| #LeiKa-ID | Daten Leika Referenz | Erstellt am | Geändert am | LeiKa Typ | Efa-Leistung | Rechtsgrundlage | Gesetze | Gesetzeskürzel | Rechtsbehelf | SDG1 | SDG2 | Zuständigkeiten von OZG übernehmen | Ministerien Land von OZG übernehmen | Fachlichkeiten von OZG übernehmen | Regelung von OZG übernehmen | Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | Notizen | Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | Leika Bezeichnung | LeiKa-ID | Beschreibung | Beschreibung bürgernahem Sprache | Begriffe Im Kontext | Informationen Kurztext | Teaser | Volltext | Unterlagen | Voraussetzungen | Kosten | Verfahrensablauf | Bearbeitungsdauer | Fristen | Formulare | Weiterfuehrende Informationen | Hinweise und Besonderheiten | Interne Information | Behörde | Amt und Sachgebiet | Öffnungszeiten | Straße | Hausnummer | PLZ | Ort | OEPNV | Barrierefreiheit | Zentraler Email Kontakt | Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | Zentraler Fax Kontakt | Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | Zentraler Telefon Kontakt | Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | Ansprechpartner im Portal anzeigen | Intern Stand | Intern Status | OZG Leistung | Status | Priorität | Lage | Themenfeld | Online Dienste | Zustaendigkeiten | Fachlichkeiten | Regelungskompetenz | Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Regelungskompetenz Ministerien Land | Relevant bei folgenden Grössenklassen | Stichwörter | Ministerien Land | OZG Umsetzungsprojekte | Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | OZG-ID | Umsetzungsstatus NRW | Vorbereitung NRW | Konzeption NRW | Umsetzung NRW | Pilotierung NRW | Start Roll-Out NRW | Start Bundesweiter Roll-Out | FIM Typ Beschreibung | FIM Status Beschreibung | FIM Typ Stammdatenfelder | FIM Status Stammdatenfelder | FIM Typ Stammprozess | FIM Status Stammprozess | FIM Typ Referenzdatenfelder | FIM Status Referenzdatenfelder | FIM Typ Referenzprozess | FIM Status Referenzprozess |
| H01001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Beschwerde / Anregung / Vorschlag / Lob | H01001 | NULL |
Wenn Sie mit etwas in der Stadt nicht zufrieden sind, können Sie uns das hier mitteilen. Auch Ideen und Anregungen können Sie hier an uns senden. Wenn Sie mit etwas besonders zufrieden sind, freuen wir uns auch über Ihr Lob. |
Mängelmelder, Kontakt, Kontaktformular, Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, Lob, Schaden, Müll, Reinigung, Störung, Meldung, Belästigung, Laternen, Straße, Lärm, Graffiti, Smog, Beleuchtung, Zeichen, Verkehr, Gehweg, Bürgermeisterbüro, Bauhof, Tiefbau, Grünflächen, Verunreinigung |
Über den Mängelmelder können Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und Lob u.a. zu folgenden Themen mitgeteilt werden:
Die Stadt ist nur für Gemeindestraßen zuständig, nicht für Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. |
Teilen Sie uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und Lob mit. |
Sie können uns hier Beschwerden, Anregungen, Vorschläge,
aber auch Lob mitteilen. Teilen Sie uns beispielsweise mit, wenn Ihnen Schäden oder
auch Graffitis an öffentlichen Einrichtungen auffallen, Sie wilden Müll
bemerken oder Straßenschäden melden wollen. |
Sie können gerne z.B. Bilder beifügen, die Ihr Anliegen näher erläutern. |
NULL | NULL |
Ihr Anliegen wird zentral (im Bürgermeisterbüro)
entgegengenommen und von hier an die zuständige Stelle weitergeleitet. |
NULL | NULL |
Melden Sie Ihre Mängel über den Mängelmelder der Stadt Hilden im Beteiligungsportal NRW. Diesen erreichen Sie über folgenden Link Mängelmelder - Beteiligungsportal NRW. Anregungen, Lob, Kritik und Vorschläge, können Sie uns weiterhin über das Kontaktformular auf unser Homepage mitteilen. |
Störungen der Straßenbeleuchtung
Wenn Störungen innerhalb einer Woche nach Ihrer Meldung nicht beseitigt sind, melden Sie das bitte werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter +49 2103 72-1481 oder +49 2103 72-1484. |
NULL |
|
Stadt Hilden | I-01 Bürgermeisterbüro |
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | buergermeisterbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1103 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H01002 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Wählerverzeichnis | H01002 | NULL |
Im Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind. |
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Europawahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Berichtigung, Einsicht gewähren, Eintragung, als Rückkehrer, von im Ausland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Deutschen, von in Deutschland lebenden Unionsbürgern |
Das Wählerverzeichnis ist eine Grundlage für die Durchführung einer Wahl. Es enthält alle Personen, die bei einer anstehenden Wahl wahlberechtigt sind. |
NULL |
In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin (z.B. § 16 Bundeswahlordnung, § 15 Europawahlordnung) angelegt. Von Amts wegen wird ins Wählerverzeichnis eingetragen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist und in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet ist. Die Wahlberechtigten können in einer bestimmten Frist, üblicherweise an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das Wählerverzeichnis einsehen. Die Einsicht in andere Daten als die zur eigenen Person ist aber nur möglich, wenn mögliche Fehler im Wählerverzeichnis glaubhaft gemacht werden. Wer nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses in eine andere Gemeinde des Wahlgebietes umzieht, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde und wird nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde aufgenommen. Wohnungslose und (sofern wahlberechtigt) Auslandsdeutsche werden nur auf rechtzeitigen Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen. Nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben, können ihr Wahlrecht ausüben. Von Ausnahmefällen abgesehen, können wiederum nur ins Wählerverzeichnis eingetragene Personen einen Wahlschein erhalten. Bei Wahlberechtigten, denen ein Wahlschein ausgestellt wurde (normalerweise für die Briefwahl), wird ein Sperrvermerk ins Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Wahlausübung ohne den Wahlschein ist diesen Personen nicht möglich. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen |
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben. |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich. | wahlamt@hilden.de | NULL | +49 2103 72-404 | NULL | +49 2103 72-1152 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H01003 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Öffentlichkeitsarbeit | H01003 |
Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst die gesamte Kommunikation
zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen,
Bürger*innen über wichtige Themen, Termine und Projekte zu informieren sowie
den Dialog zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu fördern. Die Mitarbeiter*innen
in der Öffentlichkeitsarbeit bereiten Informationen bürgerfreundlich auf,
erstellen dafür beispielweise Broschüren, Flyer oder Videos, kommunizieren und
erklären Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Sie sind Ansprechpartnerinnen
für alle Medien und kommunizieren über die Homepage sowie die städtischen
Social Media-Kanäle, beispielsweise über Bauprojekte, bevorstehende
Veranstaltungen und öffentliche Bekanntmachungen. |
NULL | Presse, Pressearbeit |
Die Öffentlichkeitsarbeit informiert die Bürgerschaft über Projekte und Termine der Verwaltung und ist Ansprechpartnerin für alle Medien. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | I-01 Bürgermeisterbüro |
Mo, Fr: 09 - 12 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | presse@hilden.de | NULL | NULL | NULL | 02103 72-1156 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H20001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
|
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Grundabgaben | H20001 | NULL |
Wenn Sie Grundeigentum haben, müssen Sie hierfür Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen. |
Grundsteuer, Abfallgebühr, Abfallgebühr Festsetzung, Anmeldung Abfallbehälter, Grundsteuer Festsetzung, Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen, Grundsteuer Festsetzung für LuF, Grundsteuermessbetrag, Abmeldung Abfallbehälter, Schmutzwassergebühren, Mülltonnen, Abwassergebühren, Abwasserrückerstattung |
Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der Grundbesitzabgaben steuer-, gebühren- und abgabenpflichtig. Zu den Grundbesitzabgaben zählen neben der Grundsteuer die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- / Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren. |
NULL |
Grundsteuer Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Grundsteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 25 Grundsteuergesetz) festlegt, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird. Für die Erhebung der Grundsteuer sind kraft Gesetz jeweils die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. eines Jahres maßgeblich. Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer weiterhin bis zum 31.12. des Jahres grundsteuerpflichtig. Eine Umschreibung auf den Neueigentümer erfolgt grundsätzlich erst, sobald die entsprechende Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt übermittelt wird. Abfallbeseitigungsgebühren Das Mindestrestmüllvolumen bei Wohngrundstücken beträgt für jede auf dem Grundstück angemeldete Person 15 Liter / Woche, wenn keine Bio-Tonne genutzt wird. Wenn auf dem Grundstück eine / mehrere Bio-Tonne(n) genutzt wird / werden oder die auf dem Grundstück anfallenden organischen Garten- und Küchenabfälle in geeigneter Weise (Lattenkomposter / geschlossene Kompostersysteme) und ausreichender Menge auf dem Grundstück kompostiert werden, ist eine Reduzierung des Mindestrestmüllvolumens je Person bis auf 10 Liter / Woche zulässig. Werden Restmüll- und Biomüllgefäße durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden ausgetauscht oder geliefert, sind diese i.d.R. mit den jeweils aktuellen Müllmarken versehen. Die
"gelbe Tonne" finanziert sich über das Duale System Deutschland. Es
besteht hierzu keine Gebührenpflicht. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt
über die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH. Bestellungen von gelben Tonnen und Änderungen diesbezüglich sind unmittelbar
mit dem Dienstleister RMG abzustimmen. Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren Die Gebühren werden für das Reinigen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage erhoben, sofern die Reinigung durch die Stadt vorgenommen wird. Die Reinigung der Gehwege, ist auf die Eigentümer, der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke, übertragen worden. Vereinzelt gibt es auch Straßen, bei denen die Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege, sondern auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen wurde. Seit
2012 wird neben der Straßenreinigungsgebühr noch eine zusätzliche
Winterdienstgebühr für die Räumung von Schnee und das Streuen von Salz erhoben.
Je nach Kategorisierung der Straße werden die Straßen häufiger von Schnee geräumt
und mit Salz gestreut. Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren Wird ein Grundstück verkauft, wird im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung der Neueigentümer auch gebühren- und abgabenpflichtig. In der Regel geschieht dies zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Kalenderjahrs. Niederschlagswassergebühren Schmutzwassergebühren Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die von den Stadtwerken und aus eigenen Versorgungsanlagen entnommene Frischwassermenge übernommen. Sogenannte Wasserschwundmengen können auf Antrag in Abzug gebracht werden, wenn verbrauchtes Frischwasser nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Anträge auf Abzug der Wasserschwundmengen sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Erhalt des jeweiligen Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich mit entsprechendem Nachweis (Foto des aktuellen Zählerstands) zu stellen. Der
Gebühren- und Abgabenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis
durch eine auf seine Kosten eingebaute und messrichtig funktionierende
Messvorrichtung zu führen. Als Messvorrichtung ist ausschließlich ein
messrichtig funktionierender, geeichter und fest installierter Zwischenzähler
zulässig. Die Stadt ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der
Messvorrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Ein zusätzlicher Wasser(zwischen)zähler wird mittels Anmeldeformular bei der Stadt angemeldet. Der Anmeldung ist ein Foto des Zählers beizufügen, auf dem die Zählernummer sowie das Eichdatum zu erkennen sind. Des Weiteren ist ein Foto beizufügen, auf dem ersichtlich ist, wo der Zwischenzähler eingebaut ist. Der Antrag auf Absetzung der Wasserschwundmengen kann innerhalb der Antragsfristen per E-Mail an steueramt@hilden.de oder postalisch an Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden gesendet werden. Übernahme von
Grundbesitzabgaben |
Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen. |
NULL |
Für die Vorauszahlungen und Abrechnungsbeträge der Schmutzwassergebühren gelten die im Gebührenbescheid genannten Fälligkeiten. Die Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienst- sowie Niederschlagswassergebühren werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. |
NULL | NULL | NULL | NULL |
Ausführungen und Bestimmungen zu den geeigneten Messeinrichtungen sind den folgenden Grundlagen zu entnehmen:
Kontakt zur Bestellung und Änderung von gelben Tonnen: Dienstleister RMG |
NULL | NULL | Stadt Hilden | IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben |
Offene Sprechzeiten Telefonische Sprechzeiten |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | steueramt@hilden.de | NULL | +49 2103 72-85620 | NULL | +49 2103 72-0 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H20002 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | SEPA-Lastschriftmandat | H20002 | NULL | Für wiederkehrende Forderungen können Sie die Stadt Hilden ermächtigen, diese von Ihrem Konto einzuziehen. | SEPA, Lastschrift, Mandat, Bankeinzug, Bank, Einzug, Bezahlen, Bezahlung, Geld, Buchhaltung, Zahlung, Stadtkasse, wiederkehrend, Forderung, Bescheid, Rechnung, Einzug, Fälligkeit, fällig, Forderung, Kassenzeichen, Kontoänderung, Bankverbindung |
Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Kindergartenbeiträge etc.) empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Hierfür können Sie der Stadtkasse ein Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit. |
NULL | NULL |
Sie benötigen Ihr Kassenzeichen, das Sie dem Bescheid bzw. der Rechnung entnehmen können. Dieses ist in der Regel 9 bis 11-stellig numerisch, wobei nach der 6. und der 8. Ziffer eine Trennung durch einen Schrägstrich erfolgt: Beispiele: 123456/01/1; 123456/01/12; 123456/01/123 |
NULL |
Bei den Forderungen der Stadt Hilden ist generell die Gesamtsumme zu leisten, die sich aus dem Bescheid oder der Rechnung ergibt. Befreiungen Ermäßigungen |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
Der Antrag “Online SEPA-Lastschriftmandat” kann nur mit einer gültigen eID des neuen Personalausweises (nPA) in Verbindung mit der AusweisApp2 beantragt werden. |
NULL | Stadt Hilden | IV-20.3 Amt für Finanzservice - Zentrale Buchhaltung |
Offene Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten: |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | stadtkasse@hilden.de | ja | +49 2103 72-85298 | NULL | +49 2103 72-0 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
§14 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) |
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW |
BestG NRW |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Urnen- und Leichenumbettung | H32001 | NULL |
Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne ist nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde möglich. |
Umbettung, Friedhof, Sarg, Urne, Leiche, Asche |
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Person bestattet worden ist, dies genehmigt. |
NULL |
Tote und Aschreste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der/die Verstorbene bestattet worden ist, dies die Genehmigung dazu erteilt. Die Genehmigung kann zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein ganz besonderer Grund liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt. |
Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben/Nachweisen:
|
Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein solcher Grund liegt nach der aktuellen Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde der/des Verstorbenen besser wahrt und/oder ihrem/seinem Willen entspräche. |
Verwaltungsgebühr 35,00 € |
NULL |
ca. 3-5 Arbeitstage |
NULL |
formloser Antrag |
NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten |
Offene Sprechzeiten Telefonische Erreichbarkeit |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | Ordnungsamt@hilden.de | ja | +49 2103 72-608 | ja | +49 2103 72-1322 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32002 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | § 18 Bundesmeldegesetz | Bundesmeldegesetz | BMG | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Meldebescheinigung | H32002 | NULL |
Sie können die Erteilung einer Meldebescheinigung beantragen. Mit dieser können Sie belegen wo Sie gemeldet sind. |
Meldenachweis, Anmeldebestätigung, Bestätigung Wohnsitz |
Sie können einen Nachweis über Ihre aktuell angemeldeten Wohnsitze im Bürgerbüro beantragen Einfache Meldebescheinigung
Für Minderjährige (persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich) müssen die Erziehungsberechtigte den Antrag im Bürgerbüro persönlich stellen und der 2. Elternteil muss schriftlich zustimmen. Weitere Informationen zur Meldebescheinigung finden Sie im Volltext. |
NULL |
Sie können eine amtliche Meldebescheinigung im Bürgerbüro erhalten, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in Hilden gemeldet sind. Diese dient gegenüber Dritten als Nachweis der Anmeldung. Die Meldebescheinigung können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminabsprache erhalten oder online beantragen, indem Sie entsprechendem Link folgen. Sollten Sie für diese Stellen eine Meldebescheinigung benötigen oder Sie sich nicht sicher sind, ob die einfache Meldebescheinigung ausreicht, kontaktieren Sie uns gerne. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden und enthält neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung folgenden Daten:
|
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass + ggfs. Aufenthaltstitel |
aktuell mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Hilden gemeldet |
|
NULL |
|
NULL | keine | NULL |
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können. Für eine Betreuerin oder einen Betreuer reicht eine Vorsorgevollmacht ebenfalls für eine Beantragung aus - auch wenn die Betreuerin oder der Betreuer nicht beim Amtsgericht eingetragen sind (speziell für Pflegebedürftige, deren Ausweis abgelaufen ist). |
NULL | Stadt Hilden | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | buergerbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32003 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung | H32003 | NULL |
Im Ausland eingegangene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen |
Erstregistrierung, Nachbeurkundung, Erstbeurkundung, Ehe für alle, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Heirat, Hochzeit, Verpartnerung, Verpartnern, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Trauung, Urkunde, Ausland, Auslandstrauung, Auslandsehe, Auslandsheirat, Auslandsverpartnerung, Verpartnern im Ausland |
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus. |
NULL |
Haben Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) begründet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass dies nachträglich im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet wird. Ordnungsgemäß ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Lebenspartnerschaftsregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Lebenspartnerschaftsurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. |
|
Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen. Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
Antragsberechtigte:
|
Nachbeurkundung 110,- € |
NULL | NULL | NULL | keine | NULL | NULL | NULL | NULL | II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt |
Telefonische Erreichbarkeit |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | Standesamt@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1329 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | |
| H32004 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Fahrradboxen | H32004 | NULL | An den Hildener Bahnhöfen können Sie eine Fahrradbox mieten, in der Sie Ihr Fahrrad sicher unterbringen können. | Fahrradbox, Drahtesel, Bike, Ride, Bike and Ride, Bike-and-Ride, pendeln, Pendler, Bahnhof, Bahnhöfe, Stau, Fahrrad, Pedelec |
Über 18.000 Hildener Bürgerinnen und Bürger fahren zum Arbeiten oder Studieren in die Nachbarstädte, etwa genauso viele Menschen pendeln tagtäglich nach Hilden. Angesichts von Dauerstau auf Autobahnen und Parkplatzmangel in den Städten sind Fahrrad und Öffentlicher Personennahverkehr für viele eine attraktive Alternative. Deshalb gibt es gleich mehrere Bike-and-Ride-Anlagen in Hilden. Sie bieten Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Regen. Standorte |
NULL | NULL | keine | NULL |
Eine Fahrradbox kann sowohl jährlich für insgesamt 40 Euro als auch monatlich für je 3,50 Euro gemietet werden. Bei Mietbeginn fällt eine einmalige Kaution von 50 Euro an. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | buergerbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32005 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung |
BGB, PStG, PStV |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Familienname Änderung Kind | H32005 | NULL | Der Familienname eines Kindes kann in unterschiedlichen Fällen geändert werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten können Sie sich auch im persönlichen Kontakt zum Standesamt informieren lassen. | NULL |
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen sich der Familienname eines Kindes ändern kann:
|
NULL | NULL |
Für die Namensänderungen sind verschiedene Unterlagen nötig, so beispielsweise:
Je nach Einzelfall können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Halten Sie hier Rücksprache zum Standesamt. |
NULL |
Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt. |
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung. |
NULL | keine | keine | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt |
Telefonische Erreichbarkeit |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | Standesamt@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1329 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | |
| H32006 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige | H32006 | NULL | Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen. In diesem Fall benötigen Sie die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese können Sie bei der Einrichtung, für die Sie tätig sein wollen, abgeben. Die Einrichtung kann das Führungszeugnis für Sie beantragen. | NULL | NULL | NULL |
Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedenen Varianten und deren Beantragung erhalten Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis. Informationen für natürliche Personen Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden.
Ihnen stehen dann folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Informationen für ehrenamtliche Einrichtungen Um den Aufwand für die Beschaffung von Führungszeugnissen für Ihre ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten, ermöglicht die Stadt Hilden es Ihnen, Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
|
|
NULL |
Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann mit der Bescheinigung der Einrichtung gebührenfrei ausgestellt werden. |
NULL |
Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen. |
Keine. |
NULL | NULL | NULL | Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt abgedeckt ist. | Stadt Hilden | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | buergerbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Entwurf | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | |
| H32007 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Urkunden bestellen | H32007 | NULL |
Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden belegen, dass diese Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben und liefern wichtige Daten wie Namen, Geburtsdaten und weitere Informationen. Personenstandsurkunden sind oft erforderlich, um bestimmte rechtliche Angelegenheiten zu regeln, wie zum Beispiel die Beantragung von Ausweisen, die Eheschließung oder die Regelung von Erbschaften. Über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen" können Sie Urkunden direkt online bestellen. |
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Online-Formular, Standesamt, Bestellung, Dokumente, Informationen, Angaben, Gebühren, Aktenzeichen, Ausweisdokument, Bearbeitung, Zustellung, Anforderungen, Geburtsdatum, Familienstand, Vollmacht, Identitätsnachweis |
Hier haben Sie die Möglichkeit, bequem und einfach Personenstandsurkunden beim Standesamt zu bestellen. Personenstandsurkunden sind offizielle Dokumente, die Informationen über wichtige Ereignisse im Leben einer Person enthalten, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Die Bestellung erfolgt über das Online-Formular unter "Anträge & Informationen". Sie können die benötigten Personenstandsurkunden bequem von zu Hause oder von unterwegs aus bestellen. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Bestellprozess und stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig erfasst werden. |
NULL | NULL |
|
NULL |
|
Um das Online-Formular zur Bestellung Ihrer Personenstandsurkunden zu nutzen, klicken Sie einfach auf den Link unter "Anträge & Informationen". Sie werden auf eine sichere Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre Angaben eingeben können. Wir haben unseren Bestellprozess
hinsichtlich des Zahlungsvorganges auf Vorkasse umgestellt. Sie erhalten am Ende des Prozesses eine Übersicht über die von
Ihnen bestellten Urkunden nebst Zahlungshinweis. Dieser enthält die zu zahlende Summe und die
Zahlungsdaten. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt |
Telefonische Erreichbarkeit |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | Urkunden@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1329 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32008 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Privatanzeige ruhender Verkehr | H32008 | NULL | NULL | NULL |
In dringenden und begründeten Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, dem Ordnungsamt Falschparker zu melden. Sie treten dann in den folgenden Verfahren als Zeuge auf. |
NULL | NULL |
Zur Beweisführung ist ein Foto zwingend erforderlich und Voraussetzung für die weitere Bearbeitung. |
NULL | NULL |
Nutzen Sie für die Privatanzeige das bereitgestellte Onlineformular Ggf. werden Sie als Zeuge beim Amtsgericht Langenfeld geladen. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten |
Offene Sprechzeiten: Telefonische Erreichbarkeit: |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | verwarnungen@hilden.de | NULL | +49 2103 72-85608 | NULL | +49 2103 72-0 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32009 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Führerscheinangelegenheiten | H32009 | NULL | NULL | Führerschein, Fahrausweis, Lenkerberechtigung, Fahrerrecht, Lenkerlizenz, Fahrerlaubnisschein, Fahrberechtigung, Fahrzeugführerschein, Führerscheindokument, Fahrerlizenz, Verkehrszeugnis, Führerscheinbehörde, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisstelle, Führerscheinausgabestelle, Verkehrsamt, Fahrlizenzstelle, Führerscheinbüro, Fahrzeugführerscheinstelle, Straßenzulassungsamt, Lenkerberechtigungsstelle | NULL | NULL |
Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist die Führerscheinstelle beim Kreis Mettmann. Über den Link unter "Anträge & Informationen" gelangen Sie auf die Homepage des Kreis Mettmann. Dort finden Sie umfangreiche Informationen, alle Formulare und teils die Möglichkeit Anträge online zu stellen. Führerscheinanträge können außerdem hier im Bürgerbüro gestellt werden, die Anträge werden dann an den Kreis Mettmann weitergeleitet. Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig, dies können Sie über entsprechenden Link unter "Anträge & Informationen" erledigen. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | buergerbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32010 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
§ 10 des Bundesmeldegesetz (BMG) |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Selbstauskunft | H32010 | NULL |
Die Stadt in der Sie wohnen benötigt und verwalten Informationen zu Ihnen. Das ist bei jeder Stadt in ganz Deutschland der Fall. Zum Beispiel die Adresse an der Sie wohnen. Diese Informationen liegen geschützt in einer Software. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten von Ihnen bei der Stadt Hilden vorliegen, können Sie hierzu einen Antrag stellen. |
DSGVO, Melderegister, Auskunft, Datenschutz |
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen. |
NULL |
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunft umfasst: Die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen der Speicherung sowie der regelmäßigen Datenübermittlungen. Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten. |
Keine | NULL | NULL | Mit Eingang Ihres Online-Antrags werden die vorliegenden Daten abgefragt und Ihnen digital zugesendet. | NULL | NULL |
Nutzen Sie bitte den Online-Antrag. |
NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | buergerbuero@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32011 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
§ 18 Abs. 1
Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden |
StrWG |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) | H32011 | NULL |
Wenn die
Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll,
benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde. |
Sondernutzung, Außengastronomie |
Wer eine
öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür
eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind
äußerst vielseitig. Unter anderem ist der Betrieb von Außengastronomie
(Aufstellen von Tischen und Stühlen) eine Art der Sondernutzung. |
NULL |
Grundsätzlich
gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung
und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht
dabei vom sogenannten Gemeingebrauch. Die
Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die
erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. |
Folgende
Angaben müssen bei der Antragstellung gemacht werden:
Zur
Beantragung nutzen Sie bitte das aufgeführte Formular. |
Nur
genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und
ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung
der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der
beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
|
Die monatliche Gebühr der Sondernutzung beträgt 4,82 €
je angefangenem Quadratmeter und Monat (Mindestgebühr 48,16 €). |
Die
Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach
der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen
Ablehnungsbescheid. |
5-7 Werktage |
Antragsfrist
mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung |
Bitte das aufgeführte
Formular verwenden. |
NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten |
Offene
Sprechzeiten Telefonische
Erreichbarkeit |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | gewerbe@hilden.de | NULL | 02103/72-608 | NULL | 02103 721323 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H32012 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
|
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Zuhaus-Service | H32012 | NULL |
Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit
behördliche Anliegen zu erledigen. |
Behinderung, Rollstuhl, Rentner, Altersheim, Pflegeheim, Behördengang |
Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die
beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen
wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den
Zuhaus-Service. |
NULL |
Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder
anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht
selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche
Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches Anliegen. Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services
bearbeitet werden:
|
Je nach Anliegen sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen. Anträge von Personalausweisen
Beantragung der Befreiung von der
Ausweispflicht
|
Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und
Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages
bestätigt werden. |
Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die
aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können. Kosten Personalausweis:
Gebührenreduzierung
oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der
Personalausweisbehörde. |
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular
„Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars
erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg. Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht
nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere
Info-Hotline. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Stadt Hilden | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | ZHS@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-1777 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | |
| H37001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Rettungsdienst | H37001 | NULL |
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Hier nimmt die örtlich zuständige Rettungsleitstelle Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr). |
Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankentransport, Kostensätze und Gebührensatzung Rettungsdienst und Krankentransport, ärztlicher Bereitschaftsdienst |
Der Kreis Mettmann ist für die Notarztstandorte im Kreis zuständig. Das Notarzteinsatzfahrzeug, welches bei der Feuerwehr der Stadt Hilden stationiert ist, obliegt dem Kreis Mettmann. Der Regelrettungsdienst (Rettungswagen und Krankentransportwagen) obliegt der Stadt Hilden. In Abhängigkeit von der Notfallsituation entsendet die Kreisleitstelle Mettmann die für den Einsatz vorgesehenen Rettungsmittel (Fahrzeug und dafür ausgebildetes Rettungsdienstpersonal). Bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Unfälle) wird der Notarzt direkt mit dem Rettungswagen zusammen alarmiert. Wenn Sie einen Krankentransport anmelden möchten, wählen Sie bitte nicht die Notrufnummer, sondern die Rufnummer 02104-19222. |
NULL |
Der Rettungsdienst ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Er hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten bzw. Leid zu lindern. Dabei wird unterschieden zwischen:
Als Rettungswesen wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bezeichnet. Wenn Sie einen Krankentransport voranmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Kreisleitstelle Mettmann, die die Transporte im Kreis koordiniert (erreichbar unter: 02104-19222). |
Bei geplanten, vorangemeldeten Krankentransporten:
Auch bei der Notfallrettung können vorliegende Unterlagen für das ausgebildete Rettungsdienstpersonal sehr hilfreich sein, beispielsweise ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel). Im Idealfall haben Sie ebenfalls folgende weitere Unterlagen vorliegen:
|
NULL |
Gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen. |
NULL | NULL | NULL | NULL |
Der Rettungsdienst umfasst:
Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen und wird von ihnen unterstützt. Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten haben Vorrang. Der Rettungsdienst kann Arzneimittel, Blutprodukte aus zellulären Blutbestandteilen, Organe und ähnliche Güter befördern, soweit sie zur Verbesserung des Zustandes lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen. |
NULL | NULL | Stadt Hilden | II-37.3 Feuerwehr - Rettungsdienst |
Offene Sprechzeiten: Weitere Termine nach Vereinbarung. |
Am Feuerwehrhaus | 17 | 40724 | Hilden | Buslinien: O3, 741, 781, 782, 785 / Haltestelle: Stadtfriedhof | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. | feuerwehr@hilden.de | NULL | +49 2103 72-2209 | NULL | +49 2103 72-2200 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | ||
| H40001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Spielmobil-Vermietung | H40001 | NULL | NULL | spielmobil, vermietung, Trampolin, Rollenrutsch, Jonglage, Jonglieren, Spaß, Hüpfburg, Kettcar |
Neben den pädagogischen, kostenlosen Spielmobileinsätzen, die von der Abteilung Jugendförderung innerhalb der Spielmobil-Saison angeboten werden, gibt es für Hildener Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit das städtische Spielmobil gegen Entgelt auszuleihen. Für Kinder-, Bürger-, Straßen-, Familien-, Betriebs- und sonstige Feste stehen neben dem Spielmobil noch weitere Materialien zur Verfügung. Verleih und Vermietung erfolgt ausschließlich für das Hildener Stadtgebiet. |
NULL | NULL | keine | NULL |
|
|
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und Jugendförderung |
Montag: 12.00 bis 18.00 Uhr |
Weidenweg | 21 | 40723 | Hilden |
Buslinien: 785, O3 / Haltestelle: Weidenweg
Buslinie: 781 / Haltestelle: Zur Verlach |
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | spielmobil@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-4070 | NULL | NULL | NULL | In Bearbeitung | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |
| H41001 | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Kulturpass | H41001 | NULL | NULL | NULL |
Auch die Stadt Hilden nimmt am Kulturpass teil. Jugendliche, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Budget von 200,- EUR, das für Konzerte, Kino- Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und Platten genutzt werden kann. Verschiedene Kulturangebote, wie z.B. das städtische Theater-, Comedy- und Konzertprogramm oder der Besuch des Wilhelm-Fabry-Museums, stehen den Jugendlichen durch das Kulturbudget zur Verfügung. Alle Informationen zum Kulturpass unter www.kulturpass.de. |
NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | III-41.1 Kulturamt - Kulturverwaltung, Archiv und Museum |
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr |
Am Rathaus | 1 | 40721 | Hilden | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus | Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich. | kulturamt@hilden.de | NULL | NULL | NULL | +49 2103 72-0 | NULL | NULL | NULL | Freigabe Final | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | Mittlere kreisangehörige Stadt | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL | NULL |