Leika

#LeiKa-ID 1170
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 04.10.2021 12:46:04
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

Bestattungsgesetz NRW

Gesetzeskürzel

BestG NRW

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bestattung
LeiKa-ID 99101002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Nach ihrem Tod werden Personen bestattet bzw. beerdigt.

Begriffe Im Kontext Beerdigung, Begräbnis, Tod, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Nutzungsdauer, Wahlgrabstätte
Informationen Kurztext

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen, Erdbestattung, Feuerbestattung (Waldbestattung, Urnenbestattung) und anonyme Bestattung. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und sollte spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Ausnahmen kann das Ordnungsamt (verlinken) aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) nicht vorhanden, nicht zu ermitteln, nicht auffindbar oder kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Teaser NULL
Volltext

Die Stadt Hilden verfügt über drei städtische Friedhöfe: Der Hauptfriedhof in der Nähe der Innenstadt und die beiden außerhalb liegenden Friedhöfe der Nord- und Südfriedhof. Jeder Friedhof verfügt über eine Friedhofskappelle. Die Beerdigungstage und Termine sind Montag bis Freitag. Die Bestattungstermine sind durch die von Ihnen beauftragten Bestatter, ausschließlich telefonisch, bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.

In Hilden gibt es folgende Grabarten: Wahlgrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Einzelwahlgrabstätte, Doppelwahlgrabstätte, Tiefengrabstätte und Urnenwahlgrabstätte), Reihengrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Reihengräber, Kinderreihengräber, Urnenreihengräber, Pflegefreie Reihengräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber), Aschestreufeld und Aschebeisetzung, Baumgräber, Kolumbarien und der Begräbniswald.

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten liegt beim Erstkauf bei 30 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht i.d.R. wahlweise wieder erworben werden (auch ohne aktuelle Beisetzung). Die Mindestverlängerung beträgt dann 5 Jahre. Werden nach der ersten Beisetzung weitere Särge oder Urnen in ein Wahlgrab beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des letzten Verstorbenen 20 Jahre beträgt.

Das Nutzungsrecht an Reihengräbern liegt beim Erwerb bei 20 Jahren und kann nicht verlängert werden.

Das Nutzungsrecht einer Grabstätte im Begräbniswald liegt bei 35 Jahren.

Unterlagen

  1. Kostenanerkenntnis
  2. Zusatzerklärung zum Kostenanerkenntnis
  3. Bestattungsauftrag
  4. Sterbeurkunde
  5. Willenserklärung für eine anonyme Beisetzung bzw. Ascheverstreuung
  6. Vordruck für die Inschrift: Pflegefreies Reihengrab / Begräbniswald
Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Bestattung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Info-Dokument unter "Anträge & Informationen"

Kosten

Es fallen Gebühren an für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Erteilung der Bestattungsgenehmigung, die Ausstellung eines Leichenpasses und ggf. weitere notwendige Amtshandlungen. Kosten sind beim jeweiligen Amt zu erfragen.

Sollten die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Kreis Mettmann stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Hauptfriedhof
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Südfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Nordfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Mehr zu Süd- und Nordfriedhof finden Sie unter "Weitere Informationen"

Straße Friedhofsverwaltung: Kirchhofstr.
Hausnummer 61
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Friedhof@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +492103 72-1743
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +492103 72-1482
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bestattung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tod
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Friedhofsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
OZG Umsetzungsprojekte Friedhofsrecht: OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10227
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.11.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.03.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 30.09.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.12.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.12.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit