Leika

#LeiKa-ID 1457
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 16.09.2021 14:07:31
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Gesetze Personenstandsgesetz
Gesetzeskürzel PStG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Ehefähigkeitszeugnis
LeiKa-ID 99059002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. 

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.

Teaser

Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass keine Ehehindernisse der Eheschließenden nach deutschem Recht bestehen. Für die Ausstellung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.

Volltext

Informationen über eine Eheschließung im Ausland erhalten Sie von den dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts. 

Sofern von Ihnen lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung zur Eheschließung vorzulegen ist, erhalten Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde in Form einer „Erweiterten Meldebescheinigung“.
Sofern von Ihnen jedoch die Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses verlangt wird oder die deutsche Auslandsvertretung eine Bescheinigung darüber ausstellen soll, dass keine Ehehindernisse bestehen (diese Bescheinigung darf nur nach Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden), ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der (deutsche) Eheschließende seinen Wohnsitz hat, bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Es erfolgt hierbei eine Prüfung der Voraussetzungen ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.

Sofern Sie im Ausland wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung wenden oder die notwendigen Unterlagen direkt an das zuständige Standesamt übersenden.

Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses an die

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35 
(Postfach 30 08 65)
40408 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0

Auf der Internetpräsenz der Bezirksregierungen finden Sie weitere Informationen zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.

Unterlagen

Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
In Einzelfällen sind die einzureichenden Unterlagen mit dem Standesamt in einem direkten Kontakt zu besprechen. Im Rahmen des Online-Antrags auf Ausstellung eine Ehefähigkeitszeugnisses werden Betroffene hierzu gesondert aufgefordert.

Welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Voraussetzungen NULL
Kosten

Gebühren, die im Rahmen der Eheanmeldung und Eheschließung erhoben werden, richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung der Stadt Hilden. Hier können Sie die Satzung einsehen.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Formulare Antrag Ehefähigkeitszeugnis
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

  • Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) stellen.
  • Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Geburtsurkunde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 (Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: +49211 475-0).
  • Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Ehefähigkeitszeugnis
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Eheschließung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis (Reifegrad: 4)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter grundsätzliche Eignung für Verwendung eID
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Anmeldung der Eheschließung: OZG-Leistung Ehefähigkeitszeugnis: Leika-Leistung Ehefähigkeitszeugnis
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10025
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.11.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.05.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.11.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit