Leika

#LeiKa-ID 1431
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 14.03.2022 10:28:29
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Artikel 17 Grundgesetz (GG)

Gesetze Grundgesetz
Gesetzeskürzel GG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Dienstaufsichtsbeschwerde
LeiKa-ID 99030015000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wenn Sie der Meinung sind, dass eine mitarbeitende Person in einer Behörde sich persönlich falsch verhalten hat, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext
  • Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Rügen eines oder einer Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung
  • es handelt sich um einen formlosen Rechtsbehelf
  • keine Fristen
  • keine Formvorgaben
  • zuständig: Behörde, der die oder der Mitarbeitende angehört, deren oder dessen Verhalten gerügt wird
Teaser NULL
Volltext

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten eines Beamten oder einer Beamtin, eines Richters beziehungsweise einer Richterin oder einer beziehungsweise eines/einer Beschäftigten des öffentlichen Dienstes rügen. Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.
Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Gegebenenfalls sind gegen den Mitarbeitenden oder die Mitarbeitende ein Disziplinarverfahren oder arbeitsrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde mündlich oder besser schriftlich ein.

  • Benennen Sie den Beamten beziehungsweise die Beamtin, den Richter beziehungsweise die Richterin oder den/die Beschäftigte, über dessen beziehungsweise deren Verhalten Sie sich beschweren möchten.
  • Beschreiben Sie das beanstandete Verhalten möglichst genau.
  • Der Dienstvorgesetzte beziehungsweise die Dienstvorgesetzte nimmt die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen, prüft sie und beschließt über sie.
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare Formloser Antrag
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99030015000000

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1103
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Landschaftsverbände
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde: OZG-Leistung Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde: Leika-Leistung Dienstaufsichtsbeschwerde
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10130
Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
Vorbereitung NRW 04.01.2021 00:00:00
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit