Leika

#LeiKa-ID 1357
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.01.2022 14:40:28
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze
  • § 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Gesetzeskürzel

GO NRW, VIVBVEG

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bürgerentscheid
LeiKa-ID 99030002000000
Beschreibung

Haben genug Bürger ein Bürgerbegehren (siehe Leistung "Bürgerbegehren") mit ihrer Unterschrift unterstützt und ist es formell zulässig, aber vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird üblicherweise wie eine Wahl durchgeführt.
Auch der Rat kann von sich aus mit Zweidrittel-Mehrheit die Durchführung eines so genannten Ratsbürgerentscheids beschließen. Dieser wird wie ein per Bürgerbegehren erreichter Bürgerentscheid durchgeführt.
An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig je nach Gemeindegröße 10, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.
Für Hilden sind es 15 Prozent (rund 7.000 Stimmberechtigte).
Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der (Rats-)Bürgerentscheid ungültig.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Ein Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt.
Zu einem Bürgerentscheid kommt es, wenn der Rat einem zuvor durchzuführenden Bürgerbegehren nicht folgen möchte.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn

  • die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen der Fragestellung folgt und
  • diese Mehrheit (bezogen auf Hilden) mindestens 7.000 Stimmen beträgt.
Begriffe Im Kontext Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Unterschriftenliste
Informationen Kurztext

Bei Themen, die alle Mitglieder einer Stadt oder Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Stadt oder Gemeinde liegen, ist nicht nur der Stadt- oder Gemeinderat gefragt. Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1103
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Bürgerbeteiligung: OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerentscheid
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10129
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.09.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.04.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 13.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 05.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit