Leika

#LeiKa-ID 1113
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 18.08.2021 14:30:47
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze

Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4.

Gesetzeskürzel AEAO
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bescheinigung in Steuersachen
LeiKa-ID 99102037000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung") informiert über die steuerliche Zuverlässigkeit und dient Behörden als Entscheidungsgrundlage in verschiedensten Angelegenheiten (beispielsweise Genehmigungen, Auftragsvergaben).

Begriffe Im Kontext Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuersachen, Taxikonzession, Genehmigung Güterkraftverkehr, Gaststättenkonzession, Maklererlaubnis, Spielhallenkonzession
Informationen Kurztext

Es handelt sich hier um eine Bescheinigung der Stadt Hilden und nicht des Finanzamtes Hilden.

Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. In der Vergangenheit trug sie die Bezeichnung "Unbedenklichkeitsbescheinigung".

Grundsätzlich können Sie bei uns eine Bescheinigung für sich selbst, eine andere Person oder eine Firma beantragen.

Teaser NULL
Volltext

Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebenden als Entscheidungshilfe. Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hilden erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.)

Der Wohnsitz der antragstellenden Person oder der Firmenstandort muss daher Hilden sein.

Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • Taxikonzession
  • Genehmigung Güterkraftverkehr
  • Gaststättenkonzession
  • Maklererlaubnis
  • Spielhallenkonzession

Sie erhalten die Bescheinigung nach Geldeingang innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

Unterlagen

In Abhängigkeit davon, für wen die Bescheinigung erstellt werden soll, werden unterschiedliche Unterlagen bzw. Nachweise zusätzlich zum Antrag benötigt.

Soll die Bescheinigung für

  • Sie als Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei.
  • eine andere Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei sowie eine Vollmacht bei.
  • eine Firma ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei.

Den Antrag finden Sie rechts unter "Anträge und Informationen".

Voraussetzungen

Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.
!!! Für die Erstellung der Bescheinigung ist der Antrag und Geldeingang erforderlich !!!

Kosten

Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00€ fällig.
Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadt Hilden bei der

Sparkasse HRV (BLZ 334 500 00) Kto.-Nr. 34300566
IBAN: DE75 3345 0000 0034 3005 66, BIC: WELADED1VEL

unter Angabe des Kassenzeichens 228549/UB/ + Namen derjenigen Person/Firma,
für welche die Bescheinigung benötigt wird.

Sofern eine neue Bescheinigung benötigt wird ist diese wieder gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

pdf Antrag "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen (vormals Unbedenklichkeitsbescheinigung)" wird noch in Online-Formular umgewandelt. LINK dann noch einfügen.

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-20.3 Amt für Finanzservice - Zentrale Buchhaltung
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt vollstreckung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85280
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis: Leika-Leistung Bescheinigung in Steuersachen (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Steueramt, Finanzamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium der Finanzen
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Finanzen
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10293
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit