Leika

#LeiKa-ID 1354
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.01.2022 14:39:13
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Gesetzeskürzel

GO NRW, VIVBVEG

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bürgerbegehren
LeiKa-ID 99030001000000
Beschreibung

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Die Unterschriftenliste muss eine Fragestellung, eine Begründung und eine Schätzung der Kosten enthalten, die einer Kommune bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen. Außerdem ist die Nennung von Vertretungsberechtigten erforderlich.

Zur Einreichung muss ein Bürgerbegehren die Unterschriften eines bestimmten Anteils aller Stimmberechtigten enthalten.
Die Fragestellung des Begehrens - z. B. "Soll die XY-Schule erhalten werden?" - muss im Sinne der Initiatoren des Bürgerbegehrens mit "Ja" beantwortet werden können.
Die Begründung muss die Argumente der Initiatoren eines Begehrens hinreichend darlegen und darf keine Falschdarstellungen enthalten.
Eine Kostenschätzung ist für jedes Bürgerbegehren notwendig, unabhängig davon, ob das Begehren tatsächlich höhere Ausgaben oder Einnahmeverluste für die Kommune zur Folge hat. Die Kostenschätzung wird von der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde nach Anmeldung des Bürgerbegehrens dort erstellt und von den Initiatoren der Bürgerbegehren auf deren Unterschriftenliste übernommen bzw. bei einem Ratsbürgerentscheid den Stimmberechtigten über die Abstimmungsinformation mitgeteilt. Sie ist für Bürgerbegehren kein Zulässigkeitskriterium, sondern dient lediglich der Information der Unterzeichner.

Die zu benennenden bis zu drei Vertretungsberechtigten sind für die Stadtverwaltung die Ansprechpersonen des Bürgerbegehrens und dessen rechtliche Vertretungsbevollmächtigte.
Damit ein Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag sich mit dem Inhalt eines Begehrens befasst, muss dieses von einer bestimmten Zahl von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden sein. In Nordrhein-Westfalen liegt die Unterschriftenhürde je nach Gemeindegröße zwischen 3 und 10 Prozent (in Kreisen zwischen 3 und 5 Prozent) der Stimmberechtigten einer Kommune. Für ein Bürgerbegehren müssen in Hilden die Unterschriften von 6% der bei einer Kommunalwahl Wahlberechtigten eingereicht werden: dies entspricht rund 2.800 notwendigen Unterschriften. Diese Unterschriften müssen im Normalfall innerhalb von drei Monaten gesammelt werden, wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss ("kassierendes Bürgerbegehren") richtet. Für Beschlüsse zu Satzungen sowie Bebauungs- und Flächennutzungsplänen gilt eine verkürzte Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Kommune. Bezieht sich das Begehren nicht auf einen Ratsbeschluss ("initiierendes Begehren"), ist es nicht an eine Frist gebunden.

Nach der Einreichung der Unterschriften werden diese von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit geprüft. Der Rat bzw. Kreistag entscheidet über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hinsichtlich Form und Inhalt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens können aber auch schon vor Beginn der Unterschriftensammlung eine verbindliche Entscheidung des Rates oder Kreistages über die Zulässigkeit ihres Begehrens beantragen. Nach Einreichung der Unterschriften entscheidet die Gemeindevertretung dann zusätzlich nur noch, ob für das Bürgerbegehren genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Die Gemeindevertreter können beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Dieser Antrag wird in Form von Unterschriftlisten eingereicht.

Begriffe Im Kontext Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Unterschriftenliste
Informationen Kurztext

Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.
Die hierfür erforderliche Unterschriftenliste muss

  • eine Fragestellung,
  • eine Begründung und
  • eine Schätzung der Kosten

enthalten, die einer Kommune bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen.
Außerdem ist die Nennung von Vertretungsberechtigten erforderlich. Zur Einreichung muss ein Bürgerbegehren die Unterschriften eines bestimmten Anteils aller Stimmberechtigten enthalten - für Hilden sind es rund 2.800 Unterschriften.
Nach Einreichung der Unterschriften hat der Rat festzustellen, ob für das Bürgerbegehren genügend gültige Unterschriften eingereicht wurden. Die Gemeindevertreter haben die Möglichkeit zu beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Geschieht dies nicht, kommt es im nächsten Schritt zu einem Bürgerentscheid.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen Siehe auch: Bürgerentscheid
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1103
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Bürgerbeteiligung: OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerbegehren
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Open-Government- und Kommunikationsplattform
OZG-ID 10129
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.09.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.04.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 13.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 05.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit