Leika

#LeiKa-ID 1362
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 23.03.2022 07:33:34
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 65 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetze
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande  Nordrhein-Westfalen
  • Kommunalwahlordnung
Gesetzeskürzel

GO NRW, KWahlG, KWahlO

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bürgermeisterwahl
LeiKa-ID 99128016000000
Beschreibung

Die Wahlperiode für den Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin beträgt 5 Jahre. Wahltag ist grundsätzlich ein Sonntag.
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen Sie Deutsche beziehungsweise Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Gemeinde haben.
Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit erzielen, findet in der Regel am 2. Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Beschreibung bürgernahem Sprache Sie können Ihren Bürgermeister oder Ihre Bürgermeisterin direkt wählen.
Begriffe Im Kontext Wahlen, Oberbürgermeister, Kommunalwahl, Oberbürgermeisterwahl
Informationen Kurztext
  • Bürgermeisterwahl
  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: Vollendung des 23. Lebensjahres 
  • Wahltag ist ein Sonntag
Teaser

Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

Volltext NULL
Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Die Wahlberechtigten können an der Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Die Urnenwahl des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wahlamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-404
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1152
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Zulassung, Änderung, Zurücknahme von Wahlvorschlägen: Leika-Leistung Bürgermeisterwahl (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10146
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit