Leika

#LeiKa-ID 1302
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:01:00
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetze Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetzeskürzel KrWG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bioabfall
LeiKa-ID 99001003000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Im Alltag entstehende Bioabfälle werden häufig unnötigerweise mit dem Restmüll entsorgt und nicht getrennt gesammelt (z.B. Eierschalen, ungekochtes Obst- und Gemüse). Im Gegensatz zum Restmüll ("Schwarze Tonne" und "gelbe Tonne") sind Bioabfälle ("braune Tonne") biologisch abbaubar. Sie können auch im eigenen Garten selbst kompostiert werden. Einen großen Anteil am Bioabfall haben die Pflanzen, z.B. Zimmer- und Gartenpflanzen, Sträucher, Strauch- und Baumastschnitt, Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle.

Begriffe Im Kontext Gartenabfall, Biotonne, Gartenreste, Grünschnitt, Laub, Entsorgung, Kompost, Kompostierung, Biomüll, Garten, Pflanzen, braune Tonne, Mülltonne, Abfallkalender
Informationen Kurztext

In die Biotonne gehören nur ungekochte pflanzliche Küchenabfälle und Gartenabfälle. Dazu gehören zum Beispiel: Gemüse, Obstschalen, Kaffeesatz, Teebeutel, Küchenpapier sowie Blumen- und Pflanzenreste, Grünschnitt.

Schon im Haushalt werden die Weichen für die spätere Kompostqualität gestellt.
Ein richtiges Sortierverhalten sorgt für einen geringen Störstoffanteil. "Sauberer Bioabfall" ist die Voraussetzung für eine gute Kompostqualität und sorgt für geringere Kosten. Störstoffe müssen dagegen aufwändig aussortiert werden und erhöhen die Kosten. Verwenden Sie bitte weder Plastiktüten noch "kompostierbare" Kunststofftüten (biologisch abbaubare Werkstoffe) für den Bioabfall. Sie verrotten nicht bzw. zu langsam und beeinträchtigen die Kompostqualität.

Die Anmeldung und Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Gebührenabrechnung erfolgt über die Grundstückseigentümerin bzw. den Grundstückseigentümer beim Amt für Finanzservice der Stadt Hilden.
Beachten Sie hierzu auch die Leistung "Grundabgaben"

Teaser NULL
Volltext

Eine getrennte Bioabfallsammlung führt zu einer effektiven Reduzierung der Hausmüllverbrennung. Aus ökologischer Sicht kommt der Bioabfallverwertung (Kompostierung/Vergärung) dabei eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn im Unterschied zum Recycling der meisten sonstigen verwertbaren Materialien wird bei der Kompostierung ein natürlicher (organischer) Stoffkreislauf geschlossen.
Grundvoraussetzung für das Schließen organischer Stoffkreisläufe ist die getrennte Bioabfallsammlung bereits im Haushalt. Daraus ergeben sich grundsätzlich zwei Wege:

  • die großtechnische Kompostierung bzw. Vergärung mit Hilfe der Biotonne ("braune Tonne") als Sammelsystem oder
  • die Eigenkompostierung

Vergärungs- und Kompostierungsanlagen verarbeiten die Bioabfälle in Biogas zur Verstromung und in Kompost. Letzteres wird als Dünger und Bodenverbesserer im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt wird.

Plastiktüten (auch Tüten aus Biokunststoff) werden bei der Kompostierung nicht bzw. nicht vollständig abgebaut. Im fertigen Kompost verbleiben solche Plastikanteile teilweise über Jahre und müssen daher vorher aufwändig aussortiert werden. Daher: Sammeln Sie Bioabfälle aus der Küche in Vorsortiergefäßen oder in Papiertüten. Feuchte Küchenabfälle können auch in Tageszeitungspapier gewickelt werden.

NICHT in die Biotonne gehören:

  • Plastik- oder Bioplastiktüten,
  • kompostierbares Einweggeschirr,
  • Steine,
  • Metalle,
  • Erde,
  • Bauholz sowie
  • gekochte Speisereste und sonstige Restabfälle.

Folgende Höchstgewichte sind laut Satzung zu beachten:

  120 l Tonne = 50 kg
  240 l Tonne = 80 kg                                    

Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter oder nicht abgeholtes (ausgeschlossenes Sperrgut) unverzüglich von der öffentlichen Straße bzw. dem Gehweg zu entfernen.

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten unserer Kompostierungsanlage.

Unterlagen

Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument

Voraussetzungen NULL
Kosten

  • Gebührensatzung zur Abfallentsorgung. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.
  • Zudem können Sie Kompost aus dem Kreis Mettmann als Sackware  (45 Liter = 4 €) beim Wertstoffhoff des zentralen Bauhofes erwerben.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Zur An-, Ab- oder Ummeldung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular bei der Leistung Grundabgaben

Weiterfuehrende Informationen

Die Stadt Hilden fördert die Eigenkompostierung von Bioabfällen
Die Eigenkompostierung ist die älteste Recyclingmethode der Welt. Sie ist auch die umweltfreundlichste Verwertung von Bioabfällen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere Abfallberatung.

Städtische Laubsäcke können Sie im Herbst zu 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof erwerben. Die ausschließlich für Laub vorgesehenen Säcke werden dann von Oktober bis Dezember an den jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtagen abgeholt.

Hinweise und Besonderheiten

Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Straße Auf dem Sand
Hausnummer 31
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Bauhof@Hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1732
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Abfallentsorgung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Bioabfall (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Bioabfall (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Bioabfall (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Abfallentsorgung: Leika-Leistung Bioabfall (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10110
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit