Leika

#LeiKa-ID 2088
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 21.04.2022 18:11:56
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 127 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetze

Baugesetzbuch, Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Gesetzeskürzel

BauGB, Erschließungsbeitragssatzung

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Erschließungsbeitrag Erhebung
LeiKa-ID 99012018111000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Erschließungsanlagen sind erforderlich, damit Grundstücke baulich, gewerblich oder in anderer Weise genutzt werden dürfen.

Begriffe Im Kontext Erschließungskosten, Kommunale Abgabe, Erschließungsbeitrag
Informationen Kurztext

Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Die von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.

Teaser NULL
Volltext

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

Unterlagen

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Kosten

Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-601
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Erschließungsbeitrag Erhebung (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Bauaufsicht, Anlieger- und Beitragsstellen
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Tiefbauamt, Anlieger- und Beitragsstellen
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10515
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit