Leika

#LeiKa-ID 101
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.02.2022 11:20:25
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule
LeiKa-ID 99088003034002
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Hauptschule anmelden.

Begriffe Im Kontext Aufnahme, Schulanmeldung, Hauptschule, Hauptschulabschluss, mittlere Reife, mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Sekundarstufe I, Schulamt
Informationen Kurztext

  • grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet
  • Abschlüsse der Sekundarstufe I Klassen 5 bis 10
  • Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Teaser

Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Siehe aber Gesamtschule oder Sekundarschule. Sie können Ihr Kind an der Hauptschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Bitte berücksichtigen Sie auch die Grundschulempfehlung. Die Hauptschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet. In der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hautschulabschluss (nach Klasse 9), der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ 10 A), der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) (Typ 10 B).

Hauptschulabschluss nach Klasse 9: Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 haben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erreicht. Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Eine Besonderheit an der Hauptschule ist, dass die Klasse 10 in zwei Formen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten geführt wird (Klasse 10 Typ A und Klasse 10 Typ B). Das Versetzungszeugnis der Klasse 9 enthält daher auch einen Vermerk, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A: Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ A und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung oder zum Besuch des Berufskollegs, um dort einen höherwertigen Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erwerben. Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) Typ B: Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet. Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B und dem erfolgreichen zentralen Prüfungsverfahren wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben. Sind die Leistungen in allen Fächern befriedigend, so beinhaltet dieser Abschluss auch die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg. Über die Aufnahme an einer Hauptschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse,
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie),
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein,
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform,
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten,
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht,
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Dennoch können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule außerhalb Hildens anmelden. Den Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kommune. 

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass es in Hilden diese Schulform nicht gibt. Dennoch können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule außerhalb Hildens anmelden. Die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie bitte der entsprechenden Kommune.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Hauptschule
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen