Leika

#LeiKa-ID 100
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.02.2022 11:20:25
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

Schulgesetz NRW

Gesetzeskürzel

SchulG NRW

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium
LeiKa-ID 99088003034004
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Gymnasium anmelden.

Begriffe Im Kontext Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, Gym, Mittlere Reife, Realschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abitur, Abi, Schulamt
Informationen Kurztext

  • Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung
  • Höchster Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
  • alle weiteren Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich
  • Befähigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer beruflichen Ausbildung in NRW Gymnasien in G9- und wenige in G8-Ausprägung
  • Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Teaser

Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Sie können Ihr Kind am Gymnasium anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. Es gibt das NRW-Gymnasium in G8- und G9-Ausprägung. Der Regelfall ist das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang. Für beide Ausprägungen gilt: Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Beide Bildungsgänge des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife können am Gymnasium erworben werden. Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten.

Zu den Regelungen für das G9-Gymnasium: Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen werden am Ende der Klasse 10 bereits zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich (vgl. § 43 Abs. 3 APO-S I).

Zu den Regelungen für das G8-Gymnasium: Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase). Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Über die Aufnahme an einem Gymnasium entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse,
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie),
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein,
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform,
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht,
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von dem Gymnasium unmittelbar.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status online
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen