Leika

#LeiKa-ID 1576
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.01.2022 14:41:30
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 25 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetze Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzeskürzel GO NRW
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Einwohnerantrag
LeiKa-ID 99030004000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Sie möchten erreichen, dass der der Rat der Stadt Hilden eine bestimmte Angelegenheit behandelt?

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Jeder Einwohner, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen solchen Antrag einreichen. Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt (§ 21 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen). Bedingung ist jedoch, dass der Haupt- oder Nebenwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hilden ist. Auch ausländische Mitbürger, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen, können einen Einwohnerantrag stellen.
Die Gemeindeordnung schreibt gewisse Formen für den Einwohnerantrag vor:

  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Es muss ein bestimmtes Begehren ersichtlich sein, welches Gegenstand der weiteren Behandlung durch den Rat sein soll.
  • Der Antrag muss begründet sein. Fehlt die Begründung, wird der Antrag aus formalen Gründen scheitern.
  • Es müssen bis zu drei Personen genannt sein, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
  • Innerhalb von zwölf Monaten darf kein Antrag eingereicht werden, der denselben Inhalt hat.

Vor allem muss der Antrag hinreichend von Einwohnern per Unterschrift unterstützt werden. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften beträgt für Hilden 5 Prozent der Einwohner (zur Zeit ca. 2.800). Bei der Unterschriftensammlung ist zu beachten, dass die Listen den vollen Wortlaut des Antrages enthalten müssen. Die Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) müssen zweifelsfrei erkennbar sein und werden von der Gemeinde geprüft.

Ist die Unterschriftensammlung abgeschlossen, kann der Einwohnerantrag bei der Stadt Hilden abgegeben werden. Diese prüft, ob die vorliegenden Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Ergebnis wird dem Rat mitgeteilt. Der Rat muss feststellen, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Ist er zulässig, muss die Angelegenheit unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Monaten nach Einreichung im Rat der Stadt beraten und entschieden werden. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
Der Antrag muss hinreichend von Einwohnern per Unterschrift unterstützt werden. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften beträgt für Hilden 5 Prozent der Einwohner (zur Zeit ca. 2.760).

Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Formblätter für Unterstützungsunterschriften erhalten Sie beim Bürgermeisterbüro.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1103
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Einwohnerantrag
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Bürgerbeteiligung: OZG-Leistung Einwohnerantrag: Leika-Leistung Einwohnerantrag
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Open-Government- und Kommunikationsplattform
OZG-ID 10131
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.09.2020 00:00:00
Konzeption NRW 04.04.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 13.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 05.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit