Leika

#LeiKa-ID 1535
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 16.06.2021 06:31:04
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Gesetze Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Gesetzeskürzel SGB VIII
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gewährung
LeiKa-ID 99060001080000
Beschreibung

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Jedes Kind oder auch jugendliche Person hat einen Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII, allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen zu bachten.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Eltern können einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihr seelisch behindertes Kind stellen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne, welche Voraussetzungen erfüllt seinen müssen und welche Unterlagen benötigt werden.

Teaser NULL
Volltext

Ziel der Eingliederungshilfe
Ziel von Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen eine angemessene Schulbildung und die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.

Zuständigkeit der Jugendhilfe
Vor diesem Hintergrund leistet das Jugendamt Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII in Nordrhein-Westfalen nach der Einschulung. Maßgeblich für die Zuständigkeit der Jugendhilfe sind die Bestimmungen des Gesetzes der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX).

Wer hat einen Anspruch?
Der Anspruch auf Eingliederungshilfe richtet sich nicht an die Personensorgeberechtigten, sondern an die betroffenen Kinder oder Jugendlichen selbst. Die Personensorgeberechtigten handeln für ihr Kind und machen die Ansprüche geltend.

Mit Vollendung des 15. Lebensjahres erlangen Jugendliche die allgemeine sozialrechtliche Handlungsfähigkeit nach § 36 Absatz 1 SGB I und können selbst Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Allerdings sind die Personensorgeberechtigten zu informieren. Sie können die Handlungsfähigkeit des Jugendlichen einschränken.

Beratung und Antragstellung
Zur Fragestellung, ob die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem alterstypischen Zustand abweicht, holt das Jugendamt die fachärztliche Stellungnahme einer Ärztin/eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer/eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ein.

Liegt eine Abweichung von der seelischen Gesundheit vor, prüft das Jugendamt auf der Basis einer sozialpädagogischen Diagnostik, ob dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung und des Vorrangs von Leistungen anderer Träger Stellungnahmen von weiteren Beteiligten, zum Beispiel der Schulen, eingeholt.

Das Verfahren zur Beantragung von Eingliederungshilfe ist sehr komplex, deshalb beraten wir Sie gerne persönlich rund um alle Fragen der Eingliederungshilfe.

Unterlagen fachärztliche Stellungnahme
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare Formulare werden ihnen auf Anfrage zugesendet.
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-51.3 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Soziale Dienste
Öffnungszeiten

Offene Sprechstunde
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Soziale-Dienste@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Gewährung von Hilfen zur Erziehung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Kinderbetreuung
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Hilfen zur Erziehung: OZG-Leistung Gewährung von Hilfen zur Erziehung: Leika-Leistung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gewährung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10018
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.09.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 15.03.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.11.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit