Leika

#LeiKa-ID 1171
Daten Leika Referenz bestattung0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 12:33:54
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

Bestattungsgesetz NRW

Gesetzeskürzel

BestG NRW

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bestattung Durchführung
LeiKa-ID 99101002058000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die Stadt Hilden verfügt über drei städtische Friedhöfe, der Hauptfriedhof in der Nähe der Innenstadt und die beiden außerhalb liegenden Friedhöfe der Nord- und Südfriedhof. Jeder Friedhof verfügt über eine Friedhofskappelle. Die Beerdigungstage und Termine sind Montag bis Freitag. Die Bestattungstermine sind durch die von Ihnen beauftragten Bestatter, ausschließlich telefonisch, bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
In Hilden gibt es folgende Grabarten: Wahlgrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Einzelwahlgrabstätte, Doppelwahlgrabstätte, Tiefengrabstätte und Urnenwahlgrabstätte), Reihengrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Reihengräber, Kinderreihengräber, Urnenreihengräber, Pflegefreie Reihengräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber), Aschestreufeld und Aschebeisetzung, Baumgräber, Kolumbarien und der Begräbniswald.

Begriffe Im Kontext Feuerbestattung, Erdbestattung, Eintritt des Todes, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Reihengräber, Kinderreihengräber, Urnenreihengräber, Pflegefreie Reihengräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber, Aschestreufeld, Aschebeisetzung, Baumgräber, Urnengarten, Begräbniswald, Kolumbarien, Begräbniswald, Bestattung, Beerdigung, Begräbnis, Leiche, Asche, verstorbene Personen
Informationen Kurztext

Leichen und Aschen verstorbener Personen sind zu bestatten. 

Teaser

Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, oder Feuerbestattung.

Volltext

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen, Erdbestattung, Feuerbestattung (Waldbestattung, Urnenbestattung) und anonyme Bestattung. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und sollte spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Ausnahmen kann das Ordnungsamt (verlinken) aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) nicht vorhanden, nicht zu ermitteln, nicht auffindbar oder kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Unterlagen

  1. Kostenanerkenntnis
  2. Zusatzerklärung zum Kostenanerkenntnis
  3. Bestattungsauftrag
  4. Sterbeurkunde
  5. Willenserklärung für eine anonyme Beisetzung bzw. Ascheverstreuung
  6. Vordruck für die Inschrift: Pflegefreies Reihengrab / Begräbniswald

Voraussetzungen NULL
Kosten

Es fallen Gebühren an für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Erteilung der Bestattungsgenehmigung, die Ausstellung eines Leichenpasses und ggf. weitere notwendige Amtshandlungen. Kosten sind beim jeweiligen Amt zu erfragen.
Sollten die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Kreis Mettmann stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann. 

Friedhofsgebührensatzung

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744 

Sprechzeiten:
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Hauptfriedhof
Sprechzeiten:
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Südfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Nordfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Mehr zu Süd- und Nordfriedhof finden Sie unter "Weitere Informationen"
Straße Friedhofsverwaltung: Kirchhofstr.
Hausnummer 61
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Friedhof@Hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +492103 72-1743
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +492103 72-1482
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bestattung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Tod
Themenfeld Gesundheit
Online Dienste OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung Durchführung (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Friedhofsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
OZG Umsetzungsprojekte Friedhofsrecht: OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung Durchführung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10227
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.11.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.03.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 30.09.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.12.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.12.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit