Leika

#LeiKa-ID 1421
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 17.11.2020 14:08:30
LeiKa Typ
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz

Gesetze Staatsangehörigkeitsgesetz 
Gesetzeskürzel StAG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Deutsche Staatsangehörigkeit
LeiKa-ID 99099008000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache NULL
Begriffe Im Kontext deutsche Staatsangehörigkeit, Nachweis Deutscher, Staatsangehörigkeitsausweis
Informationen Kurztext

  • Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann. 
  • Es besteht die Möglichkeit, Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen. 
  • Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.

Teaser NULL
Volltext

Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen. 

Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de

Wichtig! Für Antragstellende, die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

Unterlagen

Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):

Unterlagen über Abstammung und Personenstand:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunden,
  • Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen

Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Einbürgerungsurkunden,
  • Verleihungsurkunden,
  • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
  • Ernennungsurkunden eines Beamten oder einer Beamtin,
  • Spätaussiedlerbescheinigungen,
  • Staatsangehörigkeitsausweise,
  • Reisepässe,
  • Personalausweise,
  • Meldebestätigungen,
  • Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
  • Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter,
  • etc.

Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:

  • z. B. alte Ausweispapiere,
  • alte Militärnachweise,
  • Staatsangehörigkeitsurkunden,
  • etc.

Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Voraussetzungen NULL
Kosten

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro. 
  • Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 38,00 Euro erhoben.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.

Das Bürgerbüro nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Kreis weiter.

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt einbuergerung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1344
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Einwanderung
Themenfeld Ein- & Auswanderung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10259
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit