| #LeiKa-ID | 100 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 07.02.2022 11:20:25 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | Schulgesetz NRW |
| Gesetzeskürzel | SchulG NRW |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium |
| LeiKa-ID | 99088003034004 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Gymnasium anmelden. |
| Begriffe Im Kontext | Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, Gym, Mittlere Reife, Realschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abitur, Abi, Schulamt |
| Informationen Kurztext |
|
| Teaser | Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. |
| Volltext | Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Sie können Ihr Kind am Gymnasium anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. Es gibt das NRW-Gymnasium in G8- und G9-Ausprägung. Der Regelfall ist das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang. Für beide Ausprägungen gilt: Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Beide Bildungsgänge des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife können am Gymnasium erworben werden. Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten. Zu den Regelungen für das G9-Gymnasium: Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen werden am Ende der Klasse 10 bereits zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. § 43 Abs. 3 APO-S I). Zu den Regelungen für das G8-Gymnasium: Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase). Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. |
| Unterlagen |
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| Voraussetzungen | Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen. |
| Kosten | keine |
| Verfahrensablauf | An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit. |
| Bearbeitungsdauer | Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von dem Gymnasium unmittelbar. |
| Fristen | Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger. |
| Formulare | Anmeldebogen der jeweiligen Schule |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule |
| Öffnungszeiten | Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Schulverwaltung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Bildungszugang |
| Status | online |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Studium |
| Themenfeld | Bildung |
| Online Dienste | OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium (Reifegrad: 3) |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Schulverwaltungsamt |
| Regelungskompetenz | Bund, Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal |
| Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| OZG Umsetzungsprojekte | Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10746 |
| Umsetzungsstatus NRW | Konzeption NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.03.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.07.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.05.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.11.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.11.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen) |
| FIM Status Beschreibung | Freigegeben |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | Freigegeben |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | nicht vorgesehen |