Leika

#LeiKa-ID 1470
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 09.11.2020 13:22:05
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetze Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetzeskürzel BGB
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Eheschließung Vollzug
LeiKa-ID 99059001110000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Heiraten

Begriffe Im Kontext Aufgebot, Heirat, Heiraten, Braut, Bräutigam, Ehe, Ehe schließen, Ehefrau, Ehemann, Ehegatte, Ehegattin, Familienbuch, Gatte, Gattin, Hochzeit, Trauung
Informationen Kurztext

Mit der Trauung wird Ihre Eheschließung vollzogen. Sie müssen beide persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.

Teaser

Der Ablauf Ihrer Trauung.

Volltext

Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in den Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben. Eheschließende erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Eheschließenden werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass die Eheschließenden kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird. 

Unterlagen

Bei der Trauung müssen Sie, Ihre Trauzeugen/Trauzeuginnen und ein/e mögliche/r Dolmetscher/in folgende Unterlagen vorlegen:
Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben die Eheschließung rechtsgültig angemeldet. Es dürfen keine Ehehinderungsgründe vorliegen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung von zwei deutschen Staatsangehörigen 60,00 €
  • Verwaltungsgebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 €
  • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 €
  • Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 60,00 €
  • Verwaltungsgebühr für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und beziehungsweise oder außerhalb der Amtsräume des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden 60,00 € - 140,00 €

Verfahrensablauf

Die Eheschließung wird folgendermaßen vorgenommen: Die Brautleute müssen persönlich anwesend sein. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragt Sie, ob sich seit der Anmeldung Ihrer Eheschließung Änderungen bzgl. Ihrer Ehevoraussetzungen ergeben haben. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragte Sie beide, einzeln und nach einander, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte spricht aus, dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird. 

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Eheschließung und -beurkundung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Eheschließung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Anmeldung der Eheschließung: OZG-Leistung Eheschließung und -beurkundung: Leika-Leistung Eheschließung Vollzug
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10026
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.11.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.05.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.11.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit