2019 00:00:00 08.07.2021 00:00:00 16.08.2021 00:00:00 01.06.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9576 NULL 04.08.2021 12:28:36 21.04.2022 07:16:15 4 NULL NULL 1 1 1 1 1 1 1 Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 99012020178001 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Unbearbeitet Bauvorhabensankündigung offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Bauen & Immobilien Bauen & Wohnen Land Ordnungsamt, Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt Land, Kommunal Untere Baubehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Städteregion Aachen, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorhabensankündigung: Leika-Leistung Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 10521 Konzeption NRW 01.01.2019 00:00:00 22.05.2019 00:00:00 08.07.2021 00:00:00 16.08.2021 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
96 NULL 05.10.2019 14:38:15 07.02.2022 11:20:25 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 NULL 1 allgemeinbildende Schulen 99088003000000 NULL

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule anmelden

Fachabitur (Fachhochschulreife), Fachabitur, Fachhochschulreife, Schulamt

Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg. Sie vermitteln Allgemeinwissen. Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

NULL NULL

Unterschiedlich je nach Schulform

NULL

keine

NULL NULL NULL

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

NULL NULL NULL Stadt Hilden III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. Schulverwaltung@hilden.de NULL NULL NULL +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 NULL NULL NULL Freigabe Final Bildungszugang online 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Studium Bildung OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen (Reifegrad: 3) Land, Kommunal Schulverwaltungsamt Bund, Land Ministerium für Schule und Bildung Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal Ministerium für Schule und Bildung Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Digitales Bürgerbüro Paderborn 10746 Konzeption NRW 01.03.2020 00:00:00 01.07.2020 00:00:00 01.05.2021 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 01.11.2022 00:00:00 NULL Freigegeben nicht vorgesehen nicht vorgesehen Freigegeben nicht vorgesehen
960 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.04.2022 19:11:10 2/3 NULL § 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 99015018000000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL nicht zutreffend NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (Reifegrad: 0) Bund, Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 10211 Umsetzung NRW 01.01.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.09.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
961 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.04.2022 19:11:10 2/3 NULL § 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung 99015018148000 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL nicht zutreffend NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung (Reifegrad: 0) Bund, Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung 10211 Umsetzung NRW 01.01.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.09.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
962 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.04.2022 19:11:10 2/3 NULL § 102 Absatz 3 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Arbeitgeber 99015018148002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL nicht zutreffend NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Arbeitgeber (Reifegrad: 0) Bund, Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Arbeitgeber 10211 Umsetzung NRW 01.01.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.09.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
963 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.04.2022 19:11:10 2/3 NULL § 102 Absatz 3 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen 99015018148004 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL nicht zutreffend NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen (Reifegrad: 0) Bund, Land, Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen 10211 Umsetzung NRW 01.01.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.09.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
964 NULL 05.10.2019 14:38:15 11.04.2022 19:11:10 2/3 NULL § 102 Absatz 3 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) [http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX NULL 1 1 1 1 1 1 1 1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Träger von Integrationsfachdiensten und -projekten 99015018148003 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL nicht zutreffend NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben offline (noch nicht in Betrieb) 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW Behinderung Gesundheit OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Träger von Integrationsfachdiensten und -projekten (Reifegrad: 0) Bund, Kommunal Sozialamt, Landschaftsverbände Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: OZG-Leistung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leika-Leistung Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für Träger von Integrationsfachdiensten und -projekten 10211 Umsetzung NRW 01.01.2021 00:00:00 01.07.2021 00:00:00 01.12.2021 00:00:00 01.09.2022 00:00:00 01.12.2022 00:00:00 In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
965 begruendungLebenspartBeurk0 05.10.2019 14:38:15 20.01.2021 12:28:51 2/3 NULL
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Personenstandsgesetz PStG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz 99079002026001 Eine im Ausland erfolgte Lebenspartnerschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen kann beim zuständigen duetschen Standesamt nachbeurkundet werden.

im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

Erstregistrierung, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Ehe für alle, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Heirat, Hochzeit, Verpartnerung, Verpartnern, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Trauung, Urkunde, Ausland, Auslandstrauung, Auslandsehe, Auslandsheirat, Auslandsverpartnerung, Verpartnern im Ausland

Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird.

Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

  • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:

  • die Geburtsurkunden

bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:

  • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:

  • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften – zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften

im Falle einer früheren Ehe:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
  • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
  • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Lebenspartner
  • sind beide verstorben:
    • deren Eltern und
    • deren Kinder

Nachbeurkundung 110,- €

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In FormSolutions nichts gefunden

NULL NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Eheschließung Familie & Kind NULL Kommunal Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz 10028 Inbetriebnahme NRW 02.03.2020 00:00:00 01.08.2020 00:00:00 01.04.2021 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9659 NULL 18.08.2021 15:05:45 19.08.2021 00:48:09 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 1 NULL 1 Glücksspiel veranstalten Erlaubnis Betrieb einer Wettvermittlungsstelle 99089027005003 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Veranstaltungserlaubnis offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Veranstaltungen Unternehmensführung & -entwicklung NULL Kommunal Ordnungsamt Bund, Land Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10349 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
966 begruendungLebenspartBeurk0 05.10.2019 14:38:15 08.02.2021 09:32:15 2/3 NULL § 35 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__35.html] Personenstandsgesetz PStG NULL 1 1 1 1 1 1 1 NULL 1 Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz 99079002026002 Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft von deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag nachbeurkundet werden.

im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen

Erstregistrierung, Erstbeurkundung, Ausland, Auslandsehe, Auslandsheirat, Auslandstrauung, Auslandsverpartnerung, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Ehe für alle, Heirat, Hochzeit, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Lebenspartnerschaftsurkunde, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Trauung, Urkunde, Verpartnerung, Verpartnern, Verpartnern im Ausland

Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher mit Inlandswohnsitz Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden

antragsberechtigt für die Beurkundung:

  • Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
  • falls beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

auf Antrag kann Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden wird die Lebenspartnerschaftsurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten Lebenspartnerschaftsurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig

Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie dies in Deutschland beurkunden lassen.

Wenn Sie als Deutscher oder Deutsche im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkunden lassen. Antragsberechtigt sind Sie als Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen. Sollten beide verstorben sein, sind deren Eltern und Kinder antragsberechtigt. Aus dem Lebenspartnerschaftsregister können Sie sich sodann Urkunden und beglaubigte Auszüge ausstellen lassen. Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen, Lebenspartnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen

bei Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen in Deutschland: die Geburtsurkunden

bei Geburt der Lebenspartner im Ausland: die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft: Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften

im Falle einer früheren Ehe: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk") gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss rechtsgültig begründet worden sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige,
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinnen oder ausländische Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Lebenspartner beziehungsweise jede Lebenspartnerin
  • sind beide verstorben: deren Eltern und deren Kinder

Nachbeurkundung 110,- EUR

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Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

NULL NULL Stadt Hilden II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde offline (noch nicht in Betrieb) 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Eheschließung Familie & Kind NULL Kommunal Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum Bund kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde: Leika-Leistung Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz 10028 Inbetriebnahme NRW 02.03.2020 00:00:00 01.08.2020 00:00:00 01.04.2021 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 01.04.2022 00:00:00 NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9660 betriebWettvermStelle0 18.08.2021 15:06:42 19.08.2021 00:48:18 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 NULL 1 Glücksspiel veranstalten Erlaubnis Änderung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle 99089027005005 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden nicht zutreffend NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Zugeordnet Veranstaltungserlaubnis offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Veranstaltungen Unternehmensführung & -entwicklung NULL Kommunal Ordnungsamt Bund, Land Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10349 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit
9661 spielhallen0 18.08.2021 15:07:32 19.08.2021 00:48:10 4 NULL NULL NULL NULL NULL 1 1 1 1 NULL NULL Glücksspiel veranstalten Erlaubnis Sportwetten 99089027005002 NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Stadt Hilden II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten NULL Am Rathaus 1 40721 Hilden Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL NULL Freigabe Final Veranstaltungserlaubnis offline (noch nicht in Betrieb) 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW Veranstaltungen Unternehmensführung & -entwicklung NULL Kommunal Ordnungsamt Bund, Land Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt 10349 NULL NULL In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit In Arbeit